…1 UStG 1994: Steuerfreie Lohnveredlung an Gegenständen der Ausfuhr; § 9 Abs. 3 UStG 1994: Steuerfreie Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt; § 12 Abs. 17 UStG 1994: Vorsteuerabzug bei Lieferung von gebrauchten Fahrzeugen ins Drittland; § 23 Abs. 6 UStG 1994: Steuerfreie Reiseleistungen ins Drittland…
…65/2002 | § 9 | Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt gemäß § 9 Abs. 2 UStG 1994 | 17.5.2000 | 09 0902/9-IV/9/00 | 94/2000 | § 10 | Abgabe von Speisen und Getränken ab 1. Juni 2000 | 29.5…
…Vorsteuerabzug nicht ein, wenn die Umsätze nach § 6 Abs. 1 Z 1 bis 6 oder § 23 Abs. 5 steuerfrei sind oder steuerfrei wären. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 sind die Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt (§ 9) steuerfrei. § 9 Abs…
…dass die Beschwerdeführerin in den Umsatzsteuervoranmeldungen für 04/2003, 05/2003, und 07/2003 unter der Kennzahl 015 (§ 6 Abs. 1 Z. 2 bis 6 sowie § 23 Abs. 5 UStG - Seeschifffahrt, Luftfahrt, grenzüberschreitende Personenbeförderung, Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet usw.) steuerfreie Umsätze erklärt hat. Daraus, dass für…
…der Fassung für das Streitjahr): Von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: 1. Die Ausfuhrlieferungen (§ 7) und die Lohnveredlungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 8); 2. die Umsätze für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt (§ 9); 3. a) die Beförderungen von…
…Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt (§ 9 UStG 1994) Rz 1131: Es handelt sich um eine Vorstufenbefreiung, dh. nicht die Umsätze der See- und Luftfahrt sind befreit, sondern die Umsätze für die Seeschifffahrt bzw. Luftfahrt. Diese Steuerbefreiung kommt nur für solche Umsätze in Betracht…
…die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 sind von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 fallenden Umsätzen die Umsätze für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt (§ 9) steuerfrei. Nach § 9 Abs. 2 UStG 1994 sind Umsätze für…
…Ausfuhrlieferungen und Lohnveredlung Siehe Rz 1051 bis Rz 1130. 6.1.2. Umsätze für die Seeschifffahrt und Luftfahrt Siehe Rz 1131 bis Rz 1160. 6.1.3. Grenzüberschreitende Beförderungsleistungen und Nebenleistungen 6.1.3.1. Grenzüberschreitende Güterbeförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich auf Gegenstände…
…Z 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: 1. Die Ausfuhrlieferungen (§ 7) und die Lohnveredlungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 8); 2. die Umsätze für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt (§ 9); 3. a) die Beförderungen von Gegenständen im grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr und im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr und andere sonstige…
…den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verletzen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 sind von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 fallen Umsätzen die Umsätze für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt (§ 9) steuerfrei. Nach …
…Rz 725: Die Voraussetzungen der Befreiung müssen buchmäßig nachgewiesen werden (näheres siehe Rz 706 bis Rz 711). 6.1.3.3.2. Ausnahmen von der Steuerbefreiung Rz 726: Nicht befreit sind sonstige Leistungen, die sich auf Beförderungsmittel, Paletten und Container beziehen, Umsätze im Sinne des…
…Verbrauchsteuerbefreiung für Reisende in Drittländer oder Drittgebiete VstW sind ebenfalls von der Verbrauchsteuer befreit, sofern diese während einer Beförderung, die im Steuergebiet beginnt und in einem Drittland oder Drittgebiet (Abschnitt 2.4.4.) endet, an Bord von Luftfahrzeugen oder Donauschiffen an Reisende abgegeben werden oder…
…oder Luftfahrzeugen (ausgenommen auf dem Bodensee) handelt, fallen sie unter die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG 1994 (siehe dazu Rz 727 bis Rz 731). Rz 1303 bis 1312 mit den darin enthaltenen allgemeinen Ausführungen zur Personenbeförderungsleistung gelten sinngemäß auch für…
…werden, wie die Lieferung von Gegenständen in derartigen Fällen (vgl. § 3 Abs. 11 und Abs. 12 UStG 1994) am Abgangsort des Beförderungsmittels steuerbar sind. 103a.3.1. Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebietes Rz 3917c: Für die Bestimmung des Teiles einer Personenbeförderung, die innerhalb des Gemeinschaftsgebietes erfolgt…
…oder Versorgung eines Fahrzeuges an Nichtunternehmer in Abholfällen Ausfuhrlieferung (§ 7 UStG 1994) - Lohnveredlung (§ 8 UStG 1994) [Grafik] 7.3.6. Andere Beförderungsmittel Rz 1072: Die vorstehenden Ausführungen gelten für andere Beförderungsmittel als KFZ sinngemäß (zB Wasser- und Luftfahrzeuge). Randzahlen 1073 bis 1074: derzeit frei.
…Luftfahrtbetriebsstoffe (§ 4 Abs. 1 Z 1 MinStG 1995) 1.1.1. Allgemeines Nach § 4 Abs. 1 Z 1 MinStG 1995 idF des VStÄG 1996 ist als Luftfahrtbetriebsstoff nur Mineralöl von der Mineralölsteuer befreit, das (unmittelbar) aus Steuerlagern oder Zolllagern an Luftfahrtunternehmen für die gewerbsmäßige Beförderung…
…6.1. Lieferung bei der Einfuhr zur vorübergehenden Verwendung Rz 732: Befreit ist die Lieferung von eingeführten Gegenständen, soweit für die Gegenstände zollamtlich eine vorübergehende Verwendung im Inland bewilligt worden ist und diese Bewilligung auch nach der Lieferung gilt, die Lieferung an einen Abnehmer, der…
Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994) - Stand 1. Jänner 2026 | Name des Luftverkehrsunternehmers | Sitz des Unternehmens | ABC Bedarfsflug…
…für die eine Höchstmenge vorgesehen ist, dürfen nur bis zu einem Gesamtwert von 2040 Euro eingeführt werden(bis 31.12.2016: 20 Euro, wovon 4 Euro auf Lebensmittel und nichtalkoholische Getränke entfallen dürfendurften) eingeführt werden. Die Bestimmungen für die steuerfreie Einfuhr von Tabakwaren oder Alkoholika…
…die mittels des Luftfahrzeuges entgeltlich erbracht werden, handelt. Bis zum Inkrafttreten des VStÄG 1996 war der Einsatz von Flugzeugen, die zwar gewerblich verwendet werden, aber nicht zur Personen- oder Güterbeförderung, nicht begünstigt (zB als Schulungsflugzeug oder für Schau-, Kunst-, Reklame-, Meß-, Sprühflüge und ähnliche Zwecke…