…Am 31. Dezember 2003 endete somit (nur) der zeitliche Rechtsbedingungsbereich von § 3 Abs 1 Z 4 lit c EStG 1988 in der Fassung vor der Aufhebung durch BGBl I 2003/1; nicht hingegen endete der zeitliche Rechtsfolgenbereich (vgl Mayer, Bundes-Verfassungsrecht3, 205f), sodass die genannte…
… 7 Abs. 2 ZBV 2016 bereits am 30. September 2022 - also vor Beginn des gegenständlichen Veranlagungszeitraumes 2023 (des relevanten zeitlichen Rechtsbedingungsbereiches) - wieder erloschen ist, indem an diesem Tag die Einkommensteuererklärung des Beschwerdeführers für das Jahr 2020 beim Finanzamt Österreich eingebracht wurde, ohne dass ein Verzeichnis…
… 7 Abs. 2 ZBV 2016 bereits am 30. September 2022 - also vor Beginn des gegenständlichen Veranlagungszeitraumes 2023 (des relevanten zeitlichen Rechtsbedingungsbereiches) - wieder erloschen ist, indem an diesem Tag die Einkommensteuererklärung der Beschwerdeführerin für das Jahr 2020 beim Finanzamt Österreich eingebracht wurde, ohne dass ein Verzeichnis…
…im vorstehend erläuterten Sinn dar, welche selbst nach ihrer Aufhebung - soferne keine ausdrücklich anders lautenden Übergangsvorschriften bestehen - auf jene Sachverhalte, die sich in ihrem zeitlichen Bedingungsbereich ereignet haben, noch anzuwenden sind." Der für die strittige Wasserbezugsgebühr relevante Zeitraum lag im Jahr 2020. Hinsichtlich des strittigen…
…Einkommensteuererklärung anzuschließen. Das ´Ankreuzen´ der Nachreichung des Verzeichnisses ist gesetzlich nicht als Anspruchsgrundlage für die Gewährung der Lehrlingsausbildungsprämie normiert. Daher derogiert im zeitlichen Rechtsbedingungsbereich für die Einreichungsverpflichtung der Einkommensteuererklärung 2003 der § 42 Abs 1 letzter Unterabsatz EStG 1988 idF BGBl I 2003/124 dem § 108f…
…ist am 1. September 2019 in Kraft getreten. Ausdrückliche Regelungen, ob und inwieweit der zeitliche Rechtsbedingungsbereich und/oder ob der zeitliche Rechtsfolgenbereich der Fassung durch BGBl. I Nr. 20/2009 in diesem Zusammenhang endet, sind nicht normiert worden. Aus den Gesetzesmaterialien zum EU-Finanz-Anpassungsgesetz…
…welcher es möglich ist, ein mehrspuriges KFZ abgabenbefreit abzustellen, hat einen am 1. September 2013 beginnenden zeitlichen Rechtsbedingungsbereich. Die vorliegende Situation gleicht also von der rechtlichen Problemstellung her derjenigen Situation, wie sie bei der erstmaligen Einführung von ´10-Minuten-Gratisparkscheinen´ per 1. Dezember 1995 vorlegen…
…die vor dem 31. Dezember 2010 zugeflossen sind, nicht rückwirkend anwendbar. Vielmehr lässt der erste Satz von § 26c Z. 24 KStG den zeitlichen Rechtsbedingungsbereich des durch das BudBG 2011 novellierten § 21 Abs. 1 Z. 1a KStG mit 1. Jänner 2011 beginnen; für den Zeitraum vom…
…auf den zeitlichen Rechtsbedingungsbereich der Stammfassung von § 108e Abs 4 EStG 1988 (BGBl I 2002/155) bezogen werden kann. Damit ist die vom Bw im März 2007 beantragte Höhe der IZP 2002 "richtig" auch im Sinne der zeitlichen Komponente der Regeln für die Geltendmachung und…
…Bundesgesetze werden diese beiden Aspekte zum zeitliche Anwendungsbereich unterschieden (hierzu vgl. Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayr, Bundesverfassungsrecht10, S. 242 ff., Rz 487 ff.). Für Landesgesetze bzw. Verordnungen von Gemeinden sind diese beide Aspekte auch für den örtlichen Anwendungsbereich zu unterscheiden: Der örtliche Rechtsbedingungsbereich (hier: wo die…
…eine Kündigung jedoch erstmals nach Ablauf von zehn Jahren ausgesprochen werden kann, weist diese Vereinbarung allein weder hinsichtlich der Gesellschafter noch hinsichtlich der Gesellschaft auf eine von vornherein geplante zeitliche Begrenzung der Betätigung hin (VwGH 17.9.1996, 95/14/0052). Rz 123: Wird eine…
…einer Rechtsbedingung. (Beclin in Fenyves/Kerschner/Vonklich, Klang3 § 897 Rz 32). Befristung (Terminierung) ist die von den Parteien angeordnete zeitliche Beschränkung eines Rechtsverhältnisses, so dass ein Recht mit einem bestimmten Zeitpunkt beginnt oder endet. Zum Unterschied von der Bedingung steht bei der Befristung fest, dass…
…auf den Zeitpunkt des "formellen Abschlusses eines Kaufvertrages" abzustellen ist, wird auch für die steuerrechtliche Anknüpfung das Zustandekommen eines solchen Kaufvertrages in qualitativer und zeitlicher Hinsicht im Einklang mit dem Zivilrecht beurteilt werden müssen. In der Regel wird sich die Bedeutung von durch das Abgabenrecht…
…auf eine unbestimmte Zeit allein und ohne jeden weiteren Zusatz lautet, also wenn beide Vertragspartner in einer jeden Zweifel ausschließenden Art zum Ausdruck bringen, dass sie zeitlich nicht gebunden sein wollen und sie das Vertragsverhältnis jederzeit auch einseitig auflösen können (Fellner10 s. o., Rz 140…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 16. März 2011 betreffend Zurückweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Einkommensteuer 1989 gem. § 303 BAO zu…
…auf eine unbestimmte Zeit allein und ohne jeden weiteren Zusatz lautet, also wenn beide Vertragspartner in einer jeden Zweifel ausschließenden Art zum Ausdruck bringen, dass sie zeitlich nicht gebunden sein wollen und sie das Vertragsverhältnis jederzeit auch einseitig auflösen können (Fellner10 s. o., Rz 140…
…2 Z 2 EStG widersprochen, welcher nur Ergebnisauswirkungen aufgrund der laut Rechtsprechung gebotenen Wurzelberichtigung und der zeitlichen Lage der Verjährung zu kompensieren versuche. Der Sinn des zitierten Paragrafen sei es, diese zeitlichen Differenzen zu kompensieren, nicht aber die Verjährung vollends zu durchbrechen. Das Finanzamt_A…
27.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer 27.3.2.2.3.1. Allgemeines Rz 1332: Bestandverträge sind dann auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, wenn die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit lautet oder eine Vereinbarung über die Dauer fehlt und auch sonst im Vertrag kein Anhaltspunkt enthalten…
1. Bewertung 1.1. §§ 2, 21, 51 Abs. 3 BewG 1955 - Gebäude auf fremdem Grund und Boden bei Ehegatten Sachverhalt: Auf einem Grundstück befinden sich 2 Einfamilienhäuser. Nach verschiedenen Rechtsvorgängen liegt nun zum 1. Jänner 2006 folgender Sachverhalt vor: EWAZ 1Das alte Einfamilienhaus und der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Ri und die weiteren Senatsmitglieder Richter R2, R3 und R4 in der Beschwerdesache Irene Bf., vertreten durch die Royal Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung GmbH, Gudrunstrasse 141, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 11.06.2013 gegen den…