Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 17. Mai 2007, gegen die Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 11. April 2007, betreffend die Festsetzung von Lohnsteuer gemäß § 202 BAO für die Jahre 2004 und 2005, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…lit. a bzw. b, c oder g EStG 1988 (siehe Rz 1100 bis 1102a). Sie stellen dann keine laufenden, sondern zur Gänze sonstige Bezüge dar (nicht sechstelerhöhend). Rz 1108c: Urlaubsablösen bei aufrechtem Dienstverhältnis sind nicht nach § 67 Abs. 8 lit. d EStG 1988, sondern nach …
… 67 Abs. 10 EStG 1988 im Kalendermonat der Zahlung - nicht sechstelerhöhend). Gemäß § 124b Z 53 dritter Satz EStG 1988 sind Zahlungen für Pensionsabfindungen von Pensionskassen auf Grund gesetzlicher oder statutenmäßiger Regelungen nach Abzug der darauf entfallenden Pflichtbeiträge ab dem Jahr 2001 und in den folgenden…
…für die laufenden Bezüge ist kleiner als sechs Monate. Die Boni wurden im Jahr 2010 vierteljährlich ausbezahlt. Wobei ein Teil nach Tarif (sechstelerhöhend) und drei Teile als sonstiger Bezug abgerechnet wurden. (…)" Weiters wurden im Bericht über die Außenprüfung und der Niederschrift über die Schlussbesprechung…
…um laufende Bezüge, soweit die vorgeschriebenen Beiträge mit laufenden Bezügen in kausalem Zusammenhang stehen. Die der Bw mit dem streitgegenständlichen Haftungsbescheid vorgeschriebene Lohnsteuer resultiert ausschließlich aus der Verminderung des Jahressechstels durch Nichtberücksichtigung der übernommenen Sozialversicherungsbeiträge als (sechstelerhöhende) laufende Bezüge. Über die Berufung wurde erwogen: § 67…
…gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988 im Kalendermonat der Zahlung - nicht sechstelerhöhend) (AÖF 2011/159)" Erst im Rahmen der Wartungserlässe 2015 erfolgte in den Lohnsteuerrichtlinien (Rz 1110a) unter Hinweis auf die Entscheidung des VwGH vom 25.05.2012 (Gz. 2009/15/0188) eine Ergänzung (Klarstellung…
…Ö lt. Beilage Steuererklärung | | Von den mit Anbringen vom 20.1.2022 nachgemeldeten, noch nicht der österreichischen Steuerberechnung unterworfenen Bezügen in Höhe von 8.730,97 sind daher jedenfalls 7.531,58 € als sonstige Bezüge nicht sechstelerhöhend zu berücksichtigen. Dh, dass der…
…gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 zu erfolgen (Versteuerung gemäß § 67 Abs. 10 leg.cit. im Kalendermonat der Zahlung - nicht sechstelerhöhend). Im vorliegenden Fall wird eingewendet, dass lt. Gesetzgeber auf gerichtliche bzw. außergerichtliche Vergleiche basierende Vergleichssummen mit einem Fünftel steuerfrei zu belassen wären. Dazu ist…
… 67, Rz. 7). Wenn der Gesetzgeber sogar im Inland grundsätzlich steuerbare Bezüge von einer sechstelerhöhenden Wirkung ausschließe, müsse dies aus der Sicht des Finanzamtes auch für solche Bezüge gelten, die im Inland zur Gänze nicht steuerbar seien, also für das inländische Steuersystem gar nicht existieren…
…für die Freigrenze (§ 67 Abs. 1 zweiter Satz EStG 1988) zu berücksichtigen. Ausgenommen von der pauschalen Sechstelerhöhung sind Lehrlinge, die bei Kurzarbeit einen gesetzlichen Anspruch auf eine Nettoersatzrate von 100% haben und daher die Voraussetzung der reduzierten Bezüge nicht erfüllen. Werden gemäß § 124b Z 350…
19.2 Sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG 1988 19.2.1 Voraussetzungen Rz 1055: Im Rahmen des Jahressechstels sind sonstige Bezüge nach Abs. 1 auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nach Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge (siehe Rz 1119 ff), des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adresse, vom 15. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 7. März 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde des bf , vertreten durch Mag. Thomas Kollaczia-Putz, Steuerberater in 1010 Wien, Annagasse 3a/35, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz , betreffend Einkommensteuer 2005 zu Recht erkannt: 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des XXX vom 7. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Dr. Gerlinde Rieser, vom 25. August 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Einkommensteuerveranlagung 2008 übernahm das Finanzamt die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…