B.1.3.2. Tatsächliche erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. a NoVAG 1991) B.1.3.2.1. Allgemeines Rz 425: Hierunter fällt die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach § 1 Z 1 oder Z 2…
A. Definitionen und übergreifende Themen A.1. Allgemeine Definitionen Rz 1: Die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG 1992) richten sich nach den jeweils geltenden kraftfahrrechtlichen Vorschriften (§ 9 Abs. 2 KfzStG 1992). Gleiches gilt für die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Versicherungssteuergesetz 1953 (VersStG 1953…
…durch WT, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 30.10.2013, betreffend Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung) sowie Verspätungszuschlag zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…vom 10. Jänner 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes_A, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 9. Dezember 2016 über die Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung), Steuernummer Zahl_1, zu Recht erkannt: A.) Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der…
…Richterin *** in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Adresse über die Beschwerde vom 27. Mai 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***1*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 11. Mai 2020 betreffend Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung, Art. 1 Abs. 7 UStG 1994) für den Zeitraum…
…vertreten durch Rechtsanwalt, über die Beschwerde vom 1. Oktober 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 5. September 2012 betreffend die Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung) gem. Art. 1 Abs. 7 UStG 1994 und der Festsetzung…
…Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 26. August 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 31. Juli 2014 betreffend Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung, Art. 1 Abs. 7 UStG 1994) für den Zeitraum 09/2010, Steuernummer **xxx** zu…
…Ri** in der Beschwerdesache **Bf1**, **Bf1-Adr**, über die Beschwerde vom 19. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 6. September 2011 betreffend Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung, Art. 1 Abs. 7 UStG 1994), Steuernummer **BF1StNr1** zu Recht erkannt…
…USt. Die ausgehend von der Bemessungsgrundlage von netto € 38.000,- in Höhe von € 5.780,00 berechnete Normverbrauchsabgabe und Fahrzeugeinzelbesteuerung in Höhe von € 7.600,00 wurde am selben Tag vom Bf. entrichtet und es erfolgte die Freischaltung des Kfz in der…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 9. Juli 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 27. Juni 2012 betreffend Festsetzung der Umsatzsteuer (Fahrzeugeinzelbesteuerung) 10/2009, StrNr, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses…
…der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf im Inland gelegen. Nachdem sich der Standort des Fahrzeuges aufgrund des Familienwohnsitzes im Inland befinde, sei für den innergemeinschaftlichen Erwerb des Fahrzeuges die Umsatzsteuer vorzuschreiben (Fahrzeugeinzelbesteuerung, Lieferung von Italien nach Österreich). Der Bf habe das Fahrzeug im März 2003…
…mit Hauptwohnsitz eingetragen. Mit Bescheid vom 2.5.2007 wurde dem Bf ua. Umsatzsteuer für den Erwerb eines neuen Fahrzeuges (Fahrzeugeinzelbesteuerung) vorgeschrieben. Der Berufung gegen diesen Bescheid - wonach ua. das Fahrzeug "gegen Ende Juni 2003" vom Autohändler an den Bf geliefert worden sei - war vom…
…1 Abs. 7 UStG 1994 (Fahrzeugeinzelbesteuerung) für den Kalendermonat März 2010 nach der am 16.05.2017 abgeführten Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…6020 Innsbruck, über die Beschwerden vom 2.12.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt FA vom 31.10.2013, StNr., betreffend 1. Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung), 2. Festsetzung der Normverbrauchsabgabe, Zeitraum 04/2009, 3. Verspätungszuschlag zur Normverbrauchsabgabe, Zeitraum…
…vom 17. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 8. April 2008 betreffend die Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe 1. Am 3. September 2006 schloss…
…gegen jenen Umsatzsteuer (USt-) Bescheid vom 21. März 2002, mit welchem das FA dem Bw. für den Erwerb des Fahrzeuges im Wege der Fahrzeugeinzelbesteuerung auf Basis der Art I Abs. 6 und 7 des Anhanges zu § 29 Abs. 8 UStG 1994 (= Binnenmarktregel/BMR) Umsatzsteuer…
B.5.4.3. Tageszulassungen Rz 829: (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Tageszulassungen unterliegen grundsätzlich der Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991, wenn die Kraftfahrzeuge auf den Fahrzeughändler zugelassen und nicht auf öffentlichen Straßen verwendet werden und wenn die Zulassung nicht länger…
…ob das Fahrzeug im Zeitpunkt des Erwerbs als Neufahrzeug im Sinne des Art 1 Abs 9 BMR zu qualifizieren und daher der Umsatzsteuer (Fahrzeugeinzelbesteuerung) zu unterziehen war. Das Finanzamt (FA) ersuchte mit Ergänzungsersuchen vom 05.07.2012 die Bf um Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt: "Im…
…undatierten, am 4. Februar 2014 beim Finanzamt Innsbruck eingebrachten Eingabe (Formular „NOVA2“) erklärte der Beschwerdeführer für das gegenständliche Fahrzeug Normverbrauchsabgabe in Höhe von € 174,95 und Umsatzsteuer (Fahrzeugeinzelbesteuerung) in Höhe von € 2.228,94. Am Folgetag entrichtete der Beschwerdeführer diese Abgaben. Am 11…
…Februar 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes R. vom 24. Jänner 2003 über die Festsetzung von Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer (Fahrzeugeinzelbesteuerung) entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen…