…dass der Arbeitgeber aufgrund des Wohnsitzes oder ständigen Aufenthaltes (natürliche Person), Ortes der Geschäftsleitung (juristische Person) oder sonstiger Merkmale im Tätigkeitsstaat des Arbeitnehmers steuerpflichtig ist (vgl. Art. 4 Abs. 1 OECD-MA). In diesem Zusammenhang wird klargestellt, dass konzernverbundene Gesellschaften aufgrund rechtlicher Selbständigkeit keine Betriebsstätten…
…eine solche zeitliche Komponente nicht Bezug genommen. In Fällen extrem kurzfristiger Entsendungen durch den rechtlichen Arbeitgeber im Rahmen von Dienstreisen wird aber prima facie das Vorliegen von Assistenzleistungen durch die entsendende Gesellschaft gegenüber der ausländischen Gesellschaft anzunehmen sein. 4. Anwendung des Erlasses bei nur teilweiser…
…Schwestergesellschaft auszugehen sein, da diese die Verwendung ihres Geschäftsführers zu "dulden" hätte. Eine andere Betrachtung wäre aber dann geboten, wenn die als rechtliche Arbeitgeberin fungierende Tochtergesellschaft von der Muttergesellschaft beauftragt wird, einen ihrer Geschäftsführer zur Schwestergesellschaft zu entsenden und ihn zu beauftragen, das Geschäftsmodell der…
…Zeitraum für 183-Tage-Regel, Vermeidung der Doppelbesteuerung, privatrechtlicher Arbeitgeber und öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber; die deutschen Bescheide 2010 bis 2014 des Finanzamtes Neubrandenburg vom 02.10.2015, die Bestätigungen der Pensionsversicherungsanstalt vom 14.02.2014 und vom 13.2.2015 langten am 19.11.2015…
…wurde vom 1. Mai 2011 bis 30. April 2015 von ihrem kroatischen Arbeitgeber, der BankB zur XY-Bank AG nach Wien entsandt. Unsere Mandantin war im Jahr 2012 und 2013 in Kroatien ansässig. Ihr rechtlicher Arbeitgeber, die BankB war ebenfalls in Kroatien ansässig. Die Bf…
…2018" folgende Informationen zur Beschäftigung des Beschwerdeführers in der Schweiz bekanntgegeben: Beginn der Entsendung: 01.08.2018 Ende der Entsendung: 31.07.2020 Heimatland: Österreich Entsendungsland: Schweiz Steuerpflicht im Entsendungsland aufgrund lokaler Anstellung Rechtlicher Arbeitgeber /Auszahlende Stelle: ***CH-AG1***, ***CH-Adr3*** Wirtschaftlicher Arbeitgeber: ***CH-AG1***…
…nach dem verhältnismäßigen Ursprung der Ruhegehälter vorzunehmen und seien daher bereits entsprechende Erhebungen angestellt worden. Da die Kapitalleistungen beitragsorientiert bemessen worden seien und nach derzeitigen Informationen das ***GAP*** als einziger öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber des Ehegatten der Beschwerdeführerin in Frage komme, sei die Vorsorgeeinrichtung ersucht worden…
…der Bf. vor. Im Zeitpunkt der Antragstellung war die Rechtsprechung und Verwaltungspraxis in Österreich eindeutig. Das Besteuerungsrecht stand danach Ungarn zu, weil bei Abstellen auf den rechtlichen Arbeitgeber, alle Voraussetzungen der 183-Tage-Regel des Art. 15 Abs. 2 DBA-Ungarn erfüllt sind. Die Bf…
…des österreichischen Unternehmens an die deutsche Muttergesellschaft weiterbelastet wird. Es muss allerdings ernstlich bezweifelt werden, dass in derartigen Fällen entgegen der gewählten zivilrechtlichen Gestaltung die deutsche Muttergesellschaft als "wirtschaftlicher Arbeitgeber" angesehen werden kann, mit der Folge, dass die österreichische Gesellschaft von der Verpflichtung zur Einbehaltung…
…keine Arbeitgebereigenschaft, wenn dem Dritten nicht auch die Arbeitskraft geschuldet wird. II. Bei der Arbeitnehmerüberlassung im Konzernverbund kommen ebenfalls mehrere Varianten in Betracht (SWI 1995, S 335 ff.; EAS 969; EAS 929; EAS 1300; EAS 1314; EAS 2010). Vorauszuschicken ist, dass konzernverbundene Gesellschaften aufgrund rechtlicher…
…Stichwort "Berufskleidung"). Unter den im § 26 Z 1 EStG 1988 beispielsweisen angeführten Begriff der Uniform fallen alle Arten von Uniformen, also der Angehörigen des Bundesheeres und der Bundespolizei, aber auch der Arbeitnehmer öffentlich-rechtlicher und privater Arbeitgeber, wie zB Fluggesellschaften, Feuerwehren, Gesellschaft vom Roten Kreuz…
…die von österreichischen Arbeitgebern an in Deutschland lebende ehemalige Bedienstete gezahlt werden, unterliegen gemäß Artikel 9 Abs. 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen (EAS 841). Handelt es sich allerdings bei dem Arbeitgeber um eine…
…gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, soweit sie nicht auf Bezüge entfallen, die mit einem festen Steuersatz im Sinne des § 67 zu versteuern sind, und vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen, | 4. | vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge im…
…in welcher rechtlichen Beziehung die beiden Haftungstatbestände §§ 162 Abs 1 BAO, 82 EStG 1988 zueinanderstehen. § 82 EStG 1988 findet keine Erwähnung in Kotschnigg, Spezialkommentar Beweisrecht der BAO, § 162 S 569ff. Im Beschwerdefall wurde gegen den Bf die Arbeitgeberhaftung für die Lohnabgaben der von ihm beschäftigten…
…eine Rechtsbeziehung zur slowakischen Empfangsgesellschaft hatte die Bf jedoch gegenüber dieser keine rechtliche Handhabe, dieser gegenüber die Übernahme der Kosten für den Berufswohnsitz in einem Gerichtsprozess durchzusetzen. Daher ist die von der österreichischen Arbeitgeberin in der Positionsänderung vom 31.7.2013 verwendete Wortfolge der "Übernahme…
…Sinne des Erlasses nicht als ´offen` gilt, ist der Erlass auf seine Entsendung nicht anzuwenden und die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit richtet sich nach dem Prinzip des rechtlichen Arbeitgebers. Sollte man zum Schluss kommen, dass der Erlass doch anwendbar ist…
…anzusehen, wenn der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 gehören auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet (siehe dazu VwGH v. 16…
…Urlaubs-, Gleit- oder Telearbeitstagen fand entsprechend den glaubhaften Angaben des Bf. nicht statt, wurde von Seiten der Abgabenbehörde nicht behauptet und konnte auch nicht festgestellt werden. Rechtlich ergibt sich Folgendes: Sachbezug - private Nutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges: Gemäß § 15 Abs. 1 EStG 1988 liegen Einnahmen vor…
…rechtliche Beurteilung" oder Würdigung eines schon bekannt gewesenen Sachverhaltes allein rechtfertigt einen behördlichen Eingriff in die Rechtskraft nicht. Im gegenständlichen Fall war der Abgabenbehörde bereits seit 28. August 2014 bekannt, dass der ***2*** die Auskunft erteilt wurde, dass für die geleisteten Kostenbeiträge an den Arbeitgeber…
…Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, soweit sie nicht auf Bezüge entfallen, die mit einem festen Steuersatz im Sinne des § 67 zu versteuern sind, und vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen, | | 4. vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge im…