Kapitalertrag, den (beschränkt steuerpflichtige) ausländische Anleger aus obligatorischen Genussrechten erzielen, ist nicht vom Katalog der in § 98 EStG 1988 aufgezählten steuerpflichtigen Inlandseinkünfte erfasst; ein solcherart nicht steuerpflichtiger Kapitalertrag kann daher auch keiner im Abzugsweg erhobenen Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer) unterliegen. EStR 2000 Rz 7775 ff zeigen die…
…als Zuschuss auf das Genussrecht iSd § 6 der Genussscheinbedingungen. Im Anhang zum Jahresabschluss der Bw. zum 31. Dezember 2001 wird erläutert, dass in den Verbindlichkeitein gegenüber Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteilgungsverhältnis besteht, obligatorische Genussrechte in Höhe von insgesamt Euro 7.267.283…
…Überweisungsbelegen. Mit 20.05.2003 wurden von der X. reg.Gen.n.b.H. im Wert von EUR 440.000,00 obligatorische Genussrechte gezeichnet, hierfür wurde von uns in der irrigen Annahme der Anwendbarkeit des § 5 Abs 1 Z 2 KVStG ein Prozent Gesellschaftsteuer iHv…
…ersten Erwerber (obligatorische Genussrechte bzw. Genussscheine) im Februar 2007 mit einer Gegenleistung von € 1.840.575,71. Mit Gesellschaftsteuererklärung vom 28. Juni 2007, ErfNr. 2 meldete die Bw. beim FAG einen Erwerb von Gesellschaftsrechten an der Bw. durch den ersten Erwerber (obligatorische Genussrechte bzw…
…des § 174 AktG ohne Vorliegen besonderer Umstände (Beteiligung am gesamten Gewinn und Verlust, Vermögen und Liquidationsgewinn) stets Forderungswertpapiere (obligatorische Genussrechte) sind. Gemäß den beigelegten Unterlagen handelt es sich bei den berufungsgegenständlichen Wertpapieren laut Auskunft der Sparkasse N. beim Genussschein um ein "obligationenähnliches Genussrecht" gemäß § 174…
…war und kein am anonymen Kapitalmarkt teilnehmendes. Die (Änderung) der Ausgabebedingungen für obligatorische Genussrechte (Gewinnscheine) vom 15.12.2004 beinhalten einen Beschluss über die Ausgabe von Gewinnscheinen (insgesamt 43 Stück) bis zu einem Nominale von öS 25.800.000 (lt. Bilanz: Eur 1.874.959…
…Der von der Behörde ins Treffen geführte obligatorische Anspruch sei erst durch Unterzeichnung des purchase agreement durch den Verlassenschaftskurator am 7.8.2008 entstanden. Für die von der Behörde angenommene Steuerpflicht des Gewinns aus der Abschichtung der Genussrechte als Einkünfte aus Spekulationsgeschäften bestehe somit keine…
…und neu begebenen Aktien, und erreichte damit die Sperrminorität (Griss 353 – 362) Die Anschaffungskosten des gesamten Aktienpaketes betrugen 635 Mio €. Die Finanzierung des Erwerbes erfolgte zum einen durch die Emission von Genussrechten (236 Mio €), was noch detailliert darzustellen ist. Zum anderen wurde der…
…und neu begebenen Aktien, und erreichte damit die Sperrminorität (Griss 353 – 362) Die Anschaffungskosten des gesamten Aktienpaketes betrugen 635 Mio €. Die Finanzierung des Erwerbes erfolgte zum einen durch die Emission von Genussrechten (236 Mio €), was noch detailliert darzustellen ist. Zum anderen wurde der…
…und neu begebenen Aktien, und erreichte damit die Sperrminorität (Griss 353 – 362) Die Anschaffungskosten des gesamten Aktienpaketes betrugen 635 Mio €. Die Finanzierung des Erwerbes erfolgte zum einen durch die Emission von Genussrechten (236 Mio €), was noch detailliert darzustellen ist. Zum anderen wurde der…
…7.4.2010 – jeweils erklärungsgemäß - zur Einkommensteuer veranlagt. (2) Mit Eingabe vom 16.3.2010 informierte der Bf. das Finanzamt „zusätzlich zu der bereits elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärung 2008 (…) über folgende Transaktion: (…) Die BCC emittierte Genussrechte, die sogenannten BC* Equity Participation Rights - Series 1…
…Hat die EACC überhaupt Gewinne erzielt? Nur dann könne sie nämlich auch solche ausschütten, Steuerneutrale Kapitalrückzahlungen?, Der obligatorische Anspruch begründe kein Zufließen. Die Abgabenbehörde I. Instanz wies die Berufungen als unbegründet ab und erklärte die angefochtenen Bescheide für endgültig. Sie verwies auf mittlerweile ergangene Entscheidungen…
20.2.1.3 Genussrechte und Partizipationskapital 20.2.1.3.1 Allgemeines Rz 6112: Unter Genuss- oder Partizipationskapital fallen Partizipationsscheine im Sinne des § 23 Abs. 4 BWG idF vor BGBl. I Nr. 184/2013 oder § 73c VAG idF vor BGBl. I Nr. 34/2015…
…versteht man unter Genussrechten bzw. Genussscheinen solche Rechte, die ihrem Inhalt nach typische Vermögensrechte eines Gesellschafters sein können. Sie entspringen aber nicht einem Gesellschaftsverhältnis, sondern sind Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art (VwGH 16.12.1993, 92/16/0025). Der Begriff Genussrecht steht für verbriefte und unverbriefte Genussrechte…
…sind jedoch gleichartig wie Gesellschaftsrechte. Dies spricht gegen die Beurteilung der Anteilsrechte der Mitglieder der Bw. an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken der Bw. als Genussrechte. In dieses Bild fügt sich, dass die Bw. die Rechte, die laut ihren Satzungen eingeräumt werden (insbesondere Gewinnanteile) nur ihren Mitgliedern…
…der Mitglieder der Bw. sind jedoch Gesellschaftsrechten gleichartig. Dies spricht gegen die Beurteilung der Anteilsrechte der Mitglieder der Bw. an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken der Bw. als Genussrechte. In dieses Bild fügt sich, dass die Bw. die Rechte, die laut ihren Satzungen eingeräumt werden (insbesondere Gewinnanteile…
…Die Fremdkapitalkriterien des Vorliegens einer Mindestverzinsung und einer gewinnunabhängigen Vergütung sehe die BP durch den Vertragsbestandteil der Nachholung der Mindestgewinnansprüche aus Jahresüberschüssen der Folgejahre als erfüllt an. Die BP beurteile die Genussrechtsbedingungen I der C-GmbH im Sinne eines obligatorischen Genussrechts, weshalb die Steuerfreiheit des …
…für den Treugeber oder einen Dritten (Begünstigten) wahrnehme. Der Treuhänder ist im Außenverhältnis unbeschränkt verfügungsberechtigt, im Innenverhältnis jedoch obligatorisch gebunden und für treuwidriges Verhalten verantwortlich. Die Treuhand kann, abhängig von der Beschaffenheit der Verfügungsmacht des Treuhänders, unter anderem als Vollrechtstreuhand oder als Ermächtigungstreuhand konstruiert werden…
…für den Treugeber oder einen Dritten (Begünstigten) wahrnehme. Der Treuhänder ist im Außenverhältnis unbeschränkt verfügungsberechtigt, im Innenverhältnis jedoch obligatorisch gebunden und für treuwidriges Verhalten verantwortlich. Die Treuhand kann, abhängig von der Beschaffenheit der Verfügungsmacht des Treuhänders, unter anderem als Vollrechtstreuhand oder als Ermächtigungstreuhand konstruiert werden…
…für den Treugeber oder einen Dritten (Begünstigten) wahrnehme. Der Treuhänder ist im Außenverhältnis unbeschränkt verfügungsberechtigt, im Innenverhältnis jedoch obligatorisch gebunden und für treuwidriges Verhalten verantwortlich. Die Treuhand kann, abhängig von der Beschaffenheit der Verfügungsmacht des Treuhänders, unter anderem als Vollrechtstreuhand oder als Ermächtigungstreuhand konstruiert werden…