…des Begriffes internationale Schachtelbeteiligung gemäß § 10 Abs. 2 KStG 1988 anzuwenden (siehe KStR 2001 Rz 551 ff). Zuwendungen ausländischer Stiftungen bzw. vergleichbarer Vermögensmassen gelten nicht als ausländische Beteiligungserträge. Die Befreiung für ausländische Beteiligungserträge wirkt gemäß § 13 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 10 Abs…
…das StiftEG keine Definition des Begriffes "Zuwendung" enthält, ist davon auszugehen, dass damit jegliche Vermögensübertragung auf privatrechtliche Stiftungen bzw. vergleichbare Vermögensmassen gemeint ist. Die Vermögensübertragung muss nur faktisch erfolgt sein, ein Bereicherungswille ist nicht erforderlich. Das Schlagendwerden einer auflösenden Bedingung oder Befristung führt daher nicht…
…ist daher vorzusorgen, dass die Vermögensbindung in der Rechtsgrundlage der Körperschaft festgelegt und die Zuführung des Vermögens zu begünstigten Zwecken gesichert ist (siehe Rz 110 und 111). Rz 118a: Eine Mittelübertragung an eine privatrechtliche Stiftung, eine vergleichbare Vermögensmasse oder einen Verein, dh. ohne Gegenwert in…
…Steuersatzes ist die Vergleichbarkeit mit einer Privatstiftung. Dieses Kriterium muss auch von inländischen privatrechtlichen Stiftungen erfüllt sein, da keine gesetzliche Einschränkung auf ausländische privatrechtliche Stiftungen und vergleichbare Vermögensmassen besteht. Zuwendungen an Stiftungen nach dem Bundes-Stiftungs- und Fonds-Gesetz bzw. nach den Landes-Stiftungs- und…
…führt, dass die Höhe der Steuerbelastung bei einer Zuwendung an eine Privatstiftung oder eine vergleichbare Vermögensmasse nicht davon abhängt, was dem Vermögensträger - gemessen an Verkehrswerten - insgesamt zugewendet wird, sondern davon, welcher Art sein Erwerb ist: Bei gleichem Verkehrswert hat eine Privatstiftung oder eine vergleichbare Vermögensmasse…
…unentgeltliche Grundstücksübertragungen grundsätzlich grunderwerbsteuerpflichtig macht. Davon zur Gänze ausgenommen sind Grundstücksübertragungen, die unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Grundstücksübertragungen sind vom Stiftungseingangssteuergesetz umfasst, sofern sie unentgeltlich an privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen erfolgen. Für die Beurteilung, ob eine Grundstücksübertragung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ist bei gemischten Schenkungen…
… 18 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn diese zum Zweck der Vermögensausstattung an eine privatrechtliche Stiftung oder an eine damit vergleichbare Vermögensmasse erbracht werden. Diese Zuwendungen dürfensind insoweit abzugsfähig, als sie zusammen mit Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen im Kalenderjahr der erstmaligen…
…Rechtlich ergibt sich daraus § 4b Abs 1 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 62/2018 bestimmt: "Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen zum Zweck der ertragsbringenden Vermögensausstattung an eine privatrechtliche Stiftung oder an eine damit vergleichbare Vermögensmasse (Stiftung), die die Voraussetzungen der §§ 34 ff BAO erfüllt und…
…Kaufpreis) festgesetzt wurde. Gegen beide Bescheide wurde fristgerecht Beschwerde eingebracht. Diese führt im Wesentlichen aus: „Der Bescheid vom 23.10.2015 wurde mit Bescheid vom 05.11.2015 zwar auf € 9.895,13 korrigiert (da weder eine Privatstiftung noch eine damit vergleichbare Vermögensmasse vorliegt)…
…50 fest. Dagegen erhob die Berufungswerberin Berufung und beantragte die Nichtfestsetzung und Rückerstattung der festgesetzten Stiftungseingangssteuer. Zur Begründung wurde folgendes ausgeführt: Nach § 1 Abs. 1 StiftEG würden unentgeltliche Zuwendungen an eine privatrechtliche Stiftung oder an eine damit vergleichbare Vermögensmasse der Stiftungseingangssteuer unterliegen. Nach § 1 Abs…
…StiftEG). § 61 Abs. 1 Z 6 BAO sieht die Zuständigkeit für Privatstiftungen im Sinn des PSG und vergleichbare ausländische Einrichtungen vor. Ausländische privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen, die nicht mit einer Privatstiftung nach dem PSG vergleichbar sind, fallen daher nicht auf Grund der Bestimmung des …
…Jänner 2012 fällig, jedoch erst am 4. April 2012 entrichtet wurde. Gemäß § 1 Abs. 1 Stiftungseingangssteuergesetz unterliegen der Stiftungseingangssteuer unentgeltliche Zuwendungen an eine privatrechtliche Stiftung oder auf damit vergleichbare Vermögensmassen. Gemäß Abs. 3 ist der Erwerber Steuerschuldner (...). Die Steuerschuld entsteht gemäß Abs. 4 im Zeitpunkt…
…die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften, wenn diese eine Stiftung oder vergleichbare Vermögensmasse sind, vergleichbare ausländische juristische Personen aus dem EU/EWR-Raum, die die Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke durch Vorlage eines jährlichen Tätigkeitsberichts und…
… 4 Z 2 ErbStG 1955 verwirklicht wurde, die die Meldepflicht gemäß § 121a BAO auslöst. Ist der durch die Äquivalenzverletzung bereicherte Gesellschafter eine privatrechtliche Stiftung oder eine vergleichbare Vermögensmasse im Sinn des § 1 Abs. 1 StiftEG, kann die Äquivalenzverletzung zu einer Stiftungseingangssteuerpflicht führen (siehe dazu Rz…
…bei Aufteilung partnerschaftlichen Gebrauchsvermögens und partnerschaftlicher Ersparnisse anlässlich der Auflösung oder Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft 2 vH, 3. durch andere Personen 3,5 vH. (2) Beim Erwerb durch eine privatrechtliche Stiftung oder durch eine damit vergleichbare Vermögensmasse erhöht sich in den Fällen des § 4 Abs…
…gem § 1 Abs 3 GrEStG 1987 0,5%. Demnach beträgt die Grunderwerbsteuer 7.459,43 Euro. 2. Stiftungseingangssteueräquivalent Fällt bei unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Erwerben durch eine privatrechtliche Stiftung oder durch eine damit vergleichbare Vermögensmasse eine Steuer gemäß § 7 Abs 1 GrEStG 1987 an, erhöht sich…
…Gebrauchsvermögens und partnerschaftlicher Ersparnisse anlässlich der Auflösung oder Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft | 2 v.H. | 3. | durch andere Personen | 3,5 vH. (2) Beim Erwerb durch eine privatrechtliche Stiftung oder durch eine damit vergleichbare Vermögensmasse erhöht sich in den Fällen des …
…der eingetragenen Partnerschaft | | 2 v.H. | 3. | durch andere Personen | | 3,5 vH. (2) Beim Erwerb durch eine privatrechtliche Stiftung oder durch eine damit vergleichbare Vermögensmasse erhöht sich in den Fällen des § 4 Abs. 1 und Abs…
… 5 Z. 6 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 fallenden Stiftung" vergleichbar ist oder b) sämtliche Dokumente in der jeweils geltenden Fassung, die die innere Organisation der Stiftung oder vergleichbaren Vermögensmasse, die Vermögensverwaltung oder die Vermögensverwendung betreffen (wie insbesondere Stiftungsurkunde, Stiftungszusatzurkunden und damit vergleichbare Unterlagen), nicht spätestens im…
…die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sowie an inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften, wenn diese eine Stiftung oder vergleichbare Vermögensmasse sind, vor. Im Zuge der Gesetzeswerdung entfiel jedoch eine Differenzierung beim Stiftungseingangssteuersatz. Der Stiftungseingangssteuersatz (Normalsatz) gemäß § 2 Abs. 1 erster Satz StiftEG…