…und technische Hilfsdienste. Funktionäre zählen nicht zum begünstigten Personenkreis. Für diese sind weiterhin die VereinsR 2001 anwendbar. Ist eine Person Funktionär und werden dieser Person im gleichen Monat steuerfreie, pauschale Reiseaufwandsentschädigungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988 (als Sportler, Schiedsrichter und…
…des § 98 EStG vorliegen. Für steuerfreie Einkünfte könne es daher keine Steuerpflicht geben. Durch die ordnungsgemäße Führung der Aufzeichnungen über die Einsätze und den Erhalt der pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen gem § 3 Abs.1 Z 16c EStG hätten die ausländischen Spieler gemeinsam mit dem Bf. die Pflichten…
…ein Indiz, dass keine Aufwandsentschädigungen, sondern ein vereinbartes Fixum vorläge. Soweit die BVE vom 5.10.2020 Mit Schreiben vom 4.11.2020 stellte der bf Verein einen Vorlageantrag. Vorlagebericht des FA vom 15.12.2020: Die Bf habe Vergütungen als pauschale Reiseaufwandsentschädigungen gem. § 3…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Streit zwischen den Verfahrensparteien besteht darüber, ob in den Jahren 2009 und 2010 die Voraussetzungen für die steuerfreie Auszahlung pauschaler Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16c EStG vorlagen. Im Zuge einer für die Jahre 2005…
…mit Wiederaufnahme belasteten Bescheides bereits existiert hätten. Mit Eingabe vom 18.6.2024 beantragte die Bf die Vorlage ihrer Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 an das Verwaltungsgericht. In ihrem Vorlagebericht vom 25.9.2024 replizierte die Behörde unter dem Punkt "Stellungnahme": "Pauschale Reiseaufwandsenschädigungen können gem…
…2009 anzuwendenden Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2009, BGBl. I Nr. 52/2009, lautet: (1) Von der Einkommensteuer sind befreit: (...) 16c. Pauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler…
…ASVG maßgebliche Höchstbetrag. Die Einkünfte sind in diesem Fall als Einkünfte im Sinne des § 29 Z 1 bzw. 3 EStG 1988 anzusehen. Werden pauschale Reiseaufwandsentschädigungen nach § 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988 ausbezahlt, sind die Rz 765 und 766 nicht anzuwenden (vgl. Rz 774a…
…ASVG maßgebliche Höchstbetrag. Die Einkünfte sind in diesem Fall als Einkünfte im Sinne des § 29 Z 1 bzw. 3 EStG 1988 anzusehen. Werden pauschale Reiseaufwandsentschädigungen nach § 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988 ausbezahlt, sind die Rz 765 und 766 nicht anzuwenden (vgl. Rz 774a…
16c. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720…
…VwGH 9.3.2005, 2001/13/0062; UFS 19.1.2007, RV/0641-I/06). Eine Regelung, die ähnlich den Vereinsrichtlinien pauschale Reiseaufwandsentschädigungen durch bestimmte begünstigte Rechtsträger von vornherein steuerfrei stellt, findet sich im § 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988 iVm § 124b Z 159…
…ASVG maßgebliche Höchstbetrag. Die Einkünfte sind in diesem Fall als Einkünfte im Sinne des § 29 Z 1 bzw. 3 EStG 1988 anzusehen. Werden pauschale Reiseaufwandsentschädigungen nach § 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988 ausbezahlt, sind die Rz 765 und 766 nicht anzuwenden (vgl. Rz 774a…
…Daneben ist X im Verein A auch als Jugendtrainer beschäftigt. Für die Tätigkeit als Jugendtrainer erhält X in der Spielsaison 20162024/2017 eine fremdübliche Vergütung25 pauschale Reiseaufwandsentschädigungen von 6.000 Euro. Darüber hinaus ist X auch im Unternehmen des Vereinspräsidenten des Vereins A als Verkäufer…
…VwGH 9.3.2005, 2001/13/0062; UFS 19.1.2007, RV/0641-I/06). Eine Regelung, die ähnlich den Vereinsrichtlinien pauschale Reiseaufwandsentschädigungen durch bestimmte begünstigte Rechtsträger von vornherein steuerfrei stellt, findet sich im § 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988 iVm § 124b Z 159…
…b EStG 1988), wenn die Voraussetzungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16c (pauschale Reiseaufwandsentschädigung) oder § 3 Abs. 1 Z 38 EStG 1988 (Zuschüsse oder sonstige Leistungen von Sozialfonds) nicht vorlagen oder ein zu hoher Betrag unversteuert belassen wurde, wenn ein geldwerter Vorteil aus einer Start…
… 3 Abs. 1 Z 11 lit. b | | | | | Pauschale Reiseaufwandsentschädigung gemäß § 3 Abs. 1 Z 16c | | | | | Mitarbeitergewinnbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Z 35 | | | | | Pendler-Pauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6…
…um einen wirtschaftlichen Verein handle. Der Verein erfülle daher nicht die Voraussetzungen der §§ 34 ff BAO und sei als nicht gemeinnützig anzusehen. Es kämen daher auch nicht die pauschalen Reiseaufwandentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988 sowie § 49 Abs. 3 Z 28 ASVG…
…ob jemand doppelte Haushaltsführungskosten in Rechnung stellen kann oder nicht. Nach seinem logischen Verständnis könne - ohne die genauen gesetzlichen Bestimmungen zu kennen - der Aufwand für eine doppelte Haushaltsführung nicht durch eine pauschale Reiseaufwandsentschädigung kompensiert werden. Er hätte im Jahr 2008 rund 28.000 Kilometer für…
…VwGH 9.3.2005, 2001/13/0062; UFS 19.1.2007, RV/0641-I/06). Eine Regelung, die ähnlich den Vereinsrichtlinien pauschale Reiseaufwandsentschädigungen durch bestimmte begünstigte Rechtsträger von vornherein steuerfrei stellt, findet sich im § 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988 iVm § 124b Z 159…
…Kurzdarstellung Sachverhalt: Der Berufungswerber (Bw.) ist Pensionist und Jugendtrainer im FSP (B). Vom B bezieht der Bw. ein Monatsgehalt von brutto 300,- und eine steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigung gem. § 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988 in Höhe des Maximalbetrages von 540,- monatlich (am Jahreslohnzettel ausgewiesen…
…EWR-Mitgliedsstaaten, wenn sie in die Spendenliste eingetragen sind. Die Voraussetzungen zur Eintragung solcher ausländischer Organisationen entsprechen jenen für inländische Körperschaften. Rz 1331b: Neben diesen direkt und unmittelbar der Erfüllung der inBezieht ein Steuerpflichtiger steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 4a3 Abs. 21 Z 3 EStG 198816c…