…im bereits anhängigen Berufungsverfahren getätigt, nicht aber ein weiteres - gesondertes - (Berufungs)Verfahren eröffnet. Im vorliegenden Fall erweist sich daher die Zurücknahmeerklärung der B-Stb-KG vom 29. Oktober 2010 als unwirksam: Sie beruht auf einem wesentlichen Irrtum, der aus den oa. Gründen zweifelsohne vom Finanzamt…
…die Festsetzung der Körperschaftsteuer 2002 laut den beiliegenden berichtigten Bilanzen vorzunehmen, "weil die Ausschüttungsvereinbarungen 2002 von den Vertragsparteien wegen wesentlichen Irrtums aufgehoben worden seien". Im Erwägungsteil des angefochtenen Bescheides vertrat die belangte Behörde den Standpunkt, dass Zuwendungen einer Stiftung an Körperschaften nicht unter die Beteiligungsertragsbefreiung…
…Rechtsmittelverzicht abgeschlossen worden. Voraussetzung hierfür sei die richtige rechtliche Beurteilung des betreffenden Vorgangs. Nach der ständigen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes führe ein wesentlicher Irrtum, der von der Behörde veranlasst worden sei, zur Ungültigkeit der Verzichtserklärung. Der wesentliche Irrtum liege darin, dass übersehen worden sei, dass die…
…unwirksam. Ein Rechtsmittelverzicht ist nur gültig, wenn keine Willensmängel vorliegen. Zur Ungültigkeit führen vor allem: physischer oder psychischer Zwang, Irrtum (§ 871 ABGB), Drohungen (vgl. § 870 ABGB), Verweigerung der erbetenen Bedenkzeit. Zur Ungültigkeit der Verzichtserklärung führt ein wesentlicher Irrtum etwa dann, wenn er von der Abgabenbehörde…
…abgegebene Rechtsmittelverzicht erstreckt sich in seinem Umfang nicht auf die Geltendmachung dieser Gründe. Ferner ist der Rechtsmittelverzicht auch insofern unwirksam, als hier ein wesentlicher Irrtum - nämlich im Hinblick auf den Eintritt der Verjährung - vorliegt, der von der Behörde veranlasst wurde (vgl VwGH 16.3.2005…
…ausgewiesener Vertreter wurde daher mit einer Neufassung des (aufgehobenen) Mietvertrages beauftragt und werden wir diesen nach Fertigung umgehend der Behörde nachreichen. Da somit die Rechtsgrundlage (Mietvertrag vom 25.01.2019) für die Geschäftsgebühr weggefallen ist und ein wesentlicher Irrtum zu einer Vertragsaufhebung "ex tunc" berechtigt…
…den Eindruck zu erwecken, das Finanzamt habe die Angelegenheit in seinem Sinne erledigt. Aus den Bestimmungen des § 871 ABGB ergibt sich u.a. die Beachtlichkeit eines wesentlichen Irrtums, der dem anderen (hier also dem Finanzamt) "aus den Umständen offenbar auffallen musste"; somit, wenn er bei…
…2961/53). Somit schließt etwa ein Irrtum iSd § 871 ABGB die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichtes aus. Nach dieser Bestimmung entsteht für den Erklärenden ua dann keine Verbindlichkeit, falls er in einem wesentlichen Irrtum befangen und dieser durch den anderen Teil veranlasst war (vgl VwGH 21.2…
…14/0057). Ein wesentlicher Irrtum, der von der Behörde veranlasst ist, führt zur Ungültigkeit der Verzichtserklärung (vgl zB VwGH 26.6.1975, 1268/74, Slg 8860A; 21.2.1996, 92/14/0057; 16.3.2005, 2003/14/0005). Ein Irrtum ist (nach hA zu § 871…
…von der Wiener Gebietskrankenkasse veranlasster wesentlicher Irrtum iSd § 871 ABGB könnte zwar die Rechtswirksamkeit der im Jahr 2005 abgegebenen Rückzahlungsverpflichtung in Zweifel ziehen (vgl. VwGH 16.3.2005, 2003/14/0005; VwGH 21.2.1996, 92/14/0057). Ein solcher Irrtum kann allerdings nicht festgestellt…
…gelten für Verzichtserklärungen, ebenso wie für andere Prozesshandlungen, jene Erfordernisse, die allgemein für das Zustandekommen rechtsverbindlicher Willenserklärungen gelten (vgl. VwGH 21.2.1996, 92/14/0057). Ein wesentlicher Irrtum, der von der Behörde veranlasst ist, führt daher zur Ungültigkeit der Verzichtserklärung (vgl. Ritz, BAO4, § 255…
…die Schlussfolgerung des Bw. verfehlt, dieser Irrtum habe eine Rechtswidrigkeit der Säumniszuschlagsfestsetzung nach sich gezogen. Der Bw. übersieht nämlich, dass ein von der Behörde veranlasster wesentlicher Irrtum nur zur Ungültigkeit des Rechtsmittelverzichtes führt. Da keine Bindung des Finanzamtes an den Rechtsmittelverzicht bestand, stand die Verzichtserklärung…
…Tz 41; VwGH 10.3.1994, 94/19/0601). Jedoch würde - ebenso wie beim Rechtsmittelverzicht (aao, § 255 Tz 8) - auch bei der Zurücknahmeerklärung des Vorlageantrages ein wesentlicher Irrtum, der von der Behörde veranlasst ist, zur Ungültigkeit führen. Zur Ungültigkeit führt auch ein Zwang, der die…
…Tz 41; VwGH 10.3.1994, 94/19/0601). Jedoch würde - ebenso wie beim Rechtsmittelverzicht (aao, § 255 Tz 8) - auch bei der Zurücknahmeerklärung des Vorlageantrages ein wesentlicher Irrtum, der von der Behörde veranlaßt ist, zur Ungültigkeit führen. Zur Ungültigkeit führt auch ein Zwang, der die…
…lt. den beiliegenden berichtigten Bilanzen vorzunehmen, da die Ausschüttungsvereinbarungen 2002 von den Vertragsparteien wegen wesentlichen Irrtums aufgehoben worden seien. In der am 29. August 2006 abgehaltenen Berufungsverhandlung wurde ergänzend ausgeführt Bezüglich wesentlichen Irrtums liege ein Rechtsgutachten vor, welches jedenfalls die Aufhebung als geboten erscheinen lasse…
…Weiters wurde ersucht, die genannten Rechtsgutachten einzureichen und Stellung zu nehmen, weswegen ein wesentlicher gemeinsamer Irrtum vorläge. Im Zuge der Vorhaltsbeantwortung vom 25.7.2018 wurden die entsprechenden Unterlagen eingereicht. Der Nebenvereinbarung ist zu entnehmen, dass gemeinsames Motiv der Vertragsparteien und Voraussetzung für den Abschluss…
…des angeführten Finanzvergehens aus dem Bericht über die Außenprüfung vom 23. Juni 2008 ergebe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 1. August 2008 wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit und wesentlicher Verfahrensmängel, in welcher Folgendes ausgeführt werde: Laut Stellungnahme des Bf. vom 31…
…daher von der Abgabenbehörde zu prüfen, ob die Verspätung entschuldbar sei. Diese Prüfung sei nicht erfolgt. Es liege daher ein wesentlicher Verfahrensmangel vor. Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen liege im Ermessen der Abgabenbehörde. Eine solche Ermessensübung habe das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des finanziellen Vorteils…
…der letztgenannte Vorwurf insofern berechtigt, als dem erwähnten Bescheid tatsächlich keine Zeitangabe zu entnehmen ist. Das Datum ist aber nach ständiger Rechtssprechung kein wesentlicher (bei seinem Fehlen zum Verlust der Bescheidqualität führender) Bestandteil des Bescheides (siehe VwGH vom 14. Mai 1987, Zl. 87/06/0038…
…der letztgenannte Vorwurf insofern berechtigt, als dem erwähnten Bescheid tatsächlich keine Zeitangabe zu entnehmen ist. Das Datum ist aber nach ständiger Rechtssprechung kein wesentlicher (bei seinem Fehlen zum Verlust der Bescheidqualität führender) Bestandteil des Bescheides (siehe VwGH vom 14. Mai 1987, Zl. 87/06/0038…