…Begründung des Bescheides vom 23. Februar 2012 zu dem Schluss kommt, insgesamt sei nicht von einer weitaus überwiegenden Verwendung des Fahrtzeuges im Ausland auszugehen, steht dies im Widerspruch zur Aktenlage. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates gilt der Gegenbeweis im Sinne des § 82 Abs 8 erster…
…Fahrzeug zurückgelegten Kilometer im Ausmaß von 28.658 und dem vorzunehmenden Abzug der privat zurückgelegten Kilometer ergebe sich, dass keine weitaus überwiegende Verwendung des gegenständlichen Fahrzeuges für den Arbeitgeber erfolgt sei. Lediglich 1.520 Kilometer seien im Rahmen von Dienstreisen für den Arbeitgeber zurückgelegt worden…
…Fahrzeug weitaus überwiegend nicht in Österreich verwendet wird (VwGH 28.10.2009, 2008/15/0276; VwGH 16.6.2021, Ra 2018/16/0171). Die Beweislast für die Erbringung des Gegenbeweises trifft den Verwender des Fahrzeuges. Nicht die Behörde muss nachweisen, dass keine überwiegende Verwendung im…
…die weitaus überwiegende Verwendung des Fahrzeugs im Ausland nicht nur glaubhaft gemacht, sondern bewiesen hat. Aufgrund des gelungenen Gegenbeweises ist die Zulässigkeit der Verwendung im Inland nicht nach § 82 Abs. 8 KFG 1967 zu beurteilen, sondern nach § 79 KFG 1967. Für die Zulässigkeit der Verwendung…
…53). Die von der Rechtsprechung weitaus überwiegende betriebliche Verwendung des KFZ (mindestens 80 Prozent der Gesamtfahrten in Deutschland) würde für beide Fahrzeuge verneint und die Beschwerde betreffend die oa. Bescheide jeweils abgewiesen. Im fristgerechten Vorlageantrag gegen die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für die oben angeführten Beschwerdevorentscheidungen…
…dort Angeführte dem Grunde nach für glaubhaft und zahlenmäßig zutreffend halte und ersuchte um Stellungnahme. Das Finanzamt teilte daraufhin mit, dass die weitaus überwiegende Verwendung in Deutschland glaubhaft gemacht wurde. Über diesbezüglichen Vorhalt, es mögen Rechnungen von deutschen Werkstätten betreffend das streitgegenständliche Fahrzeug vorgelegt werden…
…würde dem in § 166 BAO normierten Grundsatz der Unbeschränktheit und Gleichwertigkeit der Beweismittel widersprechen. 3.) Ebenso wenig hat das Finanzamt dargelegt, aus welchen Gründen eine weitaus überwiegende betriebliche Verwendung im Beschwerdefall nicht als erwiesen angenommen werden kann. Im Hinblick auf den in § 166 BAO normierten…
…§ 1 Abs.1 Z 3 KfzStG 1992 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung). - Da woa eine weitaus überwiegende Verwendung des beschwerdegegenständlichen KFZ nicht in Österreich erbracht ist, ist § 1 Abs…
…dem Dienstgeber die Fahrzeugverwendung zuzuordnen und als dauernden Standort Deutschland anzunehmen. Diese weitaus überwiegende Fahrzeugnutzung für Dienstfahrten ist in meinem Fall besonders hervorzuheben. Es besteht jedenfalls zusammenfassend gesehen kein dauernder Standort des Fahrzeuges im Bundesgebiet, vielmehr wird über das streitgegenständliche Fahrzeug auf Dauer hauptsächlich vom…
…wurden, nicht erbracht werden . Wesentlich erscheine weiters die Art und Weise der Verwendung des Fahrzeuges. Würden -wie auf Grund der Jahreskilometerleistung angenommen werden müsse - weitaus überwiegend Fahrten lediglich vom Wohnsitz zum Betrieb und wieder zurück und „draußen“ nahezu keine betrieblichen Fahrten mit dem Kfz absolviert…
…privat gefahrenen Kilometer - jedenfalls für sich betrachtet - nicht entscheidend sei. Zur Widerlegung der Standortvermutung bei nicht weitaus überwiegender Verwendung im Ausland werde auf das jüngst ergangene Erkenntnis des VwGH 16.06.2021, Ra 2018/16/0171, verwiesen, wonach abzuleiten sei, dass das "bloße Überwiegen" genüge…
…Glaubhaftmachung der Verwendung in einem anderen Staat nicht ausreicht. Zur Widerlegung der Standortvermutung wäre überdies erforderlich, dass der dauernde Standort an einem bestimmten Ort außerhalb des Bundesgebietes nachgewiesen wird, d.h. häufige Auslandsfahrten in unterschiedlichen Ländern sind dafür nicht ausreichend. Die weitaus überwiegende Verwendung des…
…in den jetzigen Beschwerdejahren - nicht der Bf, sondern die damals noch tätige ***3*** im Jahr 2008 die Fahrzeughalterin war und zudem mit im Jahr 2008 geführtem Fahrtenbuch, das eine weitaus überwiegende Verwendung des gegenständlichen Fahrzeuges in Deutschland zeigte, der Gegenbeweis zur Standortvermutung des § 82 Abs…
…2018/16/0171). Nach den getroffenen Feststellungen wurde das Fahrzeug seit März 2022 im Inland verwendet. Der Bf konnte keine weitaus überwiegende bzw nicht einmal eine überwiegende Verwendung des Fahrzeuges im Ausland nachweisen. Zudem konnte das Fahrzeug auch keinem bestimmten Ort außerhalb Österreichs zugeordnet werden…
…gefahrene Kilometer daher nur ca. je zur Hälfte für die österreichische und die deutsche Firma zurückgelegt" und damit lt. FA keine weitaus überwiegende Verwendung des Pkw im Ausland). Hinzu kommt, dass die Fahrzeugan- und -verkäufe zum Großteil von und an Kunden aus dem Raum Deutschland…
…gelungen, einen ausländischen Standort des Fahrzeuges oder auch nur eine weitaus überwiegende Verwendung des Fahrzeuges in einem anderen Staat nachzuweisen. Es wurde somit ein am 20.11.2017 in das Inland eingebrachtes Fahrzeug mit dauerndem Standort am Wohnsitz des Bf auf österreichischen Straßen verwendet. Dieses…
…neben den bereits angesprochenen - insbesondere folgende behauptete Umstände: Die im Wesentlichen dauernde Verwendung des Fahrzeuges für betriebliche Zwecke der Zulassungsbesitzer während des Berufungszeitraumes durch objektiv überprüfbare Nachweise, gegebenenfalls die weitaus überwiegende Verwendung des Fahrzeuges im Berufungszeitraum in einem konkreten anderen Staat durch objektiv überprüfbare Nachweise…
…des Gegenbeweises nach § 82 Abs. 8 erster Satz KFG 1967 grundsätzlich eine weitaus überwiegende Verwendung des Fahrzeuges (mindestens 80%) nahezu ausschließlich im Ausland zur Voraussetzung habe. Der Abgabepflichtige muss den Beweis erbringen, dass der dauernde Standort des KFZ nicht in Österreich ist. Die Beweismittel seien…
…8 erster Satz KFG 1967 grundsätzlich eine weitaus überwiegende Verwendung des Fahrzeuges nahezu ausschließlich (mindestens 80%) im Ausland jedenfalls zur Voraussetzung haben müsste (VwGH 23.10.2001, 2001/11/0288). Bis dato seien hinsichtlich der Verwendung des Fahrzeugs in Österreich und im Ausland diesbezüglich keine…
…ihren mit Zustellvollmacht versehenen Rechtsvertreter, wurden sie aufgefordert, einen Nachweis hinsichtlich der von Ihnen behaupteten weitaus überwiegenden Verwendung des gegenständlichen Fahrzeuges im Ausland zu erbringen. Dieses Schreiben blieb trotz telefonischer Urgenz unbeantwortet. Mit einem weiteren Schreiben datiert vom 30.8.2017, ebenfalls zugestellt an ihren…