…nur für Behinderte verwendet werden können (wie zB Rollstühle) (Doralt, a.a.O., § 34 Tz 20). Im gegenständlichen Fall haben die angeschafften Wirtschaftsgüter keine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit, sie können - wie bereits ausgeführt - sowohl von gesunden als auch kranken Menschen genutzt werden. Eine Abzugsfähigkeit der Anschaffungskosten für…
…weil es sich hierbei nicht um Wirtschaftsgüter mit eingeschränktem Verkehrswert handle, was eine wesentliche Voraussetzung für eine steuerliche Absetzung darstelle. In der dagegen erhobenen Beschwerde wandte sich die steuerliche Vertretung des Bf. gegen die Ablehnung des Liegefahrrades als Behindertenhilfsmittel und brachte dazu mit Schriftsatz vom…
…2011/15/0145, mwN). Eine andere Beurteilung kann allerdings geboten sein, wenn Wirtschaftsgüter beschafft werden müssen, die infolge Verwendbarkeit für nur bestimmte individuelle Personen (z.B. deren Prothesen, Seh- und Hörhilfen) oder wegen ihrer spezifisch nur für Behinderte geeigneten Beschaffenheit (z.B. Rollstühle, spezielle Elektromobile…
…an keiner Behinderung leiden, benutzt werden kann und somit zahllose Einsatzmöglichkeiten gegeben sind. Die Anschaffung der Applikation Meta Talk DE im Jahre 2016 zum Preis von € 199,99 stellt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes ein Wirtschaftsgut dar, welches aufgrund der Verwendbarkeit nur für bestimmte individuelle…
…zur normalen Lebensführung der Berufungswerberin; die strittigen Kosten liegen nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach innerhalb des Üblichen. Gegenständlich war - wie oben bereits ausgeführt - von einer Normalausstattung und damit nicht von durch die Behinderung verursachten Mehraufwendungen auszugehen. Aufwendungen für…
…für kranke bzw. behinderte Personen verwendet werden können. Bei den strittigen Gütern und Aufwendungen handelt es sich um einen handelsüblichen Computer mit Internetzugang sowie die damit zusammenhängenden Internetgebühren. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes können Güter, die sich durch nichts von normalen Gebrauchsgegenständen unterscheiden und die für…
…der Einbau einer normalen Badewanne mit Dusche) seien von den Anschaffungskosten in Abzug gebracht worden. Laut vorgelegten Belegen sei nur ein behindertengerechter Mehraufwand bei der Badewanne zu erkennen. Dazugehörige anteilige Fliesen- und Einbauarbeiten seien berücksichtigt worden. Die übrigen Sanierungsaufwendungen würden unter Aufwendungen für Wohnraumschaffung anerkannt…
…geboten sein, wenn Wirtschaftsgüter beschafft werden müssen, die infolge Verwendbarkeit für nur bestimmte individuelle Personen (zB deren Prothesen, Seh- und Hörhilfen) oder wegen ihrer spezifisch nur für Behinderte geeigneten Beschaffenheit (zB Rollstühle) keinen oder nur einen sehr eingeschränkten allgemeinen Verkehrswert haben (vgl VwGH 22. Oktober…
…2008 sei eine Luftheizung für das gesamte Haus mit normalen Heizkörpern eingebaut worden. Die Heizung sei unter der Terrasse errichtet worden. Den Zusammenhang der Heizung mit A sehe er in der Bodenheizung im Badezimmer, weil darunter sich Felsen befinden würden. Den behinderungsbedingten Zusammenhang der Terrasse…
…weil er die für die Ausübung der Optionsrechte erforderlichen Geldmittel nicht aufbringen und eine Fremdfinanzierung nicht erlangen habe können. Zu den beantragten außergewöhnlichen Belastungen führte der Beschwerdeführer aus, dass er mit den strittigen Aufwendungen keine neuen Wirtschaftsgüter geschaffen habe, sondern die bestehenden behinderungsgerecht beziehungsweise barrierefrei…
…zu übernehmen oder die mit einer Behinderung verbundenen Beeinträchtigung zu beseitigen (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel). Unter den Begriff "Hilfsmittel" fielen auch sanitäre Einrichtungsgegenstände, die auch oder ausschließlich für Behinderte konzipiert und bestimmt seien. Aufwendungen für den Erwerb von Wirtschaftsgütern stellten dann keine außergewöhnliche Belastung…
…bezahlen bereit ist. Anders ist etwa eine Prothese nur für eine bestimmte, individualisierte Person brauchbar, ein Rollstuhl nur für Behinderte. Es handelt sich bei diesen Hilfsmitteln um Wirtschaftsgüter, die von vorneherein keinen allgemeinen Verbraucherkreis ansprechen, sondern speziell auf den Gebrauch durch eine behinderte, gehandikapte oder…
…für ‚normale Gebrauchsgegenstände‘?“, in RdW 2009, 431, verweist, so ist dem entgegenzuhalten, dass diese - sich nicht auf Fitnessgeräte des vorliegenden Typs beziehende - Literaturmeinung in der angeführten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine Deckung findet. Bei den vom Bf. erworbenen Fitnessgeräten handelt es sich keinesfalls um Wirtschaftsgüter…
…Behinderung angeschafften Wirtschaftsgüter als Werbungskosten sei auf Grund der Anerkennung als außergewöhnliche Belastung hinfällig geworden. Im Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz führte der Bw. begründend aus wie folgt: Seine Berufung beinhalte im Bereich außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt spezielle Schulungen für…
…sein, wenn Wirtschaftsgüter beschafft werden müssen, die infolge Verwendbarkeit für nur bestimmte individuelle Personen (zB deren Prothesen, Seh- und Hörhilfen) oder wegen ihrer spezifisch nur für Behinderte geeigneten Beschaffenheit (zB Rollstühle) keinen oder nur einen sehr eingeschränkten allgemeinen Verkehrswert haben (vgl VwGH 22.10.1996…
…für kranke bzw. behinderte Personen verwendet werden könnten. Im gegenständlichen Fall stehe zwar außer Frage, dass "bewegtes Sitzen und der dadurch mögliche permanente Haltungswechsel" den Rücken und die Bandscheiben stärke, den Kreislauf anrege und die Muskulatur aufbaue, jedoch handle es sich dabei zweifellos um "normale…
…Behinderte verwendet werden können (wie zB Rollstuhl) (siehe dazu Doralt, EStG(4), § 34 Tz 20). Im gegenständlichen Fall haben die angeschafften Wirtschaftsgüter keine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit, sie können - wie oben ausgeführt - sowohl von gesunden als auch von kranken Menschen genutzt werden. Eine Abzugsfähigkeit der Anschaffungskosten für…
…nicht zum Tragen, wenn ein neu geschaffenes Wirtschaftsgut nur eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hat. Unter diese Ausnahme fallen Wirtschaftsgüter, die nur für den eigenen persönlichen Gebrauch angeschafft werden (zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) oder wegen ihrer spezifischen Beschaffenheit nur für Behinderte (wie z.B. Rollstühle) keinen…
…in Rede stehenden Aqua-Thermo-Jet um ein Wirtschaftsgut, welches im Zuge des bestehenden Wellness-Trends auch von anderen Personen nachgefragt wird. Es ist keine spezifische, ausschließlich auf die Bedürfnisse der BF abgestimmte Beschaffenheit, welche den alleinigen Einsatz nur für deren individuelle Behinderung ermöglichen würde…
…nicht. Normale Gebrauchsgegenstände, die für jedermann nutzbar sind, sind als solche idR keine "Hilfsmittel", lediglich behindertenspezifische Adaptierungen und Zusatzfunktionen können "Hilfsmittel" darstellen. Solche Hilfsmittel sind im WC z.B. Haltegriffe. Wird ein WC umgebaut, so sind die Mehraufwendungen die durch eine behindertengerechte Ausführung zusätzlich entstehen…