…welche somit die Rechtsstellung der vorübergehenden Verwahrung erhalten habe. In dieser Rechtsstellung seien bezüglich der Ware diverse zollrechtliche Pflichten zu erfüllen, welche mit der Beauftragung der Bf und der Überführung des Flugzeuges in deren Wartungshangar auf diese übertragen worden wären. Noch am selben Tag wäre…
…Damit wurden zollrechtliche Pflichten nicht erfüllt, die grundsätzlich zur Entstehung einer Zollschuld führen. Der genaue Zeitpunkt der widerrechtlichen Verbringung der Waren aus dem Zolllager und der damit verbundenen Nichterfüllung der Pflichten wurde nicht festgestellt und ist im Grunde der Mitteilung des Zollamtes Wien vom 31…
…die für einen Dienstnehmer oder sonstigen Beauftragten eines Unternehmens entstanden sei, weil dieser in Besorgung von Angelegenheiten seines Dienstgebers oder Auftraggebers bei der Wahrnehmung zollrechtlicher Pflichten ein rechtswidriges Verhalten gesetzt habe, im selben Zeitpunkt auch für den Dienstgeber oder Auftraggeber. Die Zollschuld sei daher der…
…die für einen Dienstnehmer oder sonstigen Beauftragten eines Unternehmens entstanden sei, weil dieser in Besorgung von Angelegenheiten seines Dienstgebers oder Auftraggebers bei der Wahrnehmung zollrechtlicher Pflichten ein rechtswidriges Verhalten gesetzt habe, im selben Zeitpunkt auch für den Dienstgeber oder Auftraggeber. Die Zollschuld sei daher der…
…die für einen Dienstnehmer oder sonstigen Beauftragten eines Unternehmens entstanden sei, weil dieser in Besorgung von Angelegenheiten seines Dienstgebers oder Auftraggebers bei der Wahrnehmung zollrechtlicher Pflichten ein rechtswidriges Verhalten gesetzt habe, im selben Zeitpunkt auch für den Dienstgeber oder Auftraggeber. Die Zollschuld sei daher der…
…werde hier Gemeinschaftsrecht qualifiziert rechtswidrig angewendet, weil dem Bf. nicht die Möglichkeit eingeräumt worden sei, von dieser Verordnung Kenntnis zu nehmen. Die Pflicht zur Recherche und Kenntnis von Rechtsvorschriften, die nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden, dürfe aber nicht überspannt werden. Selbst juristisch vorgebildeten Unionsbürgern sei…
…1 UZK erheben die Zollbehörden für Zollkontrollen oder sonstige in Anwendung zollrechtlicher Vorschriften während der offiziellen Öffnungszeiten der zuständigen Zollstellen durchgeführte Handlungen keine Gebühren. Zu Art. 42 UZK bestimmt § 41 ZollR-DG Folgendes: "Wer zollrechtliche Aufsichts- oder Erhebungsmaßnahmen behindert oder eine sonstige zollrechtliche Pflichtverletzung begeht…
…übereinstimmend". Die Gründe für die im Beschwerdefall vorliegende und in § 41 ZollR-DG angesprochene zollrechtliche Pflichtverletzung lagen sohin außerhalb des Einflussbereichs der Bf. Im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht daher im konkreten Fall eine nationale Maßnahme über das hinaus, was erforderlich ist, um…
…zurückgenommen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 41 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) hat derjenige, der zollrechtliche Auf-sichts- oder Erhebungsmaßnahmen behindert oder eine sonstige zollrechtliche Pflichtverletzung begeht, ohne dabei den Tatbestand eines Finanzvergehens zu erfüllen, zur Abgeltung des dadurch entstehenden erhöhten Verwaltungsaufwandes eine pauschalierte Verwaltungsabgabe zu…
…Gemäß Art. 52 UZK haben Zollbehörden für Zollkontrollen und sonstige in Anwendung zollrechtlicher Vorschriften während der Öffnungszeiten durchgeführten Handlungen keine Gebühren zu erheben. Der in Österreich angewandte § 41 ZollR-DG sehe ex lege vor, dass zur Abgeltung des erhöhten Verwaltungsaufwandes, verursacht durch eine Pflichtverletzung, eine…
…DG spreche ausdrücklich von einem "erhöhten Verwaltungsaufwand", der durch die Behinderung zollrechtlicher Aufsichts- oder Erhebungsmaßnahmen oder durch Begehung einer sonstigen zollrechtlichen Pflichtverletzung entstehe und daher abzugelten sei. Vom Vorliegen eines solchen erhöhten Verwaltungsaufwand sei regelmäßig dann auszugehen, wenn es sich um einen durch den Wirtschaftsbeteiligten…
…DG spreche ausdrücklich von einem "erhöhten Verwaltungsaufwand", der durch die Behinderung zollrechtlicher Aufsichts- oder Erhebungsmaßnahmen oder durch Begehung einer sonstigen zollrechtlichen Pflichtverletzung entstehe und daher abzugelten sei. Vom Vorliegen eines solchen erhöhten Verwaltungsaufwand sei regelmäßig dann auszugehen, wenn es sich um einen durch den Wirtschaftsbeteiligten…
…659/1994 idF. BGBl. I Nr. 163/2015): "Wer zollrechtliche Aufsichts- oder Erhebungsmaßnahmen behindert oder eine sonstige zollrechtliche Pflichtverletzung begeht, ohne dabei den Tatbestand eines Finanzvergehens zu erfüllen, hat zur Abgeltung des dadurch entstehenden erhöhten Verwaltungsaufwandes eine pauschalierte Verwaltungsabgabe zu leisten. Die Höhe dieser Verwaltungsabgabe…
…darauf aufmerksam gemacht worden, dass der Ring bei der Einreise nach Österreich anzumelden ist. Er habe daher bereits zu diesem Zeitpunkt gewusst, dass ihn zollrechtliche Pflichten treffen. Dennoch habe er dies ignoriert und, offensichtlich in der Absicht jeglicher Abgabenpflicht zu entgehen, den ihm in seiner…
…darauf aufmerksam gemacht worden, dass der Ring bei der Einreise nach Österreich anzumelden ist. Er wusste daher bereits zu diesem Zeitpunkt, dass ihn zollrechtliche Pflichten treffen. Dennoch ignorierte er dies und benutzte er, offensichtlich in der Absicht jeglicher Abgabenpflicht zu entgehen, den ihm in seiner…
…weiterer Folge seine Passivität trotz der Stellung als Hauptverpflichteter damit begründet, dass er die Ware nicht befördert und auch nicht in Gewahrsam gehabt habe und ihn somit nicht die Pflicht aus dem zollrechtlichen Versandverfahren treffe, so ist eine derartige Einstellung eines Verfahrensinhabers nicht die eines…
…Einfuhr im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Buchstabe d der MwStSystRL erfüllt wurde. Dies hatte die Entstehung der Einfuhrumsatzsteuerschuld zur Folge. Der im Beschwerdefall vorliegende zollrechtliche Pflichtenverstoß, der in Österreich begangen wurde, führte somit zur Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer in Österreich, weil die Ware auch…
…zu einer genauen Beachtung der zollrechtlichen Vorschriften anzuhalten, indem sie Verstöße dagegen an bestimmte finanzielle Konsequenzen knüpft. Damit werden auch die vom Gesetzgeber geforderten Kriterien der Wirksamkeit und der Abschreckung erfüllt. Eine mögliche Maßnahme zur künftigen Hintanhaltung der beschriebenen Pflichtverletzungen bei der Erstellung von Zollanmeldungen…
…über die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels vorgesehenen geltenden einzelstaatlichen Vorschriften und teilen ihr jede spätere Änderung dieser Vorschriften unverzüglich mit. § 41 ZollR-DG Wer zollrechtliche Aufsichts- oder Erhebungsmaßnahmen behindert oder eine sonstige zollrechtliche Pflichtverletzung begeht, ohne dabei den Tatbestand eines Finanzvergehens zu erfüllen…
…direkter Stellvertreter auftretenden Spediteur treffe, sodass mangels Bestehens bzw. Benennung einer entsprechenden (zollrechtlichen) Pflichtverletzung der (vorgeworfene) Tatbestand gar nicht vorliegen könne. Es seien im gegenständlichen Verfahren auch keine objektiven bzw. materiellen Feststellungen zur eigentlichen Beschaffenheit der verfahrensgegenständlichen Waren getroffen worden, sondern sei die tarifarische Einreihung…