…rd. vier Monaten, bekannt seien und dies als ausreichender Zeitraum für die Ausfertigung der fehlenden Berufungsbegründung zu betrachten sei. Aufgrund der Verwendung eines unpassenden Formularvordruckes hatte dieser Bescheid zu Unrecht eine positive Rechtsmittelbelehrung enthalten. Gegen diesen Abweisungsbescheid hatte die Bw. am 12. November 2001 berufen…
…Auflage, S 391,138 entschieden, dass ein Bescheid, der zu Unrecht eine positive Rechtsmittelbelehrung enthält, keine (im Gesetz nicht vorgesehene) Berechtigung zur Erhebung eines Rechtsmittels schafft. Nicht zuletzt würde auch ein interpretativer Ansatz in Form einer sinngemäßen Anwendung der Bestimmungen des § 93 Abs. 4 bis…
…23.4.2002, 2001/14/0225; UFS vom 8.7.2003, FSRV/0074-I/2002). Somit war die Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen, da die unrichtige positive Rechtsmittelbelehrung durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz kein im Gesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel einräumen kann. Wien, am 2. Dezember 2011
…den Antrag auf Strafaufschub abgesprochen. Dieser Bescheid hätte keine Rechtsmittelbelehrung enthalten dürfen, da ein abgesondertes Rechtsmittel dagegen nicht zusteht. Diese Entscheidung kann gegebenenfalls erst mit Beschwerde gegen eine Abweisung des Antrages auf Gewährung von Strafaufschub bekämpft werden. Enthält ein Bescheid zu Unrecht eine positive Rechtsmittelbelehrung…
…im Kommentar zur Bundesabgabenordnung Ritz 3 Aufl., § 243 Tz 8) zu verweisen, wonach dann, wenn ein Bescheid zu Unrecht eine positive Rechtsmittelbelehrung enthält, dadurch keine (im Gesetz nicht vorgesehene) Berechtigung zur Erhebung eines Rechtsmittels geschaffen wird (mit Hinweis auf Reeger-Stoll, BAO § 245, 05te Auflage…
…anzumelden. Enthält ein Bescheid zu Unrecht eine positive Rechtsmittelbelehrung, so wird hiedurch keine (im Gesetz nicht vorgesehene) Berechtigung zur Erhebung eines Rechtsmittels geschaffen (vgl. VwGH 7.5.1980, 2210/79 - ÖStZB 1981, 58; Tannert in Tannert, Finanzstrafrecht § 140 FinStrG [E 2]). Unrichtige Rechtsmittelbelehrungen lassen gemäß …
…mit dem 20.6.2023 ergeben sich daher 11 Tage Restfrist. Die unrichtige Rechtsmittelbelehrung des Abweisungsbescheides vom 27.6.2023 räumt der bfP. keine über die gesetzlichen Regeln hinausgehenden Rechte ein und ändert daher im Ergebnis nichts. Enthält der Bescheid zu Unrecht eine positive Rechtsmittelbelehrung…
…aufgefordert, die Abgabenerklärungen bis 10. Mai 2005 einzureichen. Dieser Bescheid enthielt hinsichtlich der Zwangsstrafenfestsetzung eine positive Rechtsmittelbelehrung (Berufungsmöglichkeit innerhalb eines Monates nach Zustellung ...), wogegen die anderen, vorher genannten Bescheide (verfahrensleitenden Verfügungen) jeweils die Rechtsmittelbelehrung enthielten, dass dagegen gemäß § 244 BAO kein abgesondertes Rechtsmittel zulässig sei…
…eine derartige Verfügung dar. (§ 152 Abs 1 FinStrG) Der angefochtene Bescheid hätte keine Rechtsmittelbelehrung enthalten dürfen, da ein abgesondertes Rechtsmittel dagegen nicht zusteht. Enthält ein Bescheid zu Unrecht eine positive Rechtsmittelbelehrung, so wird dadurch keine Berechtigung zur Erhebung eines Rechtsmittels geschaffen (VwGH 7. Mai 1980…
…eine derartige Verfügung dar. (§ 152 Abs 1 FinStrG) Der angefochtene Bescheid hätte keine Rechtsmittelbelehrung enthalten dürfen, da ein abgesondertes Rechtsmittel dagegen nicht zusteht. Enthält ein Bescheid zu Unrecht eine positive Rechtsmittelbelehrung, so wird dadurch keine Berechtigung zur Erhebung eines Rechtsmittels geschaffen (VwGH 7. Mai 1980…
…die Angelegenheit abschließender Bescheid erlassen wurde, ist ein abgesondertes Rechtsmittel gegen die Abweisung des Antrages auf Verlängerung der Frist zur Vorhaltsbeantwortung nicht zulässig. Auch eine unrichtige positive Rechtsmittelbelehrung führt nicht die sonst ausgeschlossene Zulässigkeit eines Rechtsmittels herbei (vgl. VwGH 15.4.1994, 93/17/0329).…
…abgesondertes Rechtsmittel nach § 244 BAO nicht zulässig sei und vermöge nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes auch eine im angefochtenen Bescheid zu Unrecht enthaltene positive Rechtsmittelbelehrung keine (im Gesetz nicht vorgesehene) Berechtigung zur Erhebung eines Rechtsmittels begründen. Gegen diese Erledigung wurde am 24. Mai 2022 der…
…Mängelbehebungsauftrages bis 6. April 2020 wegen Erkrankung eines Mitarbeiters. ****** Mit Bescheid vom 20. März 2020 wies das Finanzamt den Fristverlängerungsantrag ab. Der Bescheid enthielt eine positive Rechtsmittelbelehrung, nämlich dass innerhalb eines Monats nach Zustellung eine Beschwerde eingebracht werden könne. ***** Mit Beschwerdevorentscheidung vom 8. Mai 2020…
…rechtsmittel- noch rechtskraftfähig. Durch eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung kann daher nicht eine von Gesetzes wegen nicht zustehende Rechtsmittelbefugnis geschaffen werden. Auch der VwGH hat im Erkenntnis vom 7.5.1980, 2210/79, entschieden, dass ein Bescheid, der zu Unrecht eine positive Rechtsmittelbelehrung enthält, keine im Gesetz…
…rechtsmittel- noch rechtskraftfähig. Durch eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung kann daher nicht eine von Gesetzes wegen nicht zustehende Rechtsmittelbefugnis geschaffen werden. Auch der VwGH hat im Erkenntnis vom 7.5.1980, 2210/79 entschieden, dass ein Bescheid, der zu Unrecht eine positive Rechtsmittelbelehrung enthält, keine im Gesetz…
…als unzulässig zurückzuweisen. Daran vermag auch der Umstand, dass nach der Rechtsmittelbelehrung des Zurückweisungsbescheides des Finanzamtes gegen den Bescheid das Rechtsmittel der Berufung zulässig ist, nichts zu ändern, da ein Bescheid, der zu Unrecht eine positive Rechtsmittelbelehrung enthält, keine (im Gesetz nicht vorgesehene) Berechtigung zur…
…diese Frist bis 30. September 2012 zu verlängern, wurde mit Bescheid vom 22. August 2012 abgewiesen. Dieser den Fristverlängerungsantrag abweisende Bescheid enthielt zu Unrecht eine positive Rechtsmittelbelehrung. Wie bereits oben unter Punkt 1) dargelegt, ist nach § 110 Abs. 3 BAO gegen die Ablehnung eines Antrages…
Gemäß § 52 Abs. 6 VwGVG sind die §§ 14 und 54b Abs. 1 und 1a VStG sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 54b Abs. 1 VStG idF BGBl l 2013/33 sind rechtskräftig verhängte Geldstrafen oder sonstige in Geld bemessene Unrechtsfolgen binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde der A**** R****, geb.: **.**.****, [Adresse], gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 (Parkraumüberwachung), vom 31.12.2019, MA67/196700857873/2019, betreffend die Zurückweisung des Einspruches gegen…
soziales Umfeld eher nicht in Einklang zu bringen ist und daher eine positive Prognose zu stellen ist. Ebenso spricht zu seinen Gunsten, dass in Hinblick auf die begangenen Abgabenhinterziehungen der deliktische Erfolg nicht ihm, sondern ohne entsprechende Absprache dem Erstbeschuldigten bzw. der Nebenbeteiligten zugekommen ist…