…sind den Schriftsätzen nicht zu entnehmen. Ein im Jänner 2009 eingebrachter Antrag auf rückwirkende Gewährung der Familienbeihilfe kann sich, nach der unmissverständlichen Formulierung des § 10 Abs. 3 FLAG 1967, höchstens fünf Jahre zurück erstrecken. Damit kann ein Familienbeihilfenanspruch maximal ab Jänner 2004 gelten gemacht werden…
…es liege ein rückwirkender Antrag des Bf auf Ausgleichszahlung vom 11/2008 bis 4/2011 vor. Vorhalt vom 9.12.2013 Mit Vorhalt vom 9.12.2013 ersuchte das Finanzamt den Bf um Vorlage von Beschäftigungsbewilligungen von November 2008 bis April 2011. Dieser Vorhalt wurde…
…1967 höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung zulässig. Aufgrund des als Antrag auf Zuerkennung der Familienbeihilfe zu wertenden Schreibens, welches am 23. September 2011 beim zuständigen Finanzamt eingelangt ist, hat das Finanzamt zu Recht die Familienbeihilfe erst ab September 2006…
…ist subsidiär schutzberechtigt. Kein Familienmitglied der Familie ***Nachname*** noch andere Verwandte besitzen die Unionsbürgerschaft. Herr ***Nachname*** hat einen Antrag auf rückwirkende Gewährung der Familienbeihilfen für den verfahrensgegenständlichen Zeitraum gestellt, um einen möglichen Nachteil aus einer allfälligen Rückforderung der Familienbeihilfen und der Kinderabsetzbeträge von der Bf…
…den Abweisungsbescheid (Nichtgewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum November 1999 bis April 2003 für die drei o.a. Kinder) brachte der Bw. Berufung ein. Begründend wurde ausgeführt: "Mit dem oben bezeichneten Bescheid wurde mein Antrag auf rückwirkende Gewährung der Familienbeihilfe bis April 2003 von der…
…weder auf die Bw. noch auf ihre Kinder zu und hätten sich die Bw. sowie ihre Söhne ohne irgendeinen Aufenthaltstitel in Österreich aufgehalten. Der Vorlageantrag wurde wie folgt erstattet: "Die Erstbehörde begründet die Berufungsvorentscheidung damit, dass am 30.11.2011 ein rückwirkender Antrag auf Familienbeihilfe…
…die Beschwerde vom 12. August 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 28. Juli 2014, betreffend rückwirkender Eigen-Antrag auf Zuerkennung erhöhter Familienbeihilfe "ab April 2009", zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid vom 28. Juli 2014 ersatzlos…
…mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich Anspruch auf Familienbeihilfe. Meine beiden Kinder J. und E.K. (Zwillinge) befinden sich seit Feb. 2000 in Österreich und besuchen die Volksschule und werden dieses Jahr die vierte Klasse absolvieren. Ich habe Antrag mit rückwirkender Gewährung von Feb…
…VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Dr. B. stellte als Sachwalter für den Bf., einen Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe rückwirkend für die letzten fünf Jahre ab 1.7.2008 bis 5/2013 und wurden ein Sachwalterbeschluss vom 28.6.2013, ein Pensionsbescheid, ein Gutachten BSB, Ergänzungsersuchen…
…stellte als Sachwalterin für NN, in der Folge mit Bw. bezeichnet, einen Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe rückwirkend ab 1.1.2006. Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens wies das Finanzamt den Antrag mit der Begründung ab, der Bruder des Bw., NB, sei bis 13.8…
…kann ein Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt werden. Da es sich bei der in leg. cit. geregelten Frist um eine gesetzliche Frist handelt und eine Verlängerung nicht vorgesehen ist, wurde der Antrag auf Gewährung…
…Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für die im Spruch genannten Kinder rückwirkend ab April 2007 eingebracht. Mit Bescheid vom 18. Mai 2012 wies das Finanzamt Graz-Stadt den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe mit der Begründung ab, dass Anspruch auf Familienbeihilfe nur dann…
…im Jänner 2008 einen Antrag auf Zuerkennung der Familienbeihilfe für ihre Tochter x geboren 1989 gestellt. Über Vorhalt des Finanzamtes beantragte die Bw in einem ergänzenden Schreiben vom 3. Juni 2008 die Gewährung rückwirkender Familienbeihilfe vom Zeitpunkt des Aussetzens der Familienbeihilfe bis zum Tag der…
…Insoweit einem Antrag nicht oder nicht vollinhaltlich stattzugeben ist, ist ein Bescheid zu erlassen. III) Sachverhalt: Die ledige Bf. ist am 28. September 1980 geboren und beantragte für sich selbst die Gewährung der Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages auf Grund einer vorliegenden Behinderung, rückwirkend ab jenem…
…Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***FA*** vom 3. September 2019 zu VNR ***1***, mit dem ein Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe (Eigenantrag) für den Zeitraum ab Juni 2014 abgewiesen wurde, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß …
…Aufenthaltstitel eines Elternteiles vorlag, bevor derjenige des Kindes ausgestellt werden konnte, ein rückwirkender Bezug der Familienbeihilfe ermöglicht werden Gemäß § 43 Abs. 2 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) idgF war im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen von Amts wegen (§ 44a) oder auf begründeten Antrag (§ 44b), der bei der örtlich…
…4.9.2019 stellte der Verein PS für die Beschwerdeführerin (Bf.), geb. am xx, den Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe ab 1.1.2017. Der Verein führte in einem ergänzenden Schreiben aus, dass die Bf. "im Rahmen der Kinder-und Jugendhilfe Wien (volle Erziehung) seit…
…stelle ich den ANTRAG: Das Finanzamt Österreich möge im Rahmen einer Vorabentscheidung die angefochtenen Bescheide aufheben und meinen Antrag auf Familienbeihilfe und den Erhöhungsbetrag wegen erheblicher Behinderung ab Antragstelldatum rückwirkend auf fünf Jahre stattgeben." Der Beschwerde beigelegt wurden - Beschluss der Stellungskommission ***2*** vom 24.10…
…vom Beschwerdeführer getragen werde. Im März 2014 begann ***Bf2*** eine unselbständige Beschäftigung als Maschinen- und Montagearbeiterin mit einem Bruttolohn von € 1.700,00. Einen Tag vor Arbeitsantritt stellte der Beschwerdeführer erneut über FinanzOnline Antrag auf Familienbeihilfe. Der Arbeitsantritt am folgenden Tag wurde nicht erwähnt…
…wies das Finanzamt den Antrag auf Familienbeihilfe ab September 2007 ab. Begründend wurde ausgeführt, dass die selbständige Tätigkeit zur Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes erfolgt sei. Tatsächlich sei er wie ein Arbeitnehmer beschäftigt. Da kein freier Zugang zum Arbeitsmarkt bestünde, sei auch ein Anspruch auf Familienbeihilfe ausgeschlossen. …