RIS AI
34 780 Treffer192 msnur geltende Fassungen
UFSF RV/0144-F/08Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2011

…teilweise Folge gegeben und der Haftungsbescheid insofern abgeändert, als die Haftungssumme von bisher 19.172,19 € um den Betrag von 9.591,57 € auf 9.580,62 € eingeschränkt wird. Darüber hinaus wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (in der…

UFSL RV/0210-L/04Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Abgabenrückstände der GmbH bei behauptetem Nichtausreichen der Gesellschaftsmittel zur Abgabenentrichtung und behaupteter Gläubigergleichbehandlung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2006Teil 1/3

…3.329,36 €) teilweise im Umfang von 37,62 € getilgt wurde, wurden diese Gesellschaftsabgaben in Ansehung der selbst erklärten bzw. abgabenbehördlich festgesetzten Abgabenbeträge jeweils zur Gänze nicht entrichtet. Hinsichtlich dieser Haftungsabgaben wird der Bestand von entsprechenden Abgabenforderungen gegenüber der GmbH ausdrücklich für die…

UFSL RV/0210-L/04Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Abgabenrückstände der GmbH bei behauptetem Nichtausreichen der Gesellschaftsmittel zur Abgabenentrichtung und behaupteter Gläubigergleichbehandlung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2006Teil 2/3

…gleichzeitig fällig werdende Gesellschaftsabgaben dagegen nicht oder nur teilweise entrichtet werden (VwGH 27.4.2005, 2004/14/0030; VwGH 30.10.2001, 98/14/0142; VwGH 17.8.1998, 97/17/0096). Im Berufungsfall sind am Abgabenkonto der GmbH zwischen Oktober 2001 und Konkurseröffnung Mitte…

UFSG RV/0299-G/02Haftung eines Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH für Abgabenschuldigkeiten der GmbH & Co KG, die vom Finanzamt im (noch nicht abgeschlossenen) Konkursverfahren der GmbH & Co KG als Konkursforderungen geltend gemacht wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2003

…Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Die Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären. Aus der Konkurseröffnung allein kann noch nicht zwingend auf die Uneinbringlichkeit der im Haftungsbescheid angeführten Abgaben geschlossen werden. Eine mögliche - wenn auch nur teilweise - Einbringlichkeit der Konkursforderungen…

UFSF RV/0178-F/10Rechtmäßigkeit einer Haftungsinanspruchnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.07.2011

…vorneherein von einer Unbilligkeit einer Haftungsinanspruchanspruchnahme ausgegangen werden. Die Zweckmäßigkeit der Geltendmachung der Haftung liegt vor allem darin, dass nur durch diese Maßnahme überhaupt eine zumindest teilweise Einbringlichkeit der betreffenden Abgaben gegeben ist, und nur so dem öffentlichen Interesse an der Abgabenerhebung nachgekommen werden kann…

BFG RV/5102127/2015Einschränkung der Haftung im Rahmen der Ermessensübung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.02.2019

…überhaupt eine zumindest teilweise Einbringlichkeit der betreffenden Abgabe gegeben ist und nur so dem öffentlichen Interesse an der Abgabenerhebung nachgekommen werden kann. Selbst wenn auf Grund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation des Haftungspflichtigen die Abgaben erschwert einbringlich wären, ließe sich daraus eine Unzumutbarkeit der Haftungsinanspruchnahme nicht…

UFSI RV/0526-I/10Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 BAO bevor der endgültige Abgabenausfall feststeht
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid06.09.2011

…Berufungsfall die gänzliche Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben gegeben ist, weder in die eine noch in die andere Richtung beurteilen. Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 28. Mai 2002, 99/14/0233, ausgesprochen hat, muss aber auch eine teilweise Einbringlichkeit der Abgabenforderungen im Haftungsverfahren berücksichtigt…

UFSI RV/0830-I/07Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 BAO bevor der endgültige Abgabenausfall feststeht
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.09.2011

…Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 28. Mai 2002, 99/14/0233, ausgesprochen hat, muss aber auch eine teilweise Einbringlichkeit der Abgabenforderungen im Haftungsverfahren berücksichtigt werden, und zwar insofern, als der Vertreter nur für jenen Teil der ausständigen Abgabenschulden zur Haftung herangezogen werden darf…

UFSI RV/0380-I/04Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 Abs. 1 BAO ohne erstinstanzliche Feststellung des endgültigen Abgabenausfalles
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.04.2007

…Berufungsfall die gänzliche Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben gegeben ist, weder in die eine noch in die andere Richtung beurteilen. Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 28. 5. 2002, 99/14/0233, ausgesprochen hat, muss aber auch eine teilweise Einbringlichkeit der Abgabenforderungen im Haftungsverfahren berücksichtigt werden…

UFSW RV/1541-W/10Liquiditätsstatus, Gleichbehandlung, Kassation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2010

…Richtung beantworten, zumal auch eine teilweise Einbringlichkeit der Abgabenforderungen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.5.2002, 99/14/0233) im Haftungsverfahren berücksichtigt werden muss, und zwar insofern, als der Vertreter nur für jenen Teil der ausständigen Abgabenschulden zur Haftung herangezogen werden darf, welcher…

UFSL RV/1141-L/06Haftung des Geschäftsführers für im Wesentlichen im Zuge einer Außenprüfung festgesetzte Abgabenschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2008

…nicht mit der Höhe der aktuellen Einkünfte bzw. des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen begrenzt (vgl. VwGH 29.6.1999, 99/14/0128). Die Zweckmäßigkeit der Geltendmachung der Haftung liegt vor allem darin, dass nur durch diese Maßnahme überhaupt noch eine zumindest teilweise Einbringlichkeit der betreffenden…

UFSI RV/0821-I/07Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH zur Haftung gemäß § 9 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.07.2008

…Berufungsfall die gänzliche Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben gegeben ist, weder in die eine noch in die andere Richtung beurteilen. Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 28. Mai 2002, 99/14/0233, ausgesprochen hat, muss aber auch eine teilweise Einbringlichkeit der Abgabenforderungen im Haftungsverfahren berücksichtigt werden…

UFSW RV/0447-W/05Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 BAO vor Feststellung des endgültigen Abgabenausfalles
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2007

…Richtung beantworten, zumal auch eine teilweise Einbringlichkeit der Abgabenforderungen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.5.2002, 99/14/0233) im Haftungsverfahren berücksichtigt werden muss, und zwar insofern, als der Vertreter nur für jenen Teil der ausständigen Abgabenschulden zur Haftung herangezogen werden darf, welcher…

BFG RV/1100356/2013Rechtmäßigkeit der Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers einer GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2018

…und Veräußerungsverbot und einem Pfandrecht keine Einbringungsmaßnahmen möglich). Die Zweckmäßigkeit der Geltendmachung der Haftung liegt vor allem darin, dass nur durch diese Maßnahme überhaupt eine zumindest teilweise Einbringlichkeit der betreffenden Abgaben gegeben ist, und nur so dem öffentlichen Interesse an der Abgabenerhebung nachgekommen werden kann…

UFSF RV/0554-F/08Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2010

…Eine Unbilligkeit einer Haftungsinanspruchanspruchnahme liegt somit nicht vor. Die Zweckmäßigkeit der Geltendmachung der Haftung liegt vor allem darin, dass nur durch diese Maßnahme überhaupt eine zumindest teilweise Einbringlichkeit der betreffenden Abgaben gegeben ist, und nur so dem öffentlichen Interesse an der Abgabenerhebung nachgekommen werden kann…

BFG RV/1100191/2019Rechtmäßigkeit einer Geschäftsführerhaftung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.10.2025

…durch diese Maßnahme überhaupt eine zumindest teilweise Einbringlichkeit der betreffenden Abgaben gegeben ist, und nur so dem öffentlichen Interesse an der Abgabenerhebung nachgekommen werden kann. Gesamthaft war daher in Ausübung des freien Ermessens dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben gegenüber dem Interesse des…

BFG RV/7101174/2023Kontokorrentkredit: Liquide Mittel bei nicht ausgeschöpftem Kreditrahmen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.03.2024

…BAO ist innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Die Zweckmäßigkeit der Geltendmachung der Haftung liegt vor allem darin, dass nur durch diese Maßnahme überhaupt eine zumindest teilweise Einbringlichkeit der betreffenden Abgabe gegeben…

BFG RV/1101005/2015Rechtmäßigkeit einer Geschäftsführerhaftung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.03.2018

…26.3.1996, 92/14/0088). Die Zweckmäßigkeit der Geltendmachung der Haftung liegt vor allem darin, dass nur durch diese Maßnahme überhaupt eine zumindest teilweise Einbringlichkeit der betreffenden Abgabe gegeben ist, und nur so dem öffentlichen Interesse an der Abgabenerhebung nachgekommen werden kann. Gesamthaft war…

BFG RV/1100195/2022Rechtmäßigkeit einer Haftungsinanspruchnahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.08.2023

…12.10.2009, 2009/16/0085 mwN). Die Zweckmäßigkeit der Geltendmachung der Haftung liegt vor allem darin, dass nur durch diese Maßnahme eine zumindest teilweise Einbringlichkeit der betreffenden Abgaben gegeben ist, und nur so dem öffentlichen Interesse an der Abgabenerhebung nachgekommen werden kann. Gesamthaft war…

UFSF RV/0306-F/12Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.07.2013Teil 1/2

…vorneherein von einer Unbilligkeit einer Haftungsinanspruchanspruchnahme ausgegangen werden. Die Zweckmäßigkeit der Geltendmachung der Haftung liegt vor allem darin, dass nur durch diese Maßnahme überhaupt eine zumindest teilweise Einbringlichkeit der betreffenden Abgaben gegeben ist, und nur so dem öffentlichen Interesse an der Abgabenerhebung nachgekommen werden kann…