…da sie dabei eine nicht hauptberuflich tätige unterstützende Person gewesen sei, müssten gemäß § 1b COVID-19-Zweckzuschussgesetz Euro 10,00 pro Stunde "steuerfrei" gestellt werden; nachdem sie insgesamt 184 Stunden gearbeitet habe, sei ein Gesamtbetrag von Euro 1.840,00 nicht der Einkommensbesteuerung zu unterwerfen…
…handelt, die (zweitens) von den Ländern und Gemeinden an (drittens) nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen bezahlt wurden. Entsprechend obiger Feststellungen handelt es sich bei den streitgegenständlichen Zahlungen des **A-Verband** bzw der A-GmbH um Entgelte für erbrachte Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit einem bestehenden Dienstverhältnis…
… 1b Abs. 4 COVID-19-Zweckzuschussgesetz von allen bundesgesetzlichen Abgaben ist (unter anderem) das Vorliegen einer Aufwandsentschädigung, "die von Ländern und Gemeinden" … an nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen gewährt wird. Betrachtet man den gegenständlichen Sachverhalt, so ergibt sich für das Bundesfinanzgericht, dass die Bf…
…von Ländern und Gemeinden an (drittens) nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen gewährt wird. Der Begriff Hauptberuf setzt nach Ansicht des BFG eine aktive Tätigkeit voraus, sodass bei der Beurteilung, welche der Tätigkeiten der Bf. ihren Hauptberuf ausmacht, nur ihre aktiven Tätigkeiten und nicht passive Tätigkeiten…
…voraus, dass tatsächlich lediglich eine Aufwandsentschädigung vorliegt, die von den Ländern und Gemeinden an nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen gewährt wurde. Die Beschwerdeführerin war allerdings bei einem Arbeitgeber (Rotes Kreuz) beschäftigt, welcher mit der Erfüllung öffentlicher Aufträge im Rahmen der COVID-19-Pandemie betraut wurde…
…März 2022 an nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen gewährt werden, sind im Ausmaß von bis zu 20 Euro je Stunde für medizinisch geschultes Personal und von bis zu 10 Euro je Stunde für sonstige unterstützende Personen von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit und gelten bis zur…
…März 2022 an nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen gewährt werden, im Ausmaß von bis zu 20 Euro je Stunde für medizinisch geschultes Personal und von bis zu 10 Euro je Stunde für sonstige unterstützende Personen von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit und gelten bis zur Höhe…
…Kunstbetrieb hauptberuflich tätige Person ein Pflichttermin". Hieraus erhellt, dass sich gerade im Hinblick auf Ausstellungsbesuche berufliches und privates Interesse in der Regel nicht in einer Weise trennen lassen werden, wie es die einschlägige Judikatur erfordert. So auch gegenständlich nicht. Insbesondere könnte dem auch nicht mit…
…Serum, Harn, Stuhl oder anderem infektiösem Material in Berührung kommen. Den Kollektivverträgen ist nicht zu entnehmen, dass die betroffenen Angestellten bei niedergelassenen Ärzten in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit überwiegend als strahlenexponierte Personen tätig sein müssen bzw. überwiegend mit infektiösem Material in Berührung kommen müssen, um…
…Brandstätter, vom 2. August 2007 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 2003 bis 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der in der Zwischenzeit verstorbene Berufungswerber (Bw.) war in den Jahren 2000 bis 2005 hauptberuflich nichtselbständig tätig. Am 19…
…gegenständlichen Fall gründet der Bw. sein Begehren auf Anerkennung der in Rede stehenden Aufwendungen als Werbungskosten vorerst darauf, dass er bei seinem Arbeitgeber als CRM-Trainer im Bereich der "Human Factors" (Persönlichkeitstraining) tätig ist. In diesem Kontext sieht der Bw. die berufliche Notwendigkeit der in…
…des übertragenen Vermögens erfülle die gesetzliche Anordnung nicht. Weiters gefährde eine Begünstigung von Mitgliedern oder Dritte durch satzungsfremde bzw. unangemessene hohe Ausgaben (Gehälter, Honorare) die Eigenschaft einer begünstigte Zwecke verfolgenden Körperschaft bzw. Vereins. Grundsätzlich müssten die Funktionäre ehrenamtlich für die Leitung und Geschäftsführung tätig sein…
…leite, habe die Bewilligung als juristische Person (ursprünglicher Antrag) formal nicht erteilt werden können, da im Sinne des Gesetzes maximal 2 Standorte für die hauptberufliche Tätigkeit geltend gemacht werden könnten. Dem Finanzamt wurde von der steuerlichen Vertretung mit Schreiben vom 2.1.2007 mitgeteilt, es…
…Verwaltungsgerichtshof fest, dass von einer beruflichen Tätigkeit indes nicht gesprochen werden kann, wenn der "beruflich Tätige" keine (Arbeits)Leistungen erbringt, wenn also eine Einrichtung bereit ist, aus caritativen Überlegungen oder zu therapeutischen Zwecken eine Person ohne Erwartung einer Gegenleistung wie einen Dienstnehmer zu behandeln. Gleichzeitig…
…Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt 1. Der Bf. ist hauptberuflich als selbständiger Versicherungsvertreter tätig und bezieht seine Einkünfte (Provisionen) von der V.- Aktiengesellschaft (in der Folge auch kurz: V. AG). Die Höhe der vereinnahmten Provisionen betrug im Jahr 2017 rund 150.000,- Euro. Der Bf…
…außen hin nicht verantwortlich gewesen zu sein. Die ursprüngliche Vollmacht hat sich lediglich auf eher untergeordnete unterstützende Tätigkeiten, die er für Frau B. verrichtet haben will, bezogen. Umso bedeutender muss es daher für die steuerliche Abwicklung des Unternehmens sein, der eigentlichen verantwortlichen Person persönlich habhaft…
…Das Dienstverhältnis sei somit nicht anzuerkennen, die bisher geleisteten Gehaltsaufwendungen fielen unter § 20 EStG. Eingangs sei festzuhalten, dass gemäß § 47 EStG ein Dienstverhältnis dann vorliegt, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies sei der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres…
…war im Streitzeitraum nicht beim F, sondern bei B, dem Investmentberater des F, tätig. R.L. ist seit 2006 Executive Director (Geschäftsführer) bei B. Die vom Vertreter des Finanzamtes erwähnte weitere Person (nach dem in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Firmenbuchauszug handelt es sich um A…
…Tätigen ausbezahlt. Diese seien aktive oder auch nicht aktive Vereinsmitglieder gewesen und hätten ihre Leistungen teils im Studio, teils für Verwaltungstätigkeiten erbracht. Sie hätten kein Dienstverhältnis gehabt und hätten auch nicht die SV-Beitragshöhe nach dem Hostasch-Erlass überschritten. Da eine GesbR keine juristische Person…
…Tätigen ausbezahlt. Diese seien aktive oder auch nicht aktive Vereinsmitglieder gewesen und hätten ihre Leistungen teils im Studio, teils für Verwaltungstätigkeiten erbracht. Sie hätten kein Dienstverhältnis gehabt und hätten auch nicht die SV-Beitragshöhe nach dem Hostasch-Erlass überschritten. Da eine GesbR keine juristische Person…