…einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offen gelegten Sachverhaltes zu beseitigen. Im vorliegenden Fall hat die Behörde die Entscheidung, wie die streitgegenständlichen Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen zur Pensionsversicherung zu versteuern sind, jeweils in Abhängigkeit von der im vorliegenden Lohnzettel zum Ausdruck gekommenen Rechtsansicht getroffen. Spätestens im Zeitpunkt…
…wurden. C) Rechtliche Würdigung: 1.) Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2014 und 2015: Gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände einen im Spruch anders lautenden…
…die im Lohnzettel ausgewiesenen Bezüge zugeflossen sind. Hinsichtlich der Bezüge der Firma Arbeitgeber1 für das Jahr 2005 wurden die betreffenden Lohnzetteldaten am 5.9.2011 storniert. Diese Bezüge gelten damit nicht mehr als zugeflossen. Sie sind bei der Besteuerung nicht mehr zu erfassen. Rechtliche Würdigung…
…DBA Ö-CH rechtlich zu würdigen. Da auch in den eingereichten Einkommensteuererklärungen 2003 bis 2008 je 1 Lohnzettel angegeben wurde, war dieser Umstand dem FA bekannt und hätte berücksichtigt werden müssen. Die berichtigten Lohnzettel wurden im Jahr 2010 übermittelt und waren daher im Zeitpunkt der…
…USA). III) Rechtliche Würdigung: Im zu beurteilenden Fall war die USA somit zur Besteuerung der Einkünfte, die der Bf in den Jahren 2007 – 2009 für seine auf dem Gebiet der USA erbrachten nichtselbständigen Leistungen erhielt, grundsätzlich berechtigt, selbst wenn dieser im betreffenden Zeitraum (nur oder…
…2014 sei er nach I entsendet. Auch hier begleite ihn seine Ehegattin. Rechtliche Würdigung: Wie bereits dargelegt, verfüge der Bf seit Beginn seiner Entsendung über einen Wohnsitz in Saudi-Arabien. Seine Ehegattin sei im Jahr 2011 nach Saudi-Arabien umgezogen. In Österreich besitze er zwar…
…Hiebei ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. D) Rechtliche Würdigung Im gegenständlichen Fall unterliegt die Beschwerdeführerin (Kindesmutter) aufgrund ihrer Beschäftigung in Österreich den österreichischen Rechtsvorschriften (Art…
…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da im vorliegenden Fall keine Rechtsfrage zu lösen war, sondern die Sachverhaltsermittlung entscheidungswesen tlich war und sich die rechtliche Würdigung unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut ergibt…
…Daten im Programm Bauprofi 3000 vorgefunden. Das seitens des Landesgerichtes angeforderte Gutachten des Sachverständigen Mag. Dr. X bestätigt das Vorliegen von Schwarzgeldauszahlungen als Teil der Lohnzahlung bei der Firma A P GmbH. Dem Beschwerdeführer wurden diese Aussagen zur Kenntnis- und Stellungnahme übermittelt. B) Rechtliche Würdigung…
…ist die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig (vgl. VwGH 11.9.2014, Ra 2014/16/0009). Die rechtliche Würdigung erfolgte im Einklang mit der zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Nur die Einzelfallgerechtigkeit berührende Wertungsfragen sind keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. VwGH 23.9.2014…
…der Bf sei daher im gesamten Jahr 2011 in Österreich ansässig und unbeschränkt steuerpflichtig gewesen. Für die Dauer seiner Entsendung sei in Österreich eine Lohnverrechnung durchgeführt und Lohnsteuer einbehalten worden. Laut dem von D GmbH übermittelten Lohnzettel hätten die US-Einkünfte demnach € 178.454…
…könnte daher als Zufluss an die Bf. im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG 1988 anzusehen sein, welchem kein von der ehemaligen WGKK übermittelter Lohnzettel entspreche. Das Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf antwortete am 30. Juli 2020 auf den Beschluss des…
…mit -7.907,00 € (=7.907,00 € Gutschrift) festsetzte (BFG-Akt Bl. 22 f.). Dabei wurden die Inlandseinkünfte (Kennzahl 245 eines im März 2020 übermittelten Lohnzettels; BFG-Akt Bl. 80 f.) mit 152.105,08 € abzüglich 13.200,00 € Werbungskosten (für…
…Verweis auf zahlreiche VwGH-Entscheidungen). Die rechtliche Würdigung des Sachverhaltes (aller relevanter Tatsachen, Sachverhaltselemente) hat hier nur hinsichtlich der zusätzlichen Wiederaufnahms-Voraussetzung der Entscheidungswesentlichkeit (Eignung, einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen) Relevanz. Eine Tatsache ist „neu hervorgekommen“ (nova reperta), wenn sie schon vor Erlassung…
…Das im Jahr 2009 zu veranlagende Einkommen betrug unter Berücksichtigung der lt. Erklärung beantragten Sonderausgaben und Werbungskosten € 26.476,94. Dieser Sachverhalt gründet sich auf die seitens der Bw. eingebrachte Arbeitnehmerveranlagungserklärung 2009 sowie die der Behörde elektronisch übermittelten Daten (Lohnzettel). Rechtliche Würdigung: Sind im…
…Februar 2007 an das Finanzamt übermittelten Lohnzettel, S 16 f./Akt des Unabhängigen Finanzsenates) wurde diesem für Ansprüche gewährt, die aus den Jahren 2005 und 2006 resultierten (S 7, S 9/2005 AN-Akt). Von dem im angeführten Bescheid der IAF Service GmbH vom 13…
…zu den persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Spanien bereits ausdrücklich Auskünfte im Ergänzungsersuchen vom 18. September 2006 (Frage 3) eingefordert hat und zudem in der Begründung vom 5. Jänner 2007 (unter dem Punkt 2. Rechtliche Würdigung) die für die Bestimmung des Lebensmittelpunktes maßgeblichen Faktoren ausführlich…
…oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei. Rechtliche Würdigung: Eine Wiederaufnahme von Amts wegen ist gemäß § 303 Abs. 4 BAO unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht…
…2015 übermittelt. Beweiswürdigung Dem Sachverhalt liegen die im Zuge der Aktenvorlage übermittelten Bescheide (Wiederaufnahme-, Einkommensteuerbescheid 2007, Beschwerdevorentscheidung) und Veranlagungsdaten der Finanzverwaltung zu Grunde und dieser ist unstrittig. Das Datum der Lohnzettelübermittlung konnte durch eine Abfrage in der Systemdatenbank der belangten Behörde ermittelt werden. Rechtliche Beurteilung…
…auch tatsächlich der Wirklichkeit entsprechen. Oben genanntes Urteil des Landesgerichtes Ried im Innkreis wurde auch in Einklang mit diesen Sachverhaltsfeststellungen rechtskräftig erlassen. Der Arbeitgeber hat im Verlauf seines Strafverfahrens jedenfalls zugegeben, dass Löhne tatsächlich „schwarz“ ausbezahlt wurden. C) Rechtliche Würdigung: Einkommensteuer 2014 und 2015: Gemäß …