…1994 auf: | Datum | ReNr. | Rechnungsmängel: | 3.1.2001 | 103/01 | Ausstelleradresse M unrichtig, da dort keine Geschäftstätigkeit ab August 2000 mehr nachgewiesen werden konnte kein Leistungszeitraum fehlender Leistungsumfang | 5.2.2001 | 112/01 | Ausstelleradresse M unrichtig…
…mit welcher das Unternehmen im Firmenbuch gemeldet sei. Da somit feststünde, dass auf den in Frage stehenden Fakturen die richtige Ausstelleradresse angeführt gewesen wäre, beantragte der Bw. der Berufung stattzugeben und den angefochtenen Bescheid im Sinne der Zuerkennung der zustehenden Vorsteuerbeträge zu ändern. In ihrer…
…Wahrheitsfindung nicht nachgekommen, da sie einen Großteil der Aussagen der Bw. als unrichtig, Beweisunterlagen als Fälschung oder als für unzureichend disqualifiziert habe. Weiters seien zahlreiche Beweise zur Klärung diverser Sachverhalte nicht aufgenommen worden, was einen Verfahrensmangel darstelle. Da den Aussagen der Bw. kein Glaube geschenkt…
…Besitzer der Firma E ausgegeben habe. Zu Tz. 17d des Bp-Berichtes (Firma G):Mangels Angabe eines Leistungszeitraumes und einer falschen Ausstelleradresse in den strittigen Rechnungen sei ein Vorsteuerabzug verwehrt worden.Die Geschäftsanschrift der Firma G (ab 18. Juli 2001 Gg.) im Firmenbuch FN 1109a…
…90/15/0042; VwGH v. 24.4.1996, 94/13/0133). Gleiches gilt, wenn die Adresse unrichtig ist (VwGH v. 24.4.1996, 94/13/0133 und VwGH v. 28.5.1997, 94/13/0230). Wie bereits im Sachverhalt festgestellt wurde, war der leistende Unternehmer…
…geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre. Eine unrichtige Bezeichnung einer im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaft ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beispielsweise dann unbeachtlich, wenn nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität des Empfängers bestehen (vgl…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Fa. XX vom 23. April 2003 vertreten durch die Moore Stephens Uniconsult GmbH Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft (vormals Uniconsult WT GmbH) 5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstr. 71, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Dr. Schmidt…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., Wien gegen den Bescheid des FA Wien 2/20 vom 15.01.2008, betreffend Zurückweisung des Antrags auf Arbeitnehmerveranlagung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der X, vom 6. November 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes M vom 9. Oktober 2001 betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für die Monate 2-12/2000 und 1-6/2001 entschieden: Die Berufung betreffend den Bescheid…
…erzielt werden könnten. In diesem Vermögensvorteil steckt indirekt die Beuteteilung des wissentlich an dem organisierten Abgabenbetrug teilnehmenden Auftraggebers. Der Bw. wurden vom Finanzamt die detaillierten Sachverhaltsfeststellungen zu den unrichtigen Fakturenadressen bekannt gegeben und dagegen wurde von der Bw. auf Tatsachenebene nichts vorgebracht. In der Folge…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der B-GmbH, Anschrift, vertreten durch Graf von Westphalen Bappert & Modest, Rechtsanwälte, 20354 Hamburg, Große Bleichen 21, Deutschland, vom 8. August 2006 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Juli 2006, Zl. 610/0000…
…Mietvertrag für Appartment GG-Therme, Abrechnung mit HU-Auftraggeber) sei seit Dezember 2012 bis dato nicht beantwortet worden. Es könne daher nicht positiv entschieden werden und sei aufgrund unrichtig ausgestellter Rechnungen bzw. aufgrund nicht nachvollziehbaren Sachverhaltes (wer Antragsteller sei, eine deutsche oder eine kroatische Firma…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der ehemaligen Gesellschafter der ehemaligen X-AG*u*Mitges, und zwar 1. der X_AG 2. der Y_AG*u*Mitges, alle vertreten durch EIDOS Wirtschaftsberatung GmbH, 1010 Wien, Friedrichstraße 10, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien…
…2000), wobei als Geschäftsanschrift die Adresse in E. angeführt sei. Da die D. einerseits zum Zeitpunkt der Rechnungslegung noch nicht existent war und andererseits die von ihr angeführte Anschrift unichtig war, liegen die gemäß § 12 UStG für den Vorsteuerabzug geforderten Rechnungen im Sinne des § 11…
…Behauptung der Außenprüfung, die Firma R- GmbH hätte über eine Geschäftsadresse verfügt, die nicht in der Adresse1 lag, sei unrichtig. Die Geschäftstätigkeit der R- GmbH stellte sich so dar, dass sie die Reinigungskräfte direkt zu den Geschäften (X Restaurants) der Bf schickte, um dort Reinigungsarbeiten…
…9/2002 mit € 14.767,53 fest. Mit Schreiben vom 24. September 2003 brachte die Bw. gegen die Festsetzungsbescheide des Finanzamtes das Rechtsmittel der Berufung ein und begründete diese mit der unrichtigen Darstellung der Abgabenbehörde in der Niederschrift. Denn diese hätte darin nicht angeführt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20, vertreten durch Hofrat Dr. Edith Satovitsch, betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2001 nach in Wien durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die gemäß § 274 BAO gegen den Umsatzsteuerbescheid 2005 des Finanzamtes A. gerichtet geltende Berufung vom 7. Mai 2007 der Bw., Adr1, vertreten durch Stb., Adr2, vom 18. November 2005 (ursprünglich gerichtet gewesen gegen den Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid für Jänner bis Mai…
…2004/15/0174 zu verweisen, wonach eine Anschrift des leistenden Unternehmers unter dem Gesichtspunkt des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 auch dann unrichtig sein kann, wenn sie mit der im Firmenbuch eingetragenen übereinstimmt (VwGH 24.2.2010, 2005/13/0006, 24.2.2011…
…55); weshalb Abgabenbescheide ihre Rechtswirkungen verlieren, wenn die Bescheidadressatin unrichtig bezeichnet wird. Die unrichtig an die ***KG*** adressierten Bescheide betreffend Umsatzsteuer 2005 und Feststellung von Einkünften 2005 gemäß § 188 BAO idgF vom 27.01.2012 sind daher rechtswirkungslos. Bescheide sind nur deshalb mit Beschwerde anfechtbar…