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UZK-IAArtikel 38 Transitflüge mit Geschäfts- und Sportluftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 38 Transitflüge mit Geschäfts- und Sportluftfahrzeugen (Artikel 49 des Zollkodex) Die Zollkontrollen und -förmlichkeiten für das Gepäck von Personen an Bord von Geschäfts- und Sportluftfahrzeugen werden in einem der folgenden Flughäfen durchgeführt: a)bei von einem Nicht-Unionsflughafen kommenden Flügen im ersten internationalen Unionsflughafen…

ZK-22601.8. Antifraud Transit Informations System - ATIS
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

1.8. Antifraud Transit Informations System - ATIS Versand-Informationssystem zur Betrugsbekämpfung Dieser Abschnitt enthält Informationen über: den Geltungsbereich des Versand-Informationssystems zur Betrugsbekämpfung; die Rechtsgrundlage; das Verfahren zur Übermittlung von Informationen; die zuständigen Korrespondenzstellen. Anwendung Das Versand-Informationssystem zur Betrugsbekämpfung ist ein zentrales Archiv von…

VB-04012.3.3. Transitflüge mit Zwischenlandungen
geltende FassungRichtlinien30.06.2012

2.3.3. Transitflüge mit Zwischenlandungen (1) Bei Transitflügen mit Zwischenlandungen ist Kriegsmaterial gemäß §§ 6 Abs. 3 Kriegsmaterialgesetz 6 Abs. 3 des Kriegsmaterialgesetzes, auch wenn keine Entladung erfolgt, dem Zollamt zu gestellen. (2) Die Flugzollämter haben stichprobenweise auch Transitsendungen zu prüfen, um eine Durchsetzung des…

EAS 3096Österreichischer Transitverkehr mit geleasten ausländischen LKW-Lenkern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2809-IV/4/200928.10.2009

…zwischen Kufstein und Brenner auf österreichischem Staatsgebiet zurücklegen, als Tag des Aufenthaltes in Österreich. Wenn in der zitierten Regelung des OECD-Kommentars im Zusammenhang mit der dort enthaltenen Aufzählung von nicht beruflich bedingten Aufenthaltstagen bloße Transitaufenthalte ausgenommen werden, dann sollten dadurch überspitzte Auswirkungen bei Einbeziehung…

BFG RV/7300070/2015Herrenarmbanduhr im Transit nicht der Verzollung beim first Point of entree zugeführt, Irrtum darüber, auch im Transit beim Betreten der Europäischen Union eine Verzollung durchzuführen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2019

…Beschuldigte habe diese Frage verneint, da er der Meinung gewesen sei, in Österreich nicht eingereist zu sein, sondern er sich am Flughafen im Transitbereich befinde und erst in Rumänien einreise. Er habe auch versucht, dies den Beamten klar zu machen. Dies habe sich aber sehr…

UP-4001Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

Die Arbeitsrichtlinie Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen ("Transitional rules") UP-4001 stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…

UP-40011. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen 1.1. Abkürzungen Übersichtstabelle | EU | Europäische Union | Am regionalen Übereinkommen teilnehmende Staaten | Island, Norwegen, Schweiz in Zollunion mit Liechtenstein, Färöer, Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Palästinensische Gebiete, Syrien, Tunesien, Türkei, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien…

UP-40012. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Vertragspartner Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt der EU Serie C (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst…

UP-40013. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.Die Ware muss vom jeweiligen Abkommen der einzelnen Vertragspartner erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne…

UP-40014. Warenkreis
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

4. Warenkreis Der Warenkreis ist der Rechtsgrundlage der zwischen den Vertragsparteien des Übereinkommens abgeschlossenen jeweiligen Abkommen bzw. UP-Arbeitsrichtlinien zu entnehmen.

UP-40015. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

5. Ursprungserzeugnisse 5.1. Grundsätzliches 5.1.1. Arten des präferenziellen Ursprungs Man unterscheidet zwischen dem autonomen Ursprung durch vollständige Erzeugung oder ausreichende Be- oder Verarbeitung und dem Ursprung durch Kumulierung. Details dazu können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 1.2. entnommen werden. 5.1…

UP-40016. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (Grundsatz) und territoriale Toleranz (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der betreffenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus den Vertragsparteien in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten bei…

UP-40017. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung 7.1. Grundsätzliches (1) Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die in der Präferenzzone bei der Herstellung von Ursprungserzeugnissen der Kapitel 50 bis 63 verwendet worden sind und für die ein Präferenznachweis ausgestellt oder ausgefertigt wird, dürfen in der EU oder…

UP-40018. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

…nicht vollständig ausgefüllt, so ist unter der letzten Zeile der Warenbezeichnung ein waagerechter Strich zu ziehen und der nicht ausgefüllte Teil des Feldes durchzustreichen. (3) Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 enthält in Feld 7 die Erklärung in englischer Sprache "TRANSITIONAL RULES". (4) Der Ausführer, der die…

UP-40019. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Gegenseitige Amtshilfe (1) Die Zollbehörden der Vertragsparteien übermitteln einander über die EU-Kommission die Musterabdrücke der Stempel, die ihre Zollstellen bei der Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 verwenden, sowie die Muster für ermächtigten Ausführern erteilte Bewilligungsnummern und…

UP-400110. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

10. Ceuta und Melilla 10.1. Anwendung der alternativ zur Anwendung gelangenden Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen (1) Der Begriff ,Europäische Union' umfasst nicht Ceuta und Melilla. (2) Ursprungserzeugnisse einer Vertragspartei erhalten bei ihrer Einfuhr nach Ceuta und Melilla in jeder Hinsicht die gleiche Zollbehandlung wie…

UP-400111. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Übereinkommens Der Ausschuss (darin ist jede Vertragspartei vertreten) kann beschließen, die Bestimmungen dieser alternativ geltenden Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen zu ändern. 11.2. Beitritt von weiteren Staaten Sämtliche am Regionalen Übereinkommen teilnehmende Staaten können Vertragspartei dieser alternativ geltenden Ursprungsregeln…

UP-400112. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien29.10.2024

12. Rechtsgrundlagen 12.1. Allgemein Beschluss des Rates vom 14. April 2011 über die Unterzeichnung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer- Präferenzursprungsregeln im Namen der Europäischen Union (2013/93/EU), ABl. Nr. L 54 vom 26.2.2013 S. 1 Beschluss des Rates vom…

UP-4001Anlage 1
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

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UP-4001Anlage 2
geltende FassungRichtlinien08.10.2021