…in Artikel 60 Absatz 2 UZK normiert. Ursprungsbegründendes Kriterium ist danach die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung in einem Land (Generalklausel). Um die Anwendungsschwierigkeiten der Generalklausel zu verringern und die gleichmäßige Anwendung der Ursprungsregeln zu gewährleisten, legen die Artikel 31ff UZK-DA…
…60 Abs. 2 UZK normiert. Ursprungsbegründendes Kriterium ist danach die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung in einem Land (Generalklausel). Um die Anwendungsschwierigkeiten der Generalklausel zu verringern und die gleichmäßige Anwendung der Ursprungsregeln zu gewährleisten, legen die Art. 31ff UZK-DA sowie der…
…sind. In diesen Stellungnahmen erläuterte die Beschwerdeführerin die Auswirkungen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs auf den dort anhängigen Fall und legte dar, dass nach dem Urteil die in Indien vorgenommenen Be- und Verarbeitungen (Kaltumformungen) ursprungsbegründend seien. Mit der weiteren Stellungnahme wies die Beschwerdeführerin darauf hin…
…Einfuhren von aus Taiwan versandtem Silicium, ob als Ursprungserzeugnis Taiwans angemeldet oder nicht gewesen. Nach den Erwägungen zu dieser Verordnung stellten die in Taiwan durchgeführten Be- oder Verarbeitungsvorgänge keine ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung im Sinne des Art. 24 ZK dar. Nach Anführung der rechtlichen Grundlagen…
…sich dessen chemische und physikalische Eigenschaften ursprungsbegründend verändert haben, war abzusehen, weil es nach dem Wortlaut der einleitenden Bemerkung Nr. 4 nicht nur auf die chemische oder physikalische Eigenschaft des bearbeiteten Materials ankommt, sondern auch weitere Voraussetzungen für eine ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung erfüllt sein…
…Einfuhren von aus Taiwan versandtem Silicium, ob als Ursprungserzeugnis Taiwans angemeldet oder nicht gewesen. Nach den Erwägungen zu dieser Verordnung stellten die in Taiwan durchgeführten Be- oder Verarbeitungsvorgänge keine ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung im Sinne des Art. 24 ZK dar. Nach Anführung der rechtlichen Grundlagen…
…sich dessen chemische und physikalische Eigenschaften ursprungsbegründend verändert haben, war abzusehen, weil es nach dem Wortlaut der einleitenden Bemerkung Nr. 4 nicht nur auf die chemische oder physikalische Eigenschaft des bearbeiteten Materials ankommt, sondern auch weitere Voraussetzungen für eine ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung erfüllt sein…
…die Vermutung zu, dass es sich bei den an die ***3*** Tubes gelieferten Stahlrohre bereits um ein Fertigprodukt gehandelt habe. Eine ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung der Stahlrohre in Indien habe nicht nachgewiesen werden können. Dagegen richtete sich die Beschwerde vom 6. April 2020. Die Beschwerdeführerin…
…EWR, die noch nicht zu einem Ursprungserzeugnis geführt haben, zu Herstellungsvorgängen in einem anderen Vertragsstaat des EWR hinzuzurechnen und beide insgesamt als einen ursprungsbegründenden Vorgang zu bewerten. Nähere Erläuterungen und praktische Beispiele zum Thema Kumulierung können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 1.2.4. entnommen…
…ist als Ursprungsland immer das Land anzugeben, in dem die betreffende Ware unter Einhaltung der vorgenannten Herstellungsvorgänge ursprungsbegründend erzeugt wurde. Eine Ware kann unter Anwendung der Kumulierungsmöglichkeiten nur dann Ursprungserzeugnis werden, wenn die im Herstellungsland durchgeführte Be- oder Verarbeitung über eine Minimalbehandlung (nicht ausreichende Be…
…ist als Ursprungsland immer das Land anzugeben, in dem die betreffende Ware unter Einhaltung der vorgenannten Herstellungsvorgänge ursprungsbegründend erzeugt wurde. Eine Ware kann unter Anwendung der Kumulierungsmöglichkeiten nur dann Ursprungserzeugnis werden, wenn die im Herstellungsland durchgeführte Be- oder Verarbeitung über eine Minimalbehandlung (nicht ausreichende Be…
…ist als Ursprungsland immer das Land anzugeben, in dem die betreffende Ware unter Einhaltung der vorgenannten Herstellungsvorgänge ursprungsbegründend erzeugt wurde. Eine Ware kann unter Anwendung der Kumulierungsmöglichkeiten nur dann Ursprungserzeugnis werden, wenn die im Herstellungsland durchgeführte Be- oder Verarbeitung über eine Minimalbehandlung (nicht ausreichende Be…
…Bescheinigungen" erstellt, die auf der Homepage der WKO https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Nichtpraeferenzielle-Ursprungszeugnisse.html zur Verfügung stehen. 2.2. Einzelentscheidungen Eine ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung ist: Das Aufspielen einer Software, wenn die zur Funktionalität notwendigen Systemanpassungen oder sonstige Anpassungen erforderlich sind, die…
…zu einem Ursprungserzeugnis geführt haben (sogenannte "Halb-Ursprungswaren"), werden zu den in einem anderen Land der jeweiligen Präferenzzone durchgeführten Herstellungsvorgängen hinzugerechnet und beide insgesamt als ursprungsbegründend bewertet. Eine Zollbegünstigung wird jedoch für derartige "Halb-Ursprungswaren" nicht gewährt. Diese kann nur bei der Einfuhr von Waren…
…Beweislast für einen chinesischen Ursprung trage die Zollverwaltung. Selbst wenn aber die Ware aus China stammen würde, wäre sie Ursprungsware des Landes Taiwan, wenn dort eine ursprungsbegründende Verarbeitung im Sinne des Art. 24 ZK stattgefunden hat. Laut Rn. 52 der Entscheidung C-373/08 des…
…nach API" bezeichnet werden. Auch habe das Zollamt anlässlich dieser Prüfung festgestellt, dass die gegenständlichen Rohre ihren Ursprung in der Ukraine hätten und in Rumänien lediglich nicht ursprungsbegründend bearbeitet worden seien. Weiters ergebe sich aus den vorliegenden Qualitätsprüfzeugnissen des ukrainischen Rohrwerkes, dass es sich bei…
…noch nicht zu einem Ursprungserzeugnis geführt haben, zu Herstellungsvorgängen in den ÜLG hinzuzurechnen und beide insgesamt als einen ursprungsbegründenden Vorgang zu bewerten. Nähere Erläuterungen und praktische Beispiele zum Thema volle Kumulierung können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 1.2.4. entnommen werden. 5.3.2…
…bzw. den CARIFORUM-Staaten hinzuzurechnen und beide insgesamt als einen ursprungsbegründenden Vorgang zu bewerten. Die Kumulierung mit anderen AKP-Staaten und den ÜLG-Staaten wird nur angewandt, wenn eine diesbezügliche Veröffentlichung im Amtsblatt Serie C der EU verlautbart wurde. Nähere Erläuterungen und praktische Beispiele zum…
…bzw. den Pazifik-Staaten hinzuzurechnen und beide insgesamt als einen ursprungsbegründenden Vorgang zu bewerten. Die Kumulierung mit anderen AKP-Staaten und den ÜLG-Staaten wird nur angewandt, wenn eine diesbezügliche Veröffentlichung im Amtsblatt Serie C der EU verlautbart wurde. Nähere Erläuterungen und praktische Beispiele zum…
…bzw. den ESA-Staaten hinzuzurechnen und beide insgesamt als einen ursprungsbegründenden Vorgang zu bewerten. Die Kumulierung mit anderen AKP-Staaten und den ÜLG-Staaten wird nur angewandt, wenn eine diesbezügliche Veröffentlichung im Amtsblatt Serie C der EU verlautbart wurde. Nähere Erläuterungen und praktische Beispiele zum…