…liegt vielmehr ein vom Gesetzgeber beabsichtigtes Besteuerungsergebnis vor, wenn der begünstigte Steuersatz deshalb und von den Gründen der Nichtpatentierung unabhängig versagt bleibt, weil der patentrechtliche Schutz nicht bestanden hat. Nach der ständigen Rechtsprechung der Höchstgerichte (VwGH 22.1.1997, 93/15/0044, 12.1.1993…
…Einkommen Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen enthalten, so ermäßigt sich der Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Diese Begünstigung steht nur dem Erfinder selbst zu. Absatz 2: Der patentrechtliche Schutz muß für jenen Zeitraum gegeben…
…aus Abs. 2 S 1. In diesem Satz wird zwar ohne ausdrücklichen Bezug zu den Einkünften klargestellt, dass patentrechtlicher Schutz für jenen Zeitraum gegeben sein muss, für den Lizenzzahlungen erfolgen oder in dem die Erfindung veräußert wird. Jedoch ergibt sich aus dem Zusammenhang, dass es…
…38 EStG 1988 als Tarifbegünstigung nicht auf eine bestimmte Einkunftsart beschränkt sei. Die besondere Besteuerung für die Verwertung von Patentrechten gelte als „sachliche Begünstigung, welche zur Förderung von Forschung und Entwicklung und damit zusammenhängenden patentrechtlich zu schützenden Erfindungen gewährt“ werde. Zusammenfassend führte der Bf. aus…
…nach vorne, sodass auch bei Abschwächung der Konjunktur auf dem Hsektor aufgrund des Technologievorsprunges durchaus mit positiven Geschäftsentwicklungen gerechnet werden kann. Ein patentrechtlicher Schutz einzelner Komponenten wird allseits empfohlen, wurde jedoch bis dato noch nicht umgesetzt. X wird nahezu die gesamte Produktion exportieren, Interessenten sind…
…was die Verfahrensrechtslage (§ 303 Abs. 4 BAO) angeht, auf das EStG 1988 übertragbar) : "Tritt für eine volkswirtschaftlich wertvolle Erfindung der patentrechtliche Schutz nicht ein, so kann für die erzielten Lizenzeinkünfte der Hälftesteuersatz nicht gewährt werden (ÖStZ Beilage Seite 548 /Nr. 18 / 15. September 1997 -Finanzrechtliche…
…Rechtsfragen [Inhalt: Vorgehensweise Klärung von Musikrechten hinsichtlich dar Verwendung von Notenmaterial, Musikaufnahmen, Bearbeitungsrechten. Rechtliche Erläuterung patentrechtlicher Fragen in Bezug auf den Schutz des Produkts.] ● 21.2.2004 Termin mit Mag. G.R., Besprechung der Arbeitspakete [Inhalt: Erläuterung und Diskussion des Gesprächs mit Mag. S…
…390,46 | | 40.390,46 | Gesamteinkommen | 154.556,52 | 686,58 | | Zu versteuerndes Einkommen | | | 153.869,94 Auf weiteres Ersuchen des Finanzamtes übermittelte die steuerliche Vertretung Unterlagen "zum Nachweis des aufrechten patentrechtlichen Schutzes der Erfindungen…
…Erfindung. (2) Von diesem Zeitpunkt an genießt er gegenüber einer jeden später angemeldeten gleichen Erfindung den Vorrang." 27.4.8.1.1 Unionspriorität Rz 7354: Unter besonderen Umständen kann der patentrechtliche Schutz einer Erfindung auch schon vor der Anmeldung des Patentes beim österreichischen Patentamt eintreten…
…der österreichischen Konzerngesellschaft A ausgeführt, während die Verbesserung und Erhaltung des immateriellen Werts von der ausländischen Konzerngesellschaft B vorangetrieben werden. Konzerngesellschaft C ist wiederum für den patentrechtlichen Schutz des Arzneimittels sowie für alles, was mit der Verwertung durch Einräumung von Lizenzen zu tun hat, zuständig…
…wurden mehrere Rechtsfragen behandelt. Die Entscheidung basiert auf der umfassenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Bindungswirkung von Strafurteilen, zur Schätzungsbefugnis im Abgabenverfahren sowie zur Anwendung des Hälftesteuersatzes für Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen. Darüber hinaus handelte es sich um Sachverhaltsfragen, die im Rahmen der…
…im Einkommen Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen enthalten, so ermäßigt sich der Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Die Begünstigung steht nur dem Erfinder selbst zu. 2) Der patentrechtliche Schutz muss für jenen Zeitraum gegeben…
…Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen enthalten, so ermäßigt sich der Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Die Begünstigung steht nur dem Erfinder zu (§ 38 Abs. 1 EStG 1988). Nach § 38 Abs. 2 EStG 1988 muß der patentrechtliche Schutz…
…entwickelte Herr B. verschiedene Patente und Gebrauchsmuster, welche in den Jahren 1999-2002 zum patentrechtlichen Schutz entweder als Gebrauchsmuster oder als Patent angemeldet wurden. In der Folge wurden diese Patente und Gebrauchsmuster in Form von Lizenzen der C.GmbH zur Vermarktung übertragen. Einige Jahre erhielt…
… 38 EStG ins Treffen, dass der patentrechtliche Schutz im Veranlagungszeitraum bereits bestanden habe und noch weiterhin bestehe. Durch die Anwendung des doppelten halben Steuersatzes auf den Übergangs- und Aufgabegewinn und unter Berücksichtigung der Erbschaftsteuer in Höhe von 15 % würden die Einkünfte aus der Einkunftsquelle Patentrechte…
…im Einkommen Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen enthalten, so ermäßigt sich der Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Diese Begünstigung steht nur dem Erfinder selbst zu. (2) Der patentrechtliche Schutz muss für jenen Zeitraum gegeben…
…aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen enthalten, so ermäßige sich gemäß § 38 Abs. 1 EStG 1988 der Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Diese Begünstigung stehe nur dem Erfinder selbst zu. Der patentrechtliche Schutz müsse gemäß Abs…
…in der Verausgabung der zur Aufrechterhaltung des Patentschutzes unabdingbar zu leistenden Verwaltungsgebühren. Hierbei wurden die patentrechtlichen Schutz genießenden Verfahren am 11.08.1998 ob Ausscheidens aus dem Produktportfolio des vormaligen Dienstgebers des Bf. an die Erfindergemeinschaft gegen Verzicht auf zukünftige Diensterfindungsvergütung kostenlos zur Verfügung gestellt…
…EStG 1988 genügt jedoch die Anmeldung zum Patent alleine nicht. § 38 Abs. 2 EStG 1988 fordert ausdrücklich, dass der patentrechtliche Schutz für jenen Zeitraum gegeben sein muss, für den die Lizenzzahlungen erfolgen. Nach § 38 Abs. 3 EStG 1988 steht der ermäßigte Steuersatz nur für Veranlagungszeiträume…
…im Einkommen Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen enthalten, so ermäßigt sich der Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Die Begünstigung steht nur dem Erfinder selbst zu. 2) Der patentrechtliche Schutz muss für jenen Zeitraum gegeben…