…lit. a FinStrG verwirklicht. Die bisher vorliegenden Verfahrensergebnisse sind schwer wiegende Verdachtsgründe, die für den Tatvorwurf gegen den Bf. und die berechtigte bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz sprechen. Es liegen ausreichend und genügend begründete Verdachtsgründe vor, die die Annahme rechtfertigen, der…
…der bisherigen Verfahrensergebnisse schwer wiegende Verdachtsgründe für den Tatvorwurf gegen den Bf. und die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz erfolgte daher zu Recht. Wie schon oben dargelegt, genügt es für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen…
…der bisherigen Verfahrensergebnisse schwer wiegende Verdachtsgründe für den Tatvorwurf gegen den Bf. und die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz erfolgte daher zu Recht. Wie schon oben dargelegt, genügt es für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen…
…Einreise mit den Tieren sehr wohl bekannt war, dass diese einem Zollverfahren zugeführt werden müssen. Es bestehen somit auf Grund der bisherigen Verfahrensergebnisse schwer wiegende Verdachtsgründe für den Tatvorwurf gegen den Bf., sodass die Einleitung des Finanzstrafverfahrens zu Recht erfolgt ist. Ob der Bf…
…der bisherigen Verfahrensergebnisse schwer wiegende Verdachtsgründe für den Tatvorwurf gegen den Bf. und die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz erfolgte daher zu Recht. Wie schon oben dargelegt, genügt es für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen…
…der bisherigen Verfahrensergebnisse schwer wiegende Verdachtsgründe für den Tatvorwurf gegen den Bf. und die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz erfolgte daher zu Recht. Wie schon oben dargelegt, genügt es für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen…
…der bisherigen Verfahrensergebnisse schwer wiegende Verdachtsgründe für den Tatvorwurf gegen den Bf. und die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz erfolgte daher zu Recht. Wie schon oben dargelegt, genügt es für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen…
…der bisherigen Verfahrensergebnisse schwer wiegende Verdachtsgründe für den Tatvorwurf gegen den Bf. und die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz erfolgte daher zu Recht. Wie schon oben dargelegt, genügt es für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen…
…der bisherigen Verfahrensergebnisse schwer wiegende Verdachtsgründe für den Tatvorwurf gegen den Bf. und die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz erfolgte daher zu Recht. Wie schon oben dargelegt, genügt es für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen…
…der bisherigen Verfahrensergebnisse schwer wiegende Verdachtsgründe für den Tatvorwurf gegen den Bf. und die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz erfolgte daher zu Recht. Wie schon oben dargelegt, genügt es für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen…
…der bisherigen Verfahrensergebnisse schwer wiegende Verdachtsgründe für den Tatvorwurf gegen den Bf. und die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz erfolgte daher zu Recht. Wie schon oben dargelegt, genügt es für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen…
…der bisherigen Verfahrensergebnisse schwer wiegende Verdachtsgründe für den Tatvorwurf gegen den Bf. und die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz erfolgte daher zu Recht. Wie schon oben dargelegt, genügt es für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen…
…der bisherigen Verfahrensergebnisse schwer wiegende Verdachtsgründe für den Tatvorwurf gegen den Bf. und die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz erfolgte daher zu Recht. Wie schon oben dargelegt, genügt es für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen…
…der bisherigen Verfahrensergebnisse schwer wiegende Verdachtsgründe für den Tatvorwurf gegen den Bf. und die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz erfolgte daher zu Recht. Wie schon oben dargelegt, genügt es für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen…
…der bisherigen Verfahrensergebnisse schwer wiegende Verdachtsgründe für den Tatvorwurf gegen die Bf. und die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz erfolgte daher zu Recht. Wie schon oben dargelegt, genügt es für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens, wenn gegen die Verdächtige genügende Verdachtsgründe vorliegen…
…der bisherigen Verfahrensergebnisse schwer wiegende Verdachtsgründe für den Tatvorwurf gegen den Bf. und die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz erfolgte daher zu Recht. Wie schon oben dargelegt, genügt es für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen…
…der bisherigen Verfahrensergebnisse schwer wiegende Verdachtsgründe für den Tatvorwurf gegen den Bf. und die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz erfolgte daher zu Recht. Wie schon oben dargelegt, genügt es für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen…
…bisherigen Verfahrensergebnisse schwer wiegende Verdachtsgründe für den Tatvorwurf gegen den Bf. und die bescheidmäßige ausdehnende Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz erfolgte daher zu Recht. Wie schon oben dargelegt, genügt es für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen…
…der bisherigen Verfahrensergebnisse schwer wiegende Verdachtsgründe für den Tatvorwurf gegen den Bf. und die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz erfolgte daher zu Recht. Wie schon oben dargelegt, genügt es für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen…
…der bisherigen Verfahrensergebnisse schwer wiegende Verdachtsgründe für den Tatvorwurf gegen den Bf. und die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz erfolgte daher zu Recht. Wie schon oben dargelegt, genügt es für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen…