…dass im Fall der Sacheinlage gegen Ausgabe von Anteilen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ein Leistungsaustausch vorliege (VwGH 9.6.1986, 85/15/0285; Ruppe, UStG 1994, Rz 79 zu § 1). Zu dem berufungsgegenständlichen Fall der verdeckten Einlage fänden sich jedoch in dieser von der…
…der Rechtsfolgen der in den in Absatz 1 beschriebenen Vorgänge möglicherweise liegenden verdeckten Sacheinlage soll die anlässlich der Gründung der Gesellschaft geleistete Bareinlage von EUR 3.452.900,00 und der bare Gesellschafterzuschuss von EUR 6.547.10,00 in eine Sacheinlage umgewandelt werden (vgl…
…hingewiesen, dass die Bestimmungen des Umgründungssteuergesetz, die eine auf den Einbringungsstichtag rückbezogene Veränderung des Einbringungsvermögens und das nachträgliche Einstellen einer unbaren Entnahme ermöglichen, grundsätzlich nur steuerrechtliche - vornehmlich ertragssteuerrechtliche Regelungen sind und daher zivil- und gesellschaftsrechtlich unerheblich sind (siehe Gruber, Verdeckte Sacheinlagen, RdW 2004, 390; ). Besondere…
…veräußerte Vermögen verpflichtet sich die übernehmende GmbH zu einer Geldleistung an den Einbringenden (siehe OGH 30.8.2007, 2 Ob 143/07d unter Hinweis auf Gruber, Unbare Entnahmen und verdeckte Sacheinlagen, GesRZ 2004, 315). Die dem einbringenden Gesellschafter in Form einer "unbaren Entnahme" eingeräumte Geldforderung …
…Vermögen verpflichtet sich die übernehmende GmbH zu einer Geldleistung an den Einbringenden (siehe OGH 30.8.2007, 2 Ob 143/07d unter Hinweis auf Gruber, Unbare Entnahmen und verdeckte Sacheinlagen, GesRZ 2004, 315). Diese von der Bw nach der Einbringung zu erfüllende Verbindlichkeit - im gegenständlichen…
…sondern um die Entnahme als solche. Zivilrechtlich stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen zur Höhe des Wertes des einzubringenden Vermögens, zur verdeckten Sacheinlage und zur allfälligen Einlagenrückgewähr. Diese waren auch schon Gegenstand von Verfahren vor dem OGH. Auf zwei Entscheidungen des OGH wird in der…
…sondern um die Entnahme als solche. Zivilrechtlich stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen zur Höhe des Wertes des einzubringenden Vermögens, zur verdeckten Sacheinlage und zur allfälligen Einlagenrückgewähr. Diese waren auch schon Gegenstand von Verfahren vor dem OGH. Auf zwei Entscheidungen des OGH wird in der…
…sondern um die Entnahme als solche. Zivilrechtlich stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen zur Höhe des Wertes des einzubringenden Vermögens, zur verdeckten Sacheinlage und zur allfälligen Einlagenrückgewähr. Diese waren auch schon Gegenstand von Verfahren vor dem OGH. Auf zwei Entscheidungen des OGH wird in der…
…sondern um die Entnahme als solche. Zivilrechtlich stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen zur Höhe des Wertes des einzubringenden Vermögens, zur verdeckten Sacheinlage und zur allfälligen Einlagenrückgewähr. Diese waren auch schon Gegenstand von Verfahren vor dem OGH. Auf zwei Entscheidungen des OGH wird in der…
… OGH vom 23.10.2003, 6Ob196/03x; OGH 30.8.2007, 2 Ob 143/07d unter Hinweis auf Gruber, Unbare Entnahmen und verdeckte Sacheinlagen, GesRZ 2004, 315; UFS 22.3.2011, RV/2013-W/06). Wenn eine Verzinsung der "unbaren Entnahmen" im Einbringungsvertrag vereinbart worden…
… OGH vom 23.10.2003, 6Ob196/03x; OGH 30.8.2007, 2 Ob 143/07d unter Hinweis auf Gruber, Unbare Entnahmen und verdeckte Sacheinlagen, GesRZ 2004, 315; UFS 22.3.2011, RV/2013-W/06). Wenn eine Verzinsung der "unbaren Entnahmen" im Einbringungsvertrag vereinbart worden…
…veräußerte Vermögen verpflichtet sich die übernehmende GmbH zu einer Geldleistung an den Einbringenden (siehe OGH 30.8.2007, 2 Ob 143/07d unter Hinweis auf Gruber, Unbare Entnahmen und verdeckte Sacheinlagen, GesRZ 2004, 315). Die dem einbringenden Gesellschafter in Form einer "unbaren Entnahme" eingeräumte Geldforderung …
…Stand 1.7.2020, rdb.at)). Ein von vornherein vereinbarter Verzicht auf Einnahmen führt im Allgemeinen nicht zum Vorliegen von Einkünften des Verzichtenden. Ein Verzicht aus gesellschaftsrechtlichen Erwägungen gegenüber einer Körperschaft (verdeckte Sacheinlage) führt einkommensteuerlich zu keinen Einnahmen (Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 2 Rz…
…die gegenständliche verdeckte Sacheinlage bewirkte Wertsteigerung der Beteiligung keinen steuerbaren Umsatz iSd § 4 UStG darstelle. Tz 10 Verrechnungskonto Gesellschafter Im VwGH-Erkenntnis vom 26.4.2006, 2004/14/0066, gehe der Gerichtshof davon aus, dass der Verzicht auf Einbringungsmaßnahmen ein Tatbestandsmerkmal einer verdeckten Ausschüttung bei…
… OGH vom 23.10.2003, 6Ob196/03x; OGH 30.8.2007, 2 Ob 143/07d unter Hinweis auf Gruber, Unbare Entnahmen und verdeckte Sacheinlagen, GesRZ 2004, 315; UFS 22.3.2011, RV/2013-W/06). Wenn eine Verzinsung der "unbaren Entnahmen" im Einbringungsvertrag vereinbart worden…
… OGH vom 23.10.2003, 6Ob196/03x; OGH 30.8.2007, 2 Ob 143/07d unter Hinweis auf Gruber, Unbare Entnahmen und verdeckte Sacheinlagen, GesRZ 2004, 315; UFS 22.3.2011, RV/2013-W/06). Wenn eine Verzinsung der "unbaren Entnahmen" im Einbringungsvertrag vereinbart worden…
…Vermögen verpflichtet sich die übernehmende GmbH zu einer Geldleistung an den Einbringenden (siehe OGH 30.8.2007, 2 Ob 143/07d unter Hinweis auf Gruber, Unbare Entnahmen und verdeckte Sacheinlagen, GesRZ 2004, 315). Die zivil- und gesellschaftsrechtliche Problematik besteht im Zusammenhang mit unbaren Entnahmen darin…
…sondern um die Entnahme als solche. Zivilrechtlich stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen zur Höhe des Wertes des einzubringenden Vermögens, zur verdeckten Sacheinlage und zur allfälligen Einlagenrückgewähr. Diese waren auch schon Gegenstand von Verfahren vor dem OGH. Auf zwei Entscheidungen des OGH wird in der…
…sondern um die Entnahmen als solche. Zivilrechtlich stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen zur Höhe des Wertes des einzubringenden Vermögens, zur verdeckten Sacheinlage und zur allfälligen Einlagenrückgewähr. Diese waren auch schon Gegenstand von Verfahren vor dem OGH. Auf zwei Entscheidungen des OGH wird in der…
…Vermögen verpflichtet sich die übernehmende GmbH zu einer Geldleistung an den Einbringenden (siehe OGH 30.8.2007, 2 Ob 143/07d unter Hinweis auf Gruber, Unbare Entnahmen und verdeckte Sacheinlagen, GesRZ 2004, 315). Mit dem einzubringenden Vermögen wird der zur Entnahme vorbehaltene Wert (mit)übertragen…