…bestimmte angestrebte Begünstigungen unter Vorlage der erforderlichen Bestätigungen zu beantragen. Die bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr in dieser Anmeldung zum Ausdruck kommende zolltarifarische Einreihung ist maßgebend für den Abgabensatz, der sich aus dem Zolltarif der europäischen Gemeinschaften ergibt, wobei zolltarifliche Begünstigungen nur…
…unter den o.a. Tarifnummern Bodenstromaggregate, Hubbühnen für Be- und Entladung und Gepäckbeförderbänder zur Flugzeugbeladung, enthalten. Aufgrund dieses zolltariflichen Begünstigungsbescheides wurden unter den vorstehenden WE.Nrn. die letztgenannten Waren zollfrei in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt, ohne dass die dafür normierte Voraussetzung, nämlich das Verbleiben…
…33475/98-2 wurde dieser Antrag als unbegründet abgewiesen und dazu ausgeführt, dass der streitverfangene Flugzeugschlepper im Vorfeld des abgestellten Flugzuges zum Einsatz gekommen wäre, und somit die Voraussetzung für die zolltarifliche Begünstigung im Sinne des Art.21 ZK, nämlich die Verwendung zur Instandsetzung, Instandhaltung…
…Oktober 2010 als unbegründet abgewiesen. Gemäß Art. 212a ZK könne eine zolltarifliche Begünstigung aufgrund der Art oder aufgrund der besonderen Verwendung einer Ware im Falle einer Zollschuld nach Art. 203 ZK nur dann gewährt werden, wenn im Verhalten des Beteiligten weder betrügerische Absicht noch offensichtliche…
…ZK lautet: "Sieht das Zollrecht eine zollrechtliche Begünstigung aufgrund der Art oder der besonderen Verwendung einer Ware Zollfreiheit oder eine vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gemäß den Artikel 21, 82, 115 oder 184 bis 187 vor, so findet die zolltarifliche Begünstigung…
…Artikel 212a Sieht das Zollrecht eine zolltarifliche Begünstigung aufgrund der Art oder der besonderen Verwendung einer Ware, Zollfreiheit oder eine vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gemäß den Artikeln 21, 82, 145 oder 184 bis 187 vor, so findet die zolltarifliche Begünstigung…
…212a ZK: Sieht das Zollrecht eine zolltarifliche Begünstigung aufgrund der Art oder der besonderen Verwendung einer Ware, Zollfreiheit oder eine vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gemäß den Artikeln 21, 82, 145 oder 184 bis 187 vor, so findet die zolltarifliche Begünstigung…
…bestimmt Folgendes: "Sieht das Zollrecht eine zolltarifliche Begünstigung aufgrund der Art oder der besonderen Verwendung einer Ware, Zollfreiheit oder eine vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gemäß den Artikeln 21, 82, 145 oder 184 bis 187 vor, so findet die zolltarifliche Begünstigung…
…212a ZK lautet: Sieht das Zollrecht eine zolltarifliche Begünstigung aufgrund der Art oder der besonderen Verwendungen einer Ware, Zollfreiheit oder eine vollständige oder teilweise Befreiung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gemäß den Artikeln 21, 82, 145 oder 184 bis 187 vor, so findet die zolltarifliche Begünstigung…
…212a ZK lautet: Sieht das Zollrecht eine zolltarifliche Begünstigung aufgrund der Art oder der besonderen Verwendungen einer Ware, Zollfreiheit oder eine vollständige oder teilweise Befreiung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gemäß den Artikeln 21, 82, 145 oder 184 bis 187 vor, so findet die zolltarifliche Begünstigung…
…212a ZK lautet: Sieht das Zollrecht eine zolltarifliche Begünstigung aufgrund der Art oder der besonderen Verwendungen einer Ware, Zollfreiheit oder eine vollständige oder teilweise Befreiung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gemäß den Artikeln 21, 82, 145 oder 184 bis 187 vor, so findet die zolltarifliche Begünstigung…
…212a ZK lautet: Sieht das Zollrecht eine zolltarifliche Begünstigung aufgrund der Art oder der besonderen Verwendungen einer Ware, Zollfreiheit oder eine vollständige oder teilweise Befreiung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gemäß den Artikeln 21, 82, 145 oder 184 bis 187 vor, so findet die zolltarifliche Begünstigung…
…bestimmt Folgendes: Sieht das Zollrecht eine zolltarifliche Begünstigung aufgrund der Art oder der besonderen Verwendung einer Ware, Zollfreiheit oder eine vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gemäß den Art. 21, 82, 145 oder 184 bis 187 vor, so findet die zolltarifliche Begünstigung…
…ZK findet, wenn das Zollrecht eine zolltarifliche Begünstigung aufgrund der Art oder der besonderen Verwendung einer Ware, Zollfreiheit oder eine vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gemäß den Artikeln 21, 82, 145 oder 184 bis 187 vorsieht, die zolltarifliche Begünstigung, die Zollfreiheit…
…ZK lautet: "Sieht das Zollrecht eine zolltarifliche Begünstigung aufgrund der Art oder der besonderen Verwendung einer Ware, Zollfreiheit oder eine vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gemäß den Artikeln 21, 82, 145 oder 184 bis 187 vor, so findet die zolltarifliche Begünstigung…
…Danach findet eine zolltarifliche Begünstigung, die Zollfreiheit oder die teilweise Abgabenbefreiung auch in den Fällen des Entstehens einer Zollschuld nach den Artikeln 202 bis 205, 210 oder 211 ZK Anwendung, wenn das Zollfrecht eine zolltarifliche Begünstigung aufgrund der Art oder der besonderen Verwendung einer Ware…
…Danach findet eine zolltarifliche Begünstigung, die Zollfreiheit oder die teilweise Abgabenbefreiung auch in den Fällen des Entstehens einer Zollschuld nach den Artikeln 202 bis 205, 210 oder 211 ZK Anwendung, wenn das Zollfrecht eine zolltarifliche Begünstigung aufgrund der Art oder der besonderen Verwendung einer Ware…
…Danach findet eine zolltarifliche Begünstigung, die Zollfreiheit oder die teilweise Abgabenbefreiung auch in den Fällen des Entstehens einer Zollschuld nach den Artikeln 202 bis 205, 210 oder 211 ZK Anwendung, wenn das Zollfrecht eine zolltarifliche Begünstigung aufgrund der Art oder der besonderen Verwendung einer Ware…
…Danach findet eine zolltarifliche Begünstigung, die Zollfreiheit oder die teilweise Abgabenbefreiung auch in den Fällen des Entstehens einer Zollschuld nach den Artikeln 202 bis 205, 210 oder 211 ZK Anwendung, wenn das Zollfrecht eine zolltarifliche Begünstigung aufgrund der Art oder der besonderen Verwendung einer Ware…
…Danach findet eine zolltarifliche Begünstigung, die Zollfreiheit oder die teilweise Abgabenbefreiung auch in den Fällen des Entstehens einer Zollschuld nach den Artikeln 202 bis 205, 210 oder 211 ZK Anwendung, wenn das Zollfrecht eine zolltarifliche Begünstigung aufgrund der Art oder der besonderen Verwendung einer Ware…