…der Aufzählung des § 2 Abs. 3 EStG 1988 nicht enthalten sind, unterliegen nicht der Einkommensteuer (siehe EStR 2000 ). Rz 16: Zu den Einkünften zählen aber rückgezahlte Werbungskosten wie zB rückerstattete Arbeitnehmerbeiträge aus der gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den § 269 ASVG und § 529 Abs. 5 ASVG (VwGH…
…Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. In § 18 Abs. 4 sind jene Fälle genannt, bei denen als Sonderausgaben abgesetzte Beträge nachzuversteuern sind. Zu den Einkünften zählen aber rückgezahlte Werbungskosten wie z. B. rückerstattete Arbeitnehmerbeiträge aus der gesetzlichen Sozialversicherung gem. §§ 269 und 529 Abs. 5 ASVG (VwGH 23…
9.4.8 Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen Rz 687a: Erstattete Pflichtbeiträge stellen als rückgängig gemachte Werbungskosten steuerpflichtige Einkünfte dar. Sofern diese Pflichtbeiträge (auch teilweise) auf Grund des Vorliegens von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit einzubehalten bzw. zu entrichten waren, sind die erstatteten (rückgezahlten) Beiträge auf Grund des…
…den obigen Ausführungen folgt, dass die dem Bf. zugeflossene Schweizer Pensionsabfindung von insgesamt 45.976,27 € (inklusive rückerstattete Schweizer Quellensteuer, siehe oben) um die vom Bf. einbezahlten Arbeitnehmerbeiträge von 16.925,37 € zu vermindern ist. Unter Anwendung der Bestimmung des § 124b Z 53…
11.12 SV-Rückerstattung und Erstattung Absetzbeträge (§ 33 Abs. 8 EStG 1988) Rz 811: Für Steuerpflichtige, die Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag haben, gilt: Ergibt sich bei der Steuerberechnung nach § 33 Abs. 1 und 2 EStG 1988 ein Betrag unter null, ist der Alleinverdiener…
9.4.9 Rückzahlungen von Pensionsbeiträgen Rz 688: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 3 lit. e EStG 1988 liegen beim Empfänger auch dann vor, wenn die Sonderausgaben nicht von diesem selbst geltend gemacht wurden (Rz 575 f).
21.6 Rückgezahlte Pflichtbeiträge (§ 69 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1177: Bei Auszahlung von Pflichtbeiträgen gemäß § 25 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 hat die auszahlende Stelle im Hinblick auf die Erfassung derartiger Bezüge im Veranlagungsverfahren einen Lohnzettel auszustellen und an das FA…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 13. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 7. Mai 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2007 entschieden: Der Berufung wird (im Umfang der Berufungsvorentscheidung) teilweise stattgegeben…
…den rückerstatteten Beträgen um keine öffentlich-rechtlichen Pflichtbeiträge iSd. § 25 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 bzw. um keine Pensionsabfindung, sondern vielmehr um reine Arbeitnehmerbeiträge handle. Gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 seien nur 25% des insgesamt rückerstatteten Betrages…
5.3.2 Art der Berücksichtigung Rz 247: Der Abzug von Pflichtbeiträgen und Pensionskassenbeiträgen im obigen Sinne ist der Höhe nach nicht begrenzt. Der Abzug von Pflichtbeiträgen im Sinne der Rz 243 erfolgt idR durch den Arbeitgeber, ohne dass es eines Freibetragsbescheides bedarf (§ 62 Z…
…Rückzahlungsbeträge anteilsmäßig auf die Jahre des Einbehalts aufzuteilen. Über die Berufung wurde erwogen: Unbestritten ist, dass der Bw steuerbefreite Einkünfte für Auslandstätigkeit bezogen hat und für diese Einkünfte Sozialversicherungsbeiträge entrichtet hat. Ebenso ist die Höhe der Einkünfte und der rückerstatteten Sozialversicherungsbeiträge unstrittig. Gem. § 25 Abs…
…Darin begehrt er die Besteuerung des oa. Rückzahlungsbetrages nach § 25 Abs.1 Z.2 lit.a EStG. Da ausschließlich (verzinste) Arbeitnehmerbeiträge aus einer betrieblichen Kollektivversicherung i.S. des § 18 f Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zurückbezahlt worden seien, bestehe nach dieser Bestimmung eine Steuerpflicht nur für 25% des…
…erstmalige Austrittsmöglichkeit besteht bis 31.12.2005. Im Falle des Austrittes und des damit verbundenen Verlustes sämtlicher Ansprüche aus diesem Pensionsrecht, werden die einbezahlten Beiträge zur Gänze unter Anwendung des allgemeinen gesetzlichen Zinssatzes dem Mitglied rückerstattet."(§ 251 Abs. 5 KV in der Fassung des Vorstandsbeschlusses…
…erstmalige Austrittsmöglichkeit besteht bis 31.12.2005. Im Falle des Austrittes und des damit verbundenen Verlustes sämtlicher Ansprüche aus diesem Pensionsrecht, werden die einbezahlten Beiträge zur Gänze unter Anwendung des allgemeinen gesetzlichen Zinssatzes dem Mitglied rückerstattet."(§ 251 Abs. 5 KV in der Fassung des Vorstandsbeschlusses…
…erstmalige Austrittsmöglichkeit besteht bis 31.12.2005. Im Falle des Austrittes und des damit verbundenen Verlustes sämtlicher Ansprüche aus diesem Pensionsrecht, werden die einbezahlten Beiträge zur Gänze unter Anwendung des allgemeinen gesetzlichen Zinssatzes dem Mitglied rückerstattet."(§ 251 Abs. 5 KV in der Fassung des Vorstandsbeschlusses…
…erstmalige Austrittsmöglichkeit besteht bis 31.12.2005. Im Falle des Austrittes und des damit verbundenen Verlustes sämtlicher Ansprüche aus diesem Pensionsrecht, werden die einbezahlten Beiträge zur Gänze unter Anwendung des allgemeinen gesetzlichen Zinssatzes dem Mitglied rückerstattet."(§ 251 Abs. 5 KV in der Fassung des Vorstandsbeschlusses…
…erstmalige Austrittsmöglichkeit besteht bis 31.12.2005. Im Falle des Austrittes und des damit verbundenen Verlustes sämtlicher Ansprüche aus diesem Pensionsrecht, werden die einbezahlten Beiträge zur Gänze unter Anwendung des allgemeinen gesetzlichen Zinssatzes dem Mitglied rückerstattet."(§ 251 Abs. 5 KV in der Fassung des Vorstandsbeschlusses…
…erstmalige Austrittsmöglichkeit besteht bis 31.12.2005. Im Falle des Austrittes und des damit verbundenen Verlustes sämtlicher Ansprüche aus diesem Pensionsrecht, werden die einbezahlten Beiträge zur Gänze unter Anwendung des allgemeinen gesetzlichen Zinssatzes dem Mitglied rückerstattet."(§ 251 Abs. 5 KV in der Fassung des Vorstandsbeschlusses…
…erstmalige Austrittsmöglichkeit besteht bis 31.12.2005. Im Falle des Austrittes und des damit verbundenen Verlustes sämtlicher Ansprüche aus diesem Pensionsrecht, werden die einbezahlten Beiträge zur Gänze unter Anwendung des allgemeinen gesetzlichen Zinssatzes dem Mitglied rückerstattet"(§ 213 Abs. 7 KV in der Fassung des Vorstandsbeschlusses…
40.3 Erstattung der Prämie Rz 1332: Die pauschale Erstattung erfolgt durch den Rechtsträger, bei dem die Abgabenerklärung abgegeben wurde. Dieser Rechtsträger fordert den auf Grund der vorgelegten Abgabenerklärungen zu erstattenden Steuerbetrag einmal jährlich (bis Ende Februar des Folgejahres) beim Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe…