…Mietverhältnisses nicht zu einer Vorsteuerkorrektur nach § 12 Abs 10 UStG 1994 führen würde, solange das Mietobjekt nicht für unternehmensfremde Zwecke verwendet werde und die Unternehmereigenschaft des Vermieters erhalten bliebe. In diesem Fall erscheine ein tatsächliches Leerstehen der Räume fragwürdig, da diese Räume unbestritten im Wohnungsverband…
…RL) in der Fassung der Richtlinie 2009/162/EU des Rates vom 22.12.2009 lautet: „Soweit ein dem Unternehmen zugeordnetes Grundstück vom Steuerpflichtigen sowohl für unternehmerische Zwecke als auch für seinen privaten Bedarf oder den seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke verwendet wird…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 9 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Mag. Dr. Heinz Schöppl als weitere Mitglieder des…
…oder Verwendung von Gegenständen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens lagen (Verwendungstatbestand); der Ausführung sonstiger Leistungen für unternehmensfremde Zwecke sowie dem Aufwands- und dem Auslandstatbestand. Mit BGBl I 134/2003 wurde der Eigenverbrauchstatbestand ab 1.1.2004 neu geregelt. In Übernahme der Rechtstechnik der 6…
…Rz 483, gestützt. Die Finanzverwaltung lässt demnach unter gewissen Voraussetzungen eine Aufteilung der Kosten eines Arbeitnehmers bei teilweise unternehmensfremdem Einsatz zu. Dem ist aber entgegenzuhalten, dass die UStR für das Bundesfinanzgericht nicht bindend sind und diese Aufteilungsmöglichkeit in der Literatur kritisch gesehen wird ( Ruppe/Achatz…
…den wirtschaftlichen Tätigkeiten zuzurechnen sind (Rz 37). Im vorliegenden Fall geht es um die nicht besteuerten Umsätze der VNLTO, die in der Wahrnehmung der allgemeinen Interessen ihrer Mitglieder bestehen und nicht als unternehmensfremd betrachtet werden können, da sie den Hauptzweck dieser Vereinigung darstellen (Rz 39)…
…den wirtschaftlichen Tätigkeiten zuzurechnen sind (Rz 37). Im vorliegenden Fall geht es um die nicht besteuerten Umsätze der VNLTO, die in der Wahrnehmung der allgemeinen Interessen ihrer Mitglieder bestehen und nicht als unternehmensfremd betrachtet werden können, da sie den Hauptzweck dieser Vereinigung darstellen (Rz 39)…
…für Zwecke außerhalb des Unternehmens und für den Bedarf des Personals erfasst, ist die unentgeltliche Erbringung von anderen sonstigen Leistungen (aus unternehmensfremden Gründen oder für den Bedarf des Personal) in der Z 2 leg cit geregelt. Eine Besteuerung nach dieser Z 2 erfolgt auch dann…
…10 % der Gesamtverwendung, ist ein nur unwesentlicher Zusammenhang zur Unternehmertätigkeit gegeben, so dass die bezogene Leistung insgesamt dem unternehmensfremden Bereich des Empfängers zuzuordnen ist. Da der unternehmerische Zweck im streitgegenständlichen Fall nicht einmal 10 % beträgt, so steht ein Vorsteuerabzug gar nicht zu, auch nicht insoweit…
…Seewohnung" zum nichtunternehmerischen Bereich beruht, so ist hierin auf Basis der im gegenständlichen Beschwerdeverfahren getroffenen Feststellungen eine durch die Bf. vorgenommene ausschließliche Zuordnung zum "unternehmensfremden" Bereich ebensowenig zu erblicken wie dass die Bf. die "Seewohnung" nicht mit der Absicht erworben hat, diese für Unternehmenszwecke zu…
…sein, um es in eine Fachwerkstätte zur Umrüstung zu bringen, nicht mehr. Die Schlussfolgerung der Prüferin, A habe das Fahrzeug tatsächlich für unternehmensfremde Zwecke verwendet, woraus sich ein Anspruch an Normverbrauchsabgabe ergeben hat, ist lebensnah. Im Zweifel zu Gunsten für den Beschuldigten ist davon auszugehen…
…nachfolgend Bw abgekürzt, nutzt das Haus in Wien, zu 39,14% für unternehmerische Zwecke (Vermietung und Verpachtung) und zu 60,86% für eigene Wohnzwecke (unternehmensfremde Zwecke). In der Beilage zur Umsatzsteuererklärung 2004 teilte der Bw. mit Schriftsatz vom 12.12.2005 unter Berufung auf Rechtsprechung…
…in Adresse, teils für unternehmerische (43,18 %), teils für unternehmensfremde bzw nichtunternehmerische Zwecke (56,82 % eigene Wohnzwecke). In Ergänzung zu den elektronisch eingereichten Steuererklärungen für das Streitjahr teilte er mit Schriftsatz vom 17.4.2009 unter Berufung auf Rechtsprechung des EuGH dem Finanzamt mit, die…
…nachfolgend Bw abgekürzt, nutzt das Gebäude Name in Ort teils für unternehmerische (52,27 % Vermietung), teils für unternehmensfremde bzw nichtunternehmerische Zwecke (47,73 % eigene Wohnzwecke). In einer Beilage zu den Umsatzsteuererklärungen der Streitjahre erklärte sie, das gemischt genutzte Gebäude zur Gänze dem Unternehmensbereich zuzuordnen und…
…ohne vorherige Fremdvermietung rechtsrichtig ist. Das Finanzamt führte in der Begründung zur Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz Folgendes aus: Darüber, dass in der Verwendung der Wohnung für unternehmensfremde Zwecke ab 2005 eine Änderung der Verhältnisse, die für den Vorsteuerabzug maßgeblich waren, liegt…
…Gemeinde zur Gänze dem Unternehmensbereich zugeordnet gewesen sei. Die volle Zuordnung zum Unternehmensbereich werde nicht durch die Einschränkung des Abzugsrechts der Gemeinde für nichtwirtschaftliche, nicht als unternehmensfremd zu betrachtende Zwecke berührt. Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH sei eine positive Vorsteuerberichtigung bei der Gemeinde zulässig…
…Verkehrsmittel zu benutzen, und wechselnde Arbeitsstätten, es gebieten, dass die Beförderung der Arbeitnehmer von Arbeitgeber übernommen wird, da dann diese Leistung nicht zu unternehmensfremden Zwecken erbracht wird. Der persönliche Vorteil, den Arbeitnehmer dadurch hat, erscheint gegenüber dem Bedarf des Unternehmens nebensächlich (vgl. EuGH 16.10…
…Gmina Ryjewo, damit begründet, dass ein Vorsteuerabzug bei einer nichtwirtschaftlichen aber auch nicht unternehmensfremden Vermietung zustehe. Nach den Ausführungen im Erkenntnis des BFG vom 30.06.2018 habe nicht festgestellt werden können, dass es im Wirtschaftsjahr 2011 ein aufrechtes Mietverhältnis gegeben bzw. dass ein ernst…
…RL) in der Fassung der Richtlinie 2009/162/EU des Rates vom 22.12.2009 lautet: "Soweit ein dem Unternehmen zugeordnetes Grundstück vom Steuerpflichtigen sowohl für unternehmerische Zwecke als auch für seinen privaten Bedarf oder den seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke verwendet wird…
…Aktenlage. Die (inländische) unternehmensfremde Verwendung der im Ausland unter Berechtigung eines Vorsteuerabzuges geleasten PKWs durch den Geschäftsführer (Hinzurechnung bei Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit) und die Arbeitnehmerin Frau X (Ansatz eines Sachbezuges) ist ebenso unstrittig wie die Höhe der auf die Nutzung entfallenden Kosten…