…des "steuerrechtlichen Dienstverhältnisses" Voraussetzung für das Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 ist ein bestehendes oder früheres Dienstverhältnis im Sinne des § 47 Abs. 1 und 2 EStG 1988. Die gesetzliche Definition des Dienstverhältnisses…
…maßgebend, denn die Besteuerung muss immer den tatsächlichen Umständen entsprechen (VwGH 16.2.1994, 90/13/0251). Der Abschluss eines formellen Dienstvertrages ist nicht Voraussetzung für ein steuerrechtliches Dienstverhältnis (VwGH 27.10.1987, 85/14/0010). Das Steuerrecht hat aber einer Vertragsgestaltung zu folgen, wenn…
…4. März 1986, Zl. 84/14/0063). Es ist steuerrechtlich auch völlig bedeutungslos, ob das Dienstverhältnis schriftlich, mündlich, durch konkludente Handlungen oder überhaupt nicht durch übereinstimmende Willenserklärung zustande gekommen ist. Die ausgeübte Tätigkeit muss lediglich dem im Steuerrecht beschriebenen "Tatbild" entsprechen (VwGH vom 31. März…
…der Bf mit freiem Dienstvertrag beschäftigten TaxilenkerInnen ein zu beurteilendes steuerrechtliches Dienstverhältnis vorliegt, ist vorrangig nach § 47 Abs. 2 EStG 1988 und der hiezu ergangenen Judikatur und nicht nach ASVG zu beurteilen. Das für ein Dienstverhältnis sprechende persönliche Weisungsrecht fordert einen Zustand wirtschaftlicher und persönlicher…
…durch "Sperrminorität") nicht verhindern soll, dass ein steuerrechtliches Dienstverhältnis vorliegt. Personen dieser Art sollen also trotzdem Dienstnehmer sein, wenn sie - abgesehen von dieser "Sperrminorität" - auch sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisen. Der vorliegende Sachverhalt fällt jedoch nicht - so wie die Finanzbehörde vermeint - unter § 25 Abs…
…XY2 angebotene Aufträge auch ablehnen hätte können, steht daher der Beurteilung, dass die (übernommenen) Aufträge im Rahmen einer die Merkmale eines (steuerrechtlichen) Dienstverhältnisses aufweisenden Beschäftigung durchgeführt worden sind, nicht entgegen. Für die Frage der Einkünftequalifikation ist auch nicht entscheidend, welche rechtlichen Konsequenzen mit der Auflösung…
…Punkt abzuweisen gewesen. Dienstverhältnis Vorweg werde bemerkt, dass der Begriff des Dienstverhältnisses im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG 1988 ein eigenständiger Begriff des Steuerrechtes sei; er decke sich weder mit dem Arbeitsrecht noch mit dem Sozialversicherungsrecht. Für ein steuerrechtliches Dienstverhältnis sei es nicht maßgebend…
…Punkt abzuweisen gewesen. Dienstverhältnis Vorweg werde bemerkt, dass der Begriff des Dienstverhältnisses im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG 1988 ein eigenständiger Begriff des Steuerrechtes sei; er decke sich weder mit dem Arbeitsrecht noch mit dem Sozialversicherungsrecht. Für ein steuerrechtliches Dienstverhältnis sei es nicht maßgebend…
…dass der Begriff des Dienstverhältnisses im Sinn des § 47 Abs. 2 EStG ein eigenständiger Begriff des Steuerrechtes ist; er deckt sich weder mit dem Arbeitsrecht noch mit dem Sozialversicherungsrecht. Für ein steuerrechtliches Dienstverhältnis ist es nicht maßgebend, ob auch ein Dienstverhältnis im Sinn des bürgerlichen…
…dass der Begriff des Dienstverhältnisses im Sinn des § 47 Abs. 2 EStG ein eigenständiger Begriff des Steuerrechtes ist; er deckt sich weder mit dem Arbeitsrecht noch mit dem Sozialversicherungsrecht. Für ein steuerrechtliches Dienstverhältnis ist es nicht maßgebend, ob auch ein Dienstverhältnis im Sinn des bürgerlichen…
…des Wirtschaftslebens abhängt. Der jeweilige Funktionärsgeschäftsführer erhält für diese Tätigkeit ein fixes monatliches Entgelt, das sich am Kollektivvertrag für das Baugewerbe orientiert und keinerlei Erfolgskomponente beinhaltet. Nach diesen Überlegungen überwiegen im gegenständlichen Streitfall die Merkmale eines steuerrechtlichen Dienstverhältnisses im Sinn des § 47 Abs. 2 EStG…
…Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist. Diese Legaldefinition beschreibt das steuerrechtliche Dienstverhältnis somit mit zwei Kriterien, nämlich der Weisungsgebundenheit…
…2011, 2008/15/0180). Es ist daher anhand dieser dargestellten Kriterien zu untersuchen ob sich aus den rechtlichen Regelungen für die Praktikumstätigkeit der Krankenpflegeschülerinnen ergibt, dass diese zur Bf. in einem steuerrechtlichen Dienstverhältnis im Sinn des § 47 Abs. 2 EStG 1988 stehen oder nicht: Gemäß …
…2 erster und zweiter Satz EStG 1988) ausgeführt, dass bei der Beurteilung, ob ein steuerrechtliches Dienstverhältnis vorliege, vom wahren wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern auszugehen sei. Die Dienstnehmer seien in den Gastronomiebetrieb eingegliedert gewesen, einer Weisungsgebundenheit und einer persönlichen auf Zeit abgestellten Arbeitspflicht…
…tätig geworden ist, war zunächst von Bedeutung, ob die Tätigkeit der vermittelten Personen als nichtselbständige Tätigkeit im Sinn der steuerrechtlichen Bestimmungen zu beurteilen ist. Gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988 liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der…
…für Familienbeihilfen noch der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag abgeführt wurde. Im Zuge einer über die Jahre 2001 bis 2003 durchgeführten Lohnsteuerprüfung vertrat der Prüfer die Ansicht, dass in Wahrheit steuerrechtliche Dienstverhältnisse im Sinn des § 47 EStG 1988 vorlagen. Diese Feststellung wurde auf Grund vorhandener Aussagen einzelner…
…2 Abs. 1 Z 3 GSVG vorliege, somit einer allfälligen ASVG-Versicherung vorgehe. Auch sonst würden keine Merkmale eines steuerrechtlichen Dienstverhältnisses vorliegen, bloß organschaftliches Tätigwerden. E sei auch nicht in den betrieblichen Organismus des Unternehmens eingegliedert. Das Finanzamt erließ eine teilweise stattgebende Berufungsvorentscheidung, mit der…
…ein Dienstverhältnis nicht aus. Für ein steuerrechtliches Dienstverhältnis sei es nicht maßgebend, ob auch ein Dienstverhältnis im Sinne des bürgerlichen Rechtes vorliege, auch ohne übereinstimmende Willenserklärung könne ein steuerrechtliches Dienstverhältnis vorliegen (VwGH 19.4.1988, 85/14/0145). Durch die Definition des steuerrechtlichen Dienstverhältnisses solle…
…und den freien Dienstnehmern abgeleitet werden. Nach § 47 Abs. 2 EStG bestehe ein steuerrechtliches Dienstverhältnis dann, wenn eine Weisungsbindung und die betriebliche Eingliederung zum Arbeitgeber vorliege. Bereits aus der gegenständlich vorliegenden Außendiensttätigkeit scheide eine betriebliche Eingliederung schon im Vorfeld aus. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH…
…diese Tätigkeiten nicht Inhalt eines nichtselbständigen Beschäftigungsverhältnisses gewesen sein können. Nach den vorangegangenen Ausführungen liegt unter Berücksichtigung der in § 47 Abs. 2 EStG 1988 genannten Voraussetzungen ein steuerrechtliches Dienstverhältnis und daraus resultierend die Pflicht, den DB abzuführen, vor. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.  …