…dass bei Versäumen dieser Frist, seine Berufung als zurückgenommen gelte. In der Folge ersuchte der Berufungswerber lediglich telefonisch um Verlängerung der Mängelbehebungsfrist und wurde diese ihm seitens des Finanzamtes ebenfalls nur telefonisch gewährt. Weder wurde vom Berufungswerber ein Antrag auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist schriftlich oder…
…BAO7, § 85 Tz 9). Eine telefonische Mitteilung stellt weiters keinen für eine Bescheiderlassung hinreichenden Formalakt dar (vgl. VwGH 28.09.2011, 2008/13/0070, mwN). Die Fristverlängerung kann dem § 94 BAO zufolge auch mündlich, nicht jedoch telefonisch erfolgen (VwGH 22.2.1996, 93/15/0192…
…Diese Bestimmung sieht telefonische Anbringen nicht vor (vgl Ritz, BAO, 3. Auflage, § 85, Tz 9). § 89 BAO legt fest, dass fernmündliche Mitteilungen in einem Aktenvermerk kurz festzuhalten sind. Die BAO unterscheidet daher zwischen schriftlichen und mündlichen Anbringen sowie telefonischen Mitteilungen. Telefonische Mitteilungen sind keine "mündlichen…
…ist. Diese Bestimmung sieht telefonische Anbringen nicht vor (Ritz, BAO, § 85, Tz 9). § 89 BAO legt fest, dass fernmündliche Mitteilungen in einem Aktenvermerk kurz festzuhalten sind. Die BAO unterscheidet daher zwischen schriftlichen und mündlichen Anbringen sowie telefonischen Mitteilungen. Telefonische Mitteilungen sind keine "mündlichen" Anbringen ( vgl…
…Eingaben als Anbringen zur Erfüllung einer Verpflichtung rechtswirksam erfüllt werden. Da telefonische Mitteilungen keine "mündlichen" Anbringen im Sinne des § 85 Abs. 3 BAO sind (vgl. VwGH 31.3.2005, 2004/15/0089) kommt einer telefonischen Mängelbehebung keine rechtliche Relevanz zu. Telefonische Anbringen sind nur zulässig…
… ARD 5674/12/2006; SWK 2006, S 311). Im Berufungsfall trat aufgrund telefonischer Mitteilung des Finanzamtes an den Mitarbeiter des steuerlichen Vertreters, dass die Frist zur Einbringung einer Berufung gegen den Haftungsbescheid (weiter) bis 15. Mai 2004 verlängert werde, daher eine weitere über den 24…
…in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach der Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist. So sind zwar auch telefonische Anbringen keine (mündlichen) Anbringen im Sinne des § 85 BAO; dies schließt aber nicht aus, telefonische Mitteilungen, die in Aktenvermerken festzuhalten sind, in…
…85 Abs. 1 BAO ist. Diese Bestimmung sieht telefonische Anbringen nicht vor, sodass telefonische Mitteilungen auch keine "mündlichen" Anbringen im Sinne des § 85 BAO sind. Eine telefonische Mitteilung stellt weiters keinen für eine Bescheiderlassung hinreichenden Formalakt dar (VwGH 28.9.2011, 2008/13/0070 mwN;…
…Dem Bf. wurde mit Schreiben des Bundesfinanzgerichts vom 10.4.2014 zur Kenntnis gebracht, dass telefonische Mitteilungen an das Finanzamt sowie telefonische "Erledigungen" des Finanzamts nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs rechtlich nicht wirksam seien (zB VwGH 28.9.2011, 2008/13/0070; VwGH 29…
…BAO (vgl. Ritz, BAO4, § 245 Tz 12). Diese Bestimmung sieht telefonische Anbringen nicht vor, sodass telefonische Mitteilungen auch keine "mündlichen" Anbringen im Sinne des § 85 BAO sind (VwGH 31. März 2005, 2004/15/0089). Ein Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist nach § 245 Abs. 3 BAO…
…lagen aber weder mit diesem Telefongespräch noch mit dem per Email vom 17. Jänner 2010 eingebrachten Anliegen wirksam gestellte Anträge auf Erstreckung der Vorlagefrist vor. Auch die telefonische Mitteilung des Bearbeiters des Finanzamtes, wonach die Rechtsmittelfrist verlängert worden sei, stellt keinen rechtsgültigen Bescheid dar (vgl…
…Diese Bestimmung sieht telefonische Anbringen nicht vor, sodass telefonische Mitteilungen auch keine "mündlichen" Anbringen im Sinne des § 85 BAO sind. Eine telefonische Mitteilung stellt weiters keinen für eine Bescheiderlassung hinreichenden Formalakt dar." Diese Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist analog auch auf die Verlängerung einer Mängelbehebungsfrist anzuwenden…
…Diese Bestimmung sieht telefonische Anbringen nicht vor, sodass telefonische Mitteilungen auch keine "mündlichen" Anbringen im Sinne des § 85 BAO sind (VwGH 31.3.2005, 2004/15/0089). Da im gegenständlichen Fall die vom BF behauptete Beschwerdefristverlängerung, so sie denn stattgefunden hat, nur telefonisch zwischen dem…
…kann (lit c). § 89 BAO legt fest, dass fernmündliche Mitteilungen in einem Aktenvermerk kurz festzuhalten sind. Die BAO unterscheidet daher zwischen schriftlichen und mündlichen Anbringen sowie telefonischen Mitteilungen. Telefonische Mitteilungen sind keine "mündlichen" Anbringen (vgl. VwGH 31.3.2005, 2004/15/0089 und 1.9…
…Einerseits können nämlich auf telefonischem Wege keine rechtlich tauglichen Anträge auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist eingebracht werden (siehe Erkenntnis des VwGH vom 17.11.2005, 2001/13/0279); andererseits stellen telefonische Mitteilungen keine ausreichenden Formalakte dar und können insofern zu keiner rechtswirksamen Verlängerung der Rechtsmittelfrist führen…
…rechtlich verbindliche Mitteilung über den Abschluss des Verfahrens oder die Erlassung eines vollinhaltlichen, bescheidförmigen Abspruchs ist dem Akt zu keinem Zeitpunkt zu entnehmen. Der Fristenlauf wurde somit nicht verlässlich in Gang gesetzt, was der Annahme einer verspäteten Rechtsmitteläußerung von vornherein entgegensteht. 3. Telefonische Mitteilungen der…
…Beurteilung Telefonische Mitteilungen sind keine "mündlichen" Anbringen (VwGH 1.9.1999, 99/16/0097), sondern fernmündliche Mitteilungen. Telefonische Anbringen sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich gesetzlich vorgesehen sind (Ritz/Koran, BAO7, § 85 Rz 9). Die Verordnungen, die zu § 86a BAO ergangen sind, sehen keine telefonischen…
…Erwägungen Telefonische Mitteilungen sind keine "mündlichen" Anbringen (VwGH 1.9.1999, 99/16/0097), sondern fernmündliche Mitteilungen. Telefonische Anbringen sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich gesetzlich vorgesehen sind (Ritz/Koran, BAO7, § 85 Rz 9). Die Verordnungen, die zu § 86a BAO ergangen sind, sehen keine telefonischen…
…Tz 14, verweist mit Hinweis auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28.09.2011, 2008/13/0070, ebenfalls darauf, dass telefonische Mitteilungen keine mündlichen Anbringen iSd § 85 Abs. 3 BAO sind. Aus dem Gesetzestext, der Judikatur und der Literatur ergibt sich somit eindeutig, dass das…
…BAO7, § 85 Tz 9). Eine telefonische Mitteilung stellt des Weiteren keinen für eine Bescheiderlassung hinreichenden Formalakt dar (vgl. VwGH 28.09.2011, 2008/13/0070, mwN). Telefonische "Anträge" und telefonische "Bewilligungen" sind daher rechtlich wirkungslos (vgl. BFG 19.06.2018, RV/7100187/2015; 06.11…