1 Persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG 1988) 1.1 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht Rz 1: Unbeschränkt steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit ihrem Welteinkommen. Dieser uneingeschränkte Besteuerungsanspruch kann zB durch zwischenstaatliche Vereinbarungen (Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung…
1 PERSÖNLICHE STEUERPFLICHT (§ 1 EStG 1988) 1.1 Natürliche Personen Rz 1: Gemäß § 1 Abs. 1 EStG 1988 sind nur natürliche Personen einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuerpflicht beginnt mit Geburt der natürlichen Person und endet mit dem Tod (Todeserklärung). Die Besteuerung von Bezügen nach einem verstorbenen Arbeitnehmer…
1. Persönliche Steuerpflicht (§§ 1 bis 4 KStG 1988) 1.1 Körperschaftsteuersubjekte (§ 1 KStG 1988) Rz 1: Körperschaftsteuerpflichtig sind gemäß § 1 Abs. 1 KStG 1988 nur Körperschaften. Das Gesetz bezieht auch Betriebe gewerblicher Art (Rz 64 bis 88) und die nichtrechtsfähigen Gebilde gemäß § 1 Abs. 2…
2 Körperschaftsteuer 2.1 Persönliche Steuerpflicht 2.1.1 Umfang der persönlichenUnbeschränkte Steuerpflicht Rz 319: Im Bereich der Körperschaftsteuer ist zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht zu unterscheiden. 2.1.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 320: Körperschaften des privaten Rechts im Sinne des § 1 Abs. 2…
…des Vermögens weiterhin zum Stifter oder zu den Zuwendungsempfängern und nicht zur Stiftung erfolgt. Daher hat jedenfalls eine einzelfallbezogene Überprüfung zu erfolgen. 2.2 Beginn der persönlichen Steuerpflicht Rz 22: Mit der Errichtung der Stiftungserklärung, die formell und materiell den Mindesterfordernissen des PSG entsprechen muss…
…dann vor, wenn die Gegenleistung, Schuld oder Last geringer ist als 50 Prozent des gemeinen Wertes des übertragenen Vermögens. 11.3 Persönliche Steuerpflicht Rz 314: Steuerschuldner ist die empfangende privatrechtliche Stiftung oder vergleichbare Vermögensmasse, sofern sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hat. Ist…
1.1.1 Steuerpflicht der natürlichen Person (§ 1 Abs. 1 EStG 1988) 1.1.1.1 Kreis der unbeschränkt Steuerpflichtigen Rz 5: Die persönliche Steuerpflicht bezieht sich auf die einzelne natürliche Person (Individualbesteuerung). Rz 6: Die Einkünfte von Personengesellschaften werden den Gesellschaftern (physischen oder juristischen…
…persönliche Steuerpflicht für den gesamten Erbanfall gegeben (= unbeschränkte Steuerpflicht), wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes oder der Erwerber zur Zeit des Eintrittes der Steuerpflicht ein Inländer ist. Erfüllt sohin einer der beiden, Erblasser oder Erwerber (zB Erbe), die Inländereigenschaft, so ist unbeschränkte Steuerpflicht…
…Steuer erfassten Vermögensanfalles nach den persönlichen Kriterien des Erblassers und des Erwerbers, und damit auch die Anknüpfung des inländischen Besteuerungsrechtes bestimmt. Als besonderen Ausdruck einer Personensteuer wird durch § 6 ErbStG zwischen einer unbeschränkten und einer beschränkten Steuerpflicht unterschieden. Eine unbeschränkte Steuerpflicht ist demnach für den…
…Steuer erfassten Vermögensanfalles nach den persönlichen Kriterien des Erblassers und des Erwerbers, und damit auch die Anknüpfung des inländischen Besteuerungsrechtes bestimmt. Als besonderen Ausdruck einer Personensteuer wird durch § 6 ErbStG zwischen einer unbeschränkten und einer beschränkten Steuerpflicht unterschieden. Eine unbeschränkte Steuerpflicht ist demnach für den…
…nach den persönlichen Kriterien des Erblassers und des Erwerbers und damit auch die Anknüpfung des inländischen Besteuerungsrechtes bestimmt. Als besonderen Ausdruck einer Personensteuer wird durch § 6 ErbStG zwischen einer unbeschränkten und einer beschränkten Steuerpflicht unterschieden. Eine unbeschränkte Steuerpflicht ist demnach für den gesamten Vermögensanfall gegeben…
…Steuer erfassten Vermögensanfalles nach den persönlichen Kriterien des Erblassers und des Erwerbers, und damit auch die Anknüpfung des inländischen Besteuerungsrechtes bestimmt. Als besonderen Ausdruck einer Personensteuer wird durch § 6 ErbStG zwischen einer unbeschränkten und einer beschränkten Steuerpflicht unterschieden. Eine unbeschränkte Steuerpflicht ist demnach für den…
…im Ausland gezahlter, bei der inländischen Abgabenfestsetzung anzurechnender Steuern oder auf subjektbezogene, sich auf die persönliche Steuerpflicht der an den gemeinschaftlichen Einkünften Beteiligten oder auf die Erfassbarkeit von Einkünften bei diesen auswirkenden Umstände) seien auch bei extensiver Auslegung des § 188 BAO nicht zulässig, auch wenn…
…Organisation begründen. 2.6. Sollte die aufnehmende Gesellschaft aus Sicht des lokalen Steuerrechts als wirtschaftlicher Arbeitgeber des entsendeten Mitarbeiters gesehen werden, wodurch eine persönliche Steuerpflicht des entsendeten Mitarbeiters im aufnehmenden Land unabhängig von der Verweildauer entsteht, wird im Einzelfall vereinbart, ob die entsendende oder aufnehmende…
…Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Kommentar zum EStG (9. Lfg 2005) § 1 EStG - Persönliche Steuerpflicht Rz 49). Daher ergibt sich der Progressionsvorbehalt bei Vorliegen einer unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 2 EStG 10988 in Österreich grundsätzlich schon aus dem innerstaatlichen Recht und ist keine weitere Zustimmung…
…Steuerpflichtige im Inland persönlich tätig geworden ist bzw verwertet, wenn sie zwar nicht im Inland persönlich ausgeübt wird, aber ihr wirtschaftlicher Erfolg der inländischen Volkswirtschaft unmittelbar zu dienen bestimmt ist. Evidentermaßen wurde die Bf von 1.1. bis 31.5.2016 in Österreich nicht persönlich…
…im Rahmen der Betriebsprüfung bei der Firma O1-G. die unbeschränkte Steuerpflicht von Herrn R. ab Wohnsitzbegründung in H.. (= Mitte September 1993) nach umfangreichen Sachverhaltsermittlungen und unter Erfüllung von umfangreichen persönlichen Mitwirkungspflichten seitens Herrn R. vom Finanzamt Hartberg abschließend geklärt worden sei und festgestellt…
…ist: Für die Beurteilung der Frage, an welchem Ort (in welchem Staat) der Steuerpflichtige die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat, führt der VwGH in seinem Erkenntnis aus, dass auf das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzustellen sei, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum…
…auch Ermittlungszeitraum für das Einkommen ist. Veranlagungszeitraum ist immer das Kalenderjahr, auch wenn die sachliche Steuerpflicht nicht das ganze Kalenderjahr über bestanden hat. Rz 357: Beginnt oder endet die persönliche Steuerpflicht während eines Kalenderjahres, umfasst der Veranlagungszeitraum nicht das volle Kalenderjahr. Eine Ausnahme davon besteht…
…Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass), Erlass des BMF vom 27.9.2017, BMF-010203/0309-IV/6/2017. Es ergibt sich stichwortartig folgender schwerpunktsmäßiger Aufbau der KStR 2013: Persönliche Steuerpflicht (§§ 1 bis 4 KStG 1988) Persönliche Steuerbefreiungen (§§ 5 bis 6b KStG 1988) Einkommen (…