Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Dr.med.vet. Friedrich Prodinger als weitere Mitglieder…
…nach der Fahrt oder zwei Tage darauf") bezahlten Kilometergelder für die steuerlichen Rechenwerke, nachträglich auf Basis der Aufzeichnungen des Arbeitnehmers berechnet, willkürlich auf andere Veranlagungszeiträume verschoben worden sind, um rechtswidrige Steuervorteile zu erlangen. Laut Aktenlage sind die strafrelevanten Einkommensteuererklärungen durch die Steuerberatungskanzlei der Verteidigerin - zumindest…
Die Abgabenbehörde erster Instanz hat die Einwendungen des Beschuldigten in Zusammenhang mit Sparbuch und Porscheverkauf mit 25 % der festgestellten Differenz berücksichtigt. Ob dieser Ansatz [ergänze: in Bezug auf das Sparbuch] der Realität entspricht, könnw nicht festgestellt werden. Jedenfalls komme ihm eine deutlich größere Wahrscheinlichkeit zu…
5.4.4 Vorgangsweise bei von der Wohnung aus angetretenen Dienstreisen 5.4.4.1 Zeitliches Überwiegen Rz 263a: Werden Fahrten zu einem Einsatzort in einem Kalendermonat überwiegend unmittelbar vom Wohnort aus angetreten, liegen hinsichtlich dieses Einsatzortes ab dem Folgemonat Fahrten von der Wohnung zur…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 11. April 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des bfadr, vom 4. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 7. April 2010 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 28. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 17. November 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn J.M. in XY, vom 18. Mai 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 19. April 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***FA-Ort*** vom 2. Oktober 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014…
42.3a Steuerliche Behandlung von Zahlungen an öffentlich Bedienstete, die in Twinning- (und ähnlichen) Projekten tätig sind Rz 1406a: Die an einem TwinningTwinning ist ein Instrument des Verwaltungsaufbaus und beruht auf der Zusammenarbeit zwischen Behörden und/oder anerkannten ermächtigten Einrichtungen (mandatierten Stellen -Projekt beteiligten mandated…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Herrn J.B., vom 11. Mai 2002, gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldbach vom 26. April 2002, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 1999 und 2000, entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf., über die Beschwerde vom 09.04.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 04.04.2014 betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. April 2019 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr ***FA***) vom 18. März 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 sowie über die Beschwerde vom 28…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Bernd Sykora, 3011 Neu-Purkersdorf, Tullnerbachstraße 92A, gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See, vertreten durch Mag. Siegfried Moser, betreffend Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer gemäß § 82 EStG 1988…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Lisa Pucher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***BfAdr***, vertreten durch GWP GRÖSZ WEISZ PARTNER Steuerberatung OG, Wiesengasse 2, 7121 Weiden/See, über die Beschwerde vom 6. August 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt…
€ 67,20 | 15.11.2011 | ***45*** Verkaufsgespräch | | | 43 km € 18,06 | 16.11.2011 | ***7*** Schadenserledigungen | 10,00 | 13,00 | 72 km € 30,24 | 17.11.2011 | ***13***, Rechnungen |…
…Verständlich ist diese Behauptung nur vor dem Hintergrund, dass damit offenbar der Zeitpunkt der Prüfung für die Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung auf Juni 1992 verschoben werden sollte. Tatsache ist, dass der Berufungswerber seit Juli 1987 kein einziges Mal - weder in dem Zeitraum Juli 1987 bis Juni…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 4. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 14. Mai 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Helga Woschank in der Beschwerdesache Bf, Adr1, gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2012 des Finanzamtes A vom 11.04.2014, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, F., N.-Gasse 17a, vertreten durch Walder & Braito, SteuerberatungsGmbH, 6430 Ötztal-Bahnhof, Bahnhofstraße 20, vom 22. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 25. Jänner 2006 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2003 entschieden…