… 4 Abs. 3 EStG 1988 um folgende Sätze erweitert: Bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen. Grund und Boden ist in die Anlagekartei gemäß…
… 4 Abs. 3 EStG 1988 sind bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen (siehe dazu auch Rz 664b ff). Abweichend zum Zufluss-Abfluss-Prinzip sind…
… 4 Abs. 3 EStG 1988 sind bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen. Mit diesen Wirtschaftsgütern im Zusammenhang stehende Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen sind wie solche…
…Belastungen, BGBl. 1996/303, wird in § 4 geregelt, dass nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen sind. Nach § 1 Abs 3 dieser Verordnung sind u.a. Mehraufwendungen gemäß § 4 der Verordnung nicht um eine pflegebedingte Geldleistung (Pflegegeld…
…für die beantragte Sonderbekleidung abgewiesen, da diese normale Alltagbekleidung darstelle. Die Pflegemittel wurden nicht zuerkannt, da nach der Rechtsprechung des UFS Aufwendungen nicht als Kosten der Heilbehandlung anzusehen seien, die regelmäßig durch die Pflegebedürftigkeit verursacht werden, wie Pflegepersonal, Bettwäsche oder Hygieneartikel. Diese Kosten würden durch…
…Arzt3, Ort4 (2 Fahrten à 26 km). Zu Posten 12): Dabei handelte es sich laut Rechnung um eine Sauna-Kabine/Zirbe, wie sie neben anderen Modellen regelmäßig am Markt für den Einbau im privaten Wohnbereich angeboten wird. Sie verfügt über keine behindertenspezifischen (Zusatz)Vorrichtungen, die…
…BGBl. Nr. 303/1996 idgF, grundsätzlich Pauschbeträge vor. Zusätzlich dazu sind nach § 4 dieser Verordnung nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel wie Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung im nachgewiesenen Ausmaß abzuziehen. In seinem Erkenntnis vom 13.3.2003, B 785/02, führte der…
…die von den Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung aufgenommenen Niederschriften bzw. die dem Katastrophenfonds vorgelegten Unterlagen betreffend Fremdleistungen vorzulegen, die regelmäßig die Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung der Schadensbeseitigungskosten seien. Nach Ansicht des Finanzamtes liege hier kein unabwendbares Schadensereignis vor. Der - offensichtlich über Jahre eingetretene - Schaden…
…außergewöhnliche Belastung kommt nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nur nach Naturkatastrophen in Betracht (VwGH 19. Feber 1992, 87/14/0116). Dabei muss es sich um außergewöhnliche Schadensereignisse handeln, die nach objektiver Sicht aus dem regelmäßigen Ablauf der Dinge herausfallen (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, …
…Die (Rest)-Nutzungsdauer ist untrennbar mit der Wertminderung durch Absetzung für Abnutzung (§ 7 EStG) verbunden. Demnach wird dem Wertverzehr von Wirtschaftsgütern durch eine gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilte Absetzung Rechnung getragen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bemisst sich nach der Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung. Gemäß…
…als Entschädigung für Bodenwertminderung, Wirtschaftserschwernisse usw. zu behandeln sind. 4.2.1.2.4 Abnutzbares Anlagevermögen Rz 613: Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind solche, die einem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen. Der Wertverzehr kann technisch, wirtschaftlich oder zeitlich bedingt sein. Abnutzbar sind Wirtschaftsgüter dann, wenn sie wegen…
…Abs. 3 EStG 1988 erst mit der Veräußerung wirksam. Zur "Aktivierungspflicht" im Umlaufvermögen von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, siehe Rz 664b ff. Zur Ausnahme vom besonderen Steuersatz für Grundstücke des Umlaufvermögens siehe Rz 6682 ff. 6.4.3.3.3 Roh-…
…Abs 3 EStG grundsätzlich Betriebsausgaben dar. Dies zeigt sich schon an der erst mit dem ersten Stabilitätsgesetz 2012 eingeführten Bestimmung über die - auch Anzahlungen betreffende - steuerliche Berücksichtigung von Gebäuden und sonstigen Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen. Mit dieser Bestimmung wollte der Gesetzgeber nämlich ua…
…Offenkundig hierfür ist die Änderung des § 3 (3) EStG 1988: ,Bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen. Grund und Boden ist in die Anlagekartei…
… 4 Abs. 3 EStG 1988 ab 01.04.2012 offenkundig sei: "Bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen. Grund und Boden ist in die…
…Abs. 3 EStG 1988 - wirksam mit 1. April 2012 - sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen nunmehr erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen. Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage ergebe sich…
…April 2012 in Kraft. Darin wurde u.a. normiert: Bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen. § 303 BAO lautet (auszugsweise): (1) Dem Antrag einer…
…2012 in Kraft. Darin wurde ua normiert: Bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen. Da weder die Amtspartei noch die Bf Renditeberechnungen vorgelegt haben…
…3 (3) EStG 1988 (gemeint: § 4 (3) EStG 1988): ,Bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen. Grund und Boden ist in die Anlagekartei gemäß…
…April 2012 in Kraft. Darin wurde u.a. normiert: Bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen. § 303 BAO lautet (auszugsweise): (1) Dem Antrag einer…