…auch nicht gelungen darzutun, dass er alle ihm zumutbaren Schritte zur vorrangigen Tilgung der betrieblichen Verbindlichkeiten setzte. Es ist aufgrund der Äußerungen und wiederholten Vorlage desselben Vertrages vielmehr davon auszugehen, dass ihm der Beweis für sein Beschwerdevorbringen fehlt, also sein Beschwerdevorbringen aufgrund fehlender Beweise als…
…und die P GmbH in dieser Zeit das Abtretungsangebot annehmen hätte können, so verkennt er, dass er gleichzeitig selber Vertragspartei (Treuhänder) und für die andere Vertragspartei (Treugeber) handeln konnte bzw. deren Entscheidung beeinflussen konnte. Dadurch konnte er durchaus eine Wertsteigerung für sich als Anteilsinhaber beanspruchen…
…Kündigungsgründe des MRG vereinbart worden seien und deshalb liege ein Vertrag von unbestimmter Dauer vor, kann nicht gefolgt werden. Es kann nämlich bei der gebührenrechtlichen Beurteilung keinen Unterschied machen, ob die wichtigen Gründe, die zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigen, im Vertrag selber genau umschrieben werden…
…Kündigungsgründe des MRG vereinbart worden seien und deshalb liege ein Vertrag von unbestimmter Dauer vor, kann nicht gefolgt werden. Es kann nämlich bei der gebührenrechtlichen Beurteilung keinen Unterschied machen, ob die wichtigen Gründe, die zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigen, im Vertrag selber genau umschrieben werden…
…Gegenleistung sei daher nur der Nettobetrag. Der Vertragsverfasser sei ihm nicht aufoktroiert worden, diesbezüglich liege dem Finanzamt kein Beweis vor. Der Bw (Anm.: als ehemaliger Rechtsanwalt) hätte jederzeit damit seine Nachfolgekanzlei beauftragen oder den Vertrag selber abfassen können. Im Hinblick auf die diesbezügliche Mehrarbeit sei…
…Gegenleistung sei daher nur der Nettobetrag. Der Vertragsverfasser sei ihm nicht aufoktroiert worden, diesbezüglich liege dem Finanzamt kein Beweis vor. Der Bw (Anm.: als ehemaliger Rechtsanwalt) hätte jederzeit damit seine Nachfolgekanzlei beauftragen oder den Vertrag selber abfassen können. Im Hinblick auf die diesbezügliche Mehrarbeit sei…
…den Vertragsparteien iSd Vertragsautonomie frei, den Inhalt des MRG oder Teile davon zum Vertragsinhalt zu machen (BFG 29.1.2015, RV/7102166/2012; BFG 12.4.2018, RV/7100526/2018). Bei der gebührenrechtlichen Beurteilung macht es keinen Unterschied, ob die Kündigungsgründe im Vertrag selber genau…
…den Vertragsparteien iSd Vertragsautonomie frei, den Inhalt des MRG oder Teile davon zum Vertragsinhalt zu machen (BFG 29.1.2015, RV/7102166/2012; BFG 12.4.2018, RV/7100526/2018). Bei der gebührenrechtlichen Beurteilung macht es keinen Unterschied, ob die Kündigungsgründe im Vertrag selber genau…
…den Vertragsparteien iSd Vertragsautonomie frei, den Inhalt des MRG oder Teile davon zum Vertragsinhalt zu machen (BFG 29.1.2015, RV/7102166/2012; BFG 12.4.2018, RV/7100526/2018). Bei der gebührenrechtlichen Beurteilung macht es keinen Unterschied, ob die Kündigungsgründe im Vertrag selber genau…
…den Vertragsparteien iSd Vertragsautonomie frei, den Inhalt des MRG oder Teile davon zum Vertragsinhalt zu machen (BFG 29.1.2015, RV/7102166/2012; BFG 12.4.2018, RV/7100526/2018). Bei der gebührenrechtlichen Beurteilung macht es keinen Unterschied, ob die Kündigungsgründe im Vertrag selber genau…
…Bestandvertrag zu beurteilendes Rechtsgeschäft über ein bestimmtes Flugzeug abgeschlossen wurde. Die Flugstundenvereinbarung wurde von den Vertragsparteinen selber ausdrücklich als Ergänzung zur Halterschaftvereinbarung bezeichnet. Der Abschluss beider Vereinbarung erfolgte am selben Tag und wurde die Dauer der Flugvereinbarung von der Dauer der Halterschaftsvereinbarung abhängig gemacht (siehe…
…jedoch, dass eine derartige Parteienvereinbarung zwischen denselben Vertragsparteien abgeschlossen wird, zwischen denen der seinerzeitige Erwerbsvorgang vereinbart wurde (vgl. dazu das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Oktober 1998, 98/16/0115, 0116). Im Berufungsfall haben unbestrittenerweise nicht die Vertragspartner selber eine vertragliche Herabsetzung der Gegenleistung vereinbart…
…Monate vor Ablauf der Mietvertragsdauer beim jeweils anderen Vertragspartner einlangt, wurde von den Vertragsparteien selber im Klammerausdruck mit "Verlängerungsoption" bezeichnet und bedeutet, dass jeder der Vertragsparteien einseitig - ohne neuerliche Willenseinigung mit dem anderen Vertragspartner - durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung eine Verlängerung des Vertragsverhältnisses bewirken kann…
…Aufträge vergeben, Verträge selber erstellen und ein derartiges Projekt selbst durchführen könnten. Darüber hinaus wurde von der beschwerdeführenden Partei ein Konvolut an Verträgen unterschrieben, dass der ***18*** sämtliche Rechte und Pflichten als "Geschäftsführer" übertrug. Völlig auszuschließen und im Widerspruch zu jeder Lebenserfahrung wäre die Annahme…
…bestimmte Zeit an das Vertragsverhältnis bindet und sich selbst ein Recht auf Kündigung nur aus einzelnen "wichtigen" Gründen, nämlich bei wesentlichen Vertragsverletzungen des Pächters, ausbedingt. Es macht keinen Unterschied, ob die "wichtigen" Gründe, die zu vorzeitiger Vertragsauflösung berechtigen, im Vertrag selber umschrieben sind oder ob…
…Vertrag selber genau umschrieben werden, oder ob - wie hier - Definitionen aus dem MRG übernommen werden. Nach dem Gesamtbild ist im gegenständlichen Fall kein schrankenloses Kündigungsrecht vereinbart worden, sondern ist vor Ablauf der bestimmten Dauer eine einseitige Beendigung des Bestandverhältnisses nur bei Vorliegen einzelner, im Vertrag…
…bestimmte Zeit an das Vertragsverhältnis bindet und sich selbst ein Recht auf Kündigung nur aus einzelnen "wichtigen" Gründen, nämlich bei wesentlichen Vertragsverletzungen des Pächters, ausbedingt. Es macht keinen Unterschied, ob die "wichtigen" Gründe, die zu vorzeitiger Vertragsauflösung berechtigen, im Vertrag selber umschrieben sind oder ob…
…Mietvertrag braucht, oder selber einen hat. Der Bf. hat ihm erzählt, dass er selber einen Vertrag hat, der angeblich von Rechtsanwälten erstellt oder zumindest geprüft wurde (S.B. kann sich aber nicht mehr genau erinnern). In jedem Fall kam der Vertrag direkt vom Bf. und…
…Vertrag selber genau umschrieben werden, oder ob - wie hier - Definitionen aus dem MRG übernommen werden. Nach dem Gesamtbild ist im gegenständlichen Fall kein schrankenloses Kündigungsrecht vereinbart worden, sondern ist vor Ablauf der bestimmten Dauer eine einseitige Beendigung des Bestandverhältnisses nur bei Vorliegen einzelner, im Vertrag…
…vereinbart wurde. Im Vertrag ist ausdrücklich vom "unentgeltlichen Gebrauch" die Rede, woraus geschlossen wird, dass die Vertragsparteien selber die Tragung der Betriebskosten nicht als Äquivalent für die Überlassung der Wohnung zum Gebrauch angesehen haben. Diese Betrachtung steht auch im Einklang mit der zivilrechtlichen Judikatur, wonach…