…RV/0620-W/03; 12.10.2007, RV/0512-I/07) auf die zolltarifarische Einstufung der Fahrzeuge ab, für die nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union die Kombinierte Nomenklatur (KN) maßgeblich ist (Verordnung (EWG) Nr. 2658/87). Für die Abgrenzung zwischen NoVA - pflichtigem PKW…
…durch. Diese Einreihung stellt eine Vorfrage (§ 116 Abs. 1 BAO) für die Beurteilung der Steuerbarkeit des Vorgangs dar. Rz 537: Maßgebend für die Normverbrauchsabgabe ist die zolltarifarische Einstufung in jenem Zeitpunkt, in dem ein Normverbrauchsabgabe-Tatbestand im Sinne des § 1 Z 1 bis 4 NoVAG…
…andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur). Die genannten gesetzlichen Bestimmungen stellen somit auf die zolltarifarische Einstufung der Fahrzeuge ab, für die nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union die Kombinierte Nomenklatur…
…Vorschriften. Einander vergleichbar sind dabei nur Unterpositionen der gleichen Gliederungsstufe. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten bei Anwendung dieser Allgemeinen Vorschriften auch die Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. Kapitel 87 in Teil II der KN enthält die zolltarifarische Einstufung von Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträdern, Fahrrädern…
…Vorschriften. Einander vergleichbar sind dabei nur Unterpositionen der gleichen Gliederungsstufe. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten bei Anwendung dieser Allgemeinen Vorschriften auch die Anmerkungen zu den Abschriften und Kapiteln. Kapitel 87 in Teil II der KN enthält die zolltarifarische Einstufung von Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträdern, Fahrrädern…
…in der Zulassung und der Einzelgenehmigung mit 500 kg angegeben wurde, steht dieser rechtlichen Beurteilung nicht entgegen, ist doch für die Einstufung eines Fahrzeugs als Kraftfahrzeug ausschließlich die zolltarifarische Einstufung eines Fahrzeuges im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung und nicht dessen kraftfahrrechtliche Einordnung maßgeblich (vgl. Haller, NoVAG…
…Pflicht explizit darauf hinweisen würde, dass für die Beurteilung der NoVA-Pflicht ausschließlich die zolltarifarische Einstufung maßgebend sei. Ausdrücklich - und sei dies für die Beurteilung der gegenständlichen Causa wesentlich – werde wird im Anhang II der vorgenannten Richtlinie 2007/46/EG festgehalten, dass für den Fall…
…Ladefläche beträgt somit weniger als die Hälfte des Radstandes. Die Zulassungsbehörde hat das Fahrzeug in die Fahrzeugklasse N1 kategorisiert. Für die zolltarifarische Einstufung stellt das Vorhandensein von hinter dem Sitz oder hinter der Sitzbank des Fahrers befindlichen Sitzen, welche für die Personenbeförderung entsprechend ausgestattet sind…
…eine andere Behörde und diese Entscheidung sei für die Abgabenbehörde bindend. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung hielt das Finanzamt fest, dass das NoVAG in seinen maßgeblichen Bestimmungen an die zolltarifische Einstufung nach der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EG (VO Nr. 1810/2004 der Kommission vom 7…
…BGBl II 2002/193 qualifiziert werden, weil für die Qualifikation eines Pritschenwagens als Kleinlastkraftwagen im weiteren Sinn neben der kraftfahrrechtlichen die zolltarifarische Einstufung als Lastkraftwagen (Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung) zwingend erforderlich sei. (ii) Dodge RAM 1500 Laramie: Der Bf. habe im Jahr 2014 das Fahrzeug…
…Kraftfahrzeug als Personenkraftwagen verzollt worden sei, sei einerseits diese Einordnung aufgrund einer unvollständigen Aufzählung aller Merkmale erfolgt und andererseits durch die falsche Gewichtung der angeführten Kriterien die Auslegungshilfe falsch angewandt worden. Die zolltarifarische Einstufung des gegenständlichen Kraftfahrzeuges sei irrig erfolgt, weil die Erläuterungen zur Kombinierten…
Gemäß § 4 zweiter Gedankenstrich der Verordnung über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002, ist Voraussetzung für die Anerkennung eines Fahrzeuges als Pritschenwagen ua. die zolltarifarische Einstufung des Fahrzeuges als Lastkraftwagen. Nach § 2 NoVAG erfolgt die Abgrenzung der…
…gelten als Kraftfahrzeuge u.a. auch Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur). Die genannten gesetzlichen Bestimmungen stellen somit auf die zolltarifarische Einstufung der Fahrzeuge ab, für die nach dem…
…8703 (Pkw) einzureihen. Dies gilt sowohl für alle serienmäßig gefertigten Wohnmobile als auch bei Umgestaltung eines Lkw-Fahrgestells (8704) zu einem Wohnmobil (siehe Beispiel in Rz 538). Wohnmobile der Aufbauart "SA" stellen für die zolltarifarische Einstufung keine Besonderheit dar (8703). Wohnmobile sind definiert als Kraftfahrzeuge…
…Umbau verlängert sich die Ladefläche auf 179,7 cm. Damit sind die geforderten 50% überschritten und der ***3*** wäre unter die Tarifposition 8704 einzureihen. Stellungnahme: Die von der NoVA betroffenen Kraftfahrzeuge sind durch die gemeinschaftsrechtliche zolltarifarische Einstufung, den Positionen bzw. Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur (KN)…
…Das Finanzamt begründete die Abweisung damit, dass es für die Verwirklichung des Tatbestandes nach § 1 Z 2 NoVAG einzig auf die zolltarifarische Einstufung im Zeitpunkt des innergemeinschaftlichen Erwerbes ankomme. Zu diesem Zeitpunkt sei das Fahrzeug noch nicht umgebaut gewesen, weshalb die NoVA-Schuld zu Recht…
…andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur). Die genannten gesetzlichen Bestimmungen stellen somit auf die zolltarifarische Einstufung der Fahrzeuge ab, für die nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union die Kombinierte Nomenklatur…
…193/2002 für die Qualifikation eines Pritschenwagens als Kleinlastkraftwagen im weiteren Sinn neben der kraftfahrrechtlichen die zolltarifarische Einstufung als Lastkraftwagen (Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung) zwingend erforderlich. Nach den Erläuterungen zum Harmonisierten System wird die Einreihung bestimmter Kraftfahrzeuge in die Position 8704 (Lastkraftwagen) durch besondere Merkmale…
…Nomenklatur (KN) wieder findet. Für die Abgrenzung zwischen NoVA- pflichtigem PKW und nicht NoVA- pflichtigem LKW ist demnach ausschließlich die zolltarifarische Einordnung entscheidend. Keine Rolle spielt hingegen die Einordnung nach der Verordnung über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastwagen und Kleinbusse (BGBl. II Nr…
…verblecht sein. In Bezug auf die Nutzlast müsse ein gewichtsmäßiges Überwiegen der Lastenbeförderung gegenüber der Personenbeförderung vorliegen. Aus der kraftfahrrechtlichen Zulassung eines Fahrzeuges als LKw ergebe sich noch nicht die Einstufung als LKW im Sinne der zolltarifarischen Kriterien. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Gemäß §…