…April 2016, vom Finanzamt berücksichtigt wurden und in Folge keine weiteren Lohnzettel an das Finanzamt übermittelt wurden bzw. keine Tatsachen oder Beweismittel diesbezüglich neu hervorgekommen sind. Die Behörde stellte aufgrund einer nachträglichen Überprüfung der Besteuerungsgrundlage fest, dass die übermittelten Lohnzettel falsch seien und es erfolgte…
…2 (2016) §303 Anm 4). 5.) Im Ergebnis ist aus folgenden Gründen davon auszugehen, dass die Abgabenbehörde die neu hervorgekommenen Tatsachen bzw. Beweismittel ausreichend präzise umrissen hat: Die angefochtenen Wiederaufnahmsbescheide verweisen hinsichtlich der Begründung auf die ESt- Bescheide vom 6.11.2014. Aus den ESt…
…1997 steuerlich vertreten, die dem steuerlichen Vertreter erteilte Vollmacht habe auch die Einreichung von Abgabenerklärungen umfasst. Die in dem Wiederaufnahmeantrag aufgezählten Telefon- und Bürokosten der Bw. erfüllten den Tatbestand, dass diese neu hervorgekommene Tatsachen im Sinne des § 303 (1) lit. b) BAO seien. Zu prüfen…
…2001, 2000/13/0056) (Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3 § 303, Rz 17 mwN). Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel dient nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Beurteilung des bereits bekannt gewesenen Sachverhaltes zu beseitigen (VwGH 13. 9. 1988, 87/14/0159…
…die Sachverhalte richtig zu würdigen. Es seien somit keine Tatsachen neuhervorgekommen, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen würden. Mit Schreiben vom 27.1.2022 wurde der Antrag auf Vorlage der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2014 zur Entscheidung an das Bundesfinanzgericht gestellt und begründet wie folgt: Der Vorlageantrag…
…eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen würden. Ein abgeschlossenes Verfahren kann von Amts wegen unter anderem dann wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden…
…worden sei. Dies sei somit nach Genehmigung des Sanierungsplanes erfolgt! Der Wiederaufnahme vom 11.12.2017 mangle es daher gänzlich an einer neu hervorgekommenen Tatsache. Die BF wies schließlich auch noch daraufhin, dass es sich bei einem Konkursverfahren um ein öffentliches Verfahren handle, welches für…
…vom 26.2.2018 abgewiesen. Am 3.4.2018 wurde ohne weitere Ausführungen die Vorlage der Beschwerde beantragt. Beweismittel: vorgelegte Aktenteile Stellungnahme: Da für die Bf. keine Tatsachen neu hervorgekommen sind, wird unter Verweis auf die Begründung der BVE beantragt, die Beschwerde als unbegründet abzuweisen…
…dem rechtskräftigen Abschluss der Verfahrens ist, dass der Bf nach dem Abschluss der Verfahren E 2008-2012 seit seinem Schreiben vom 26.5.2015 AfA für das vermietete Ferienhaus begehrt. Das erstmalige Begehren von AfA ist keine neu hervorgekommene Tatsache. Die Kenntnis des Finanzamtes vom…
…auszugsweise) folgt: "Keine Wiederaufnahme des Verfahrens für die Jahre 2005 und 2006: Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist gemäß § 303 Abs 4 BAO unter anderem wegen neu hervorgekommener Tatsachen und Beweismittel möglich (Neuerungstatbestand). Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) maßgeblich…
…ob der Wiederaufnahmegrund des § 303 Abs. 1 lit b) BAO - Vorliegen von neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel, die im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten - gegeben ist. Der Bw. beruft sich auf einen Erlass des BMF GZ BMF-010222/0155…
…Beurteilung - gleichgültig durch welche Umstände veranlasst - lassen sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Weg der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen (Hinweis E 18.10.1988, 87/14/0187). Eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne dieser Gesetzesbestimmung erblickt die Bw im streitgegenständlich Fall nun darin, dass…
…ob der Wiederaufnahmegrund des § 303 Abs 1 lit b) BAO - Vorliegen von neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel, die im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten - gegeben ist. Der Bw beruft sich auf einen nicht näher bezeichneten Erlass des BMF sowie…
…Damit enthält der Bericht, auf den in der Begründung des angefochtenen Bescheides verwiesen wird, die der Abgabenbehörde nach der Bekanntgabe der für die betroffenen Zeiträume mitgeteilten Selbstberechnungsbeträge neu hervorgekommenen Tatsachen. Es wurde mit der ausreichenden Klarheit zum Ausdruck gebracht, dass die Feststellungen zu den im…
…geltend gemachten Aufwendungen wiederum um die bereits im Berufungsverfahren 2003 nicht anerkannten Ausbildungskosten handelte, erfolgte die Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen zu Recht. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…der Einkommensbeteuerung unterzogen. 2. Die Bescheide über die Wiederaufnahme des Verfahrens enthalten folgende Begründung (kursive Schreibweise im Original): "Anlässlich einer nachträglichen Prüfung Ihrer Erklärungsangaben sind die in der Begründung zum beiliegenden Einkommensteuerbescheid angeführten Tatsachen und/oder Beweismittel neu hervorgekommen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß…
…K.F. wurde die Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid im Wesentlichen damit begründet, dass aus dem Beiblatt zum Bescheid zu entnehmen sei, dass das Finanzamt die Wiederaufnahme auf angeblich neu hervorgekommene Tatsachen stütze, die im abgeschlossenen Verfahren nicht bekannt gewesen wären. Dem stehe entgegen, dass K…
…mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Amtspartei ist im Recht, wenn sie in der vom Parteienbegehren abweichenden vom unabhängigen Finanzsenat getroffenen Sachverhaltsfeststellung weder ein neu hervorgekommenes Beweismittel noch eine neu hervorgekommene Tatsache iSd des § 303 Abs…
…Einen Grund für die Wiederaufnahme vermeint die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers darin zu sehen, dass die am 10.5.2017 eingebrachten Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen 2012 bis 2013 neu hervorgekommene Tatsachen enthielten; ebenso sei der im Zuge einer Akteneinsicht vorgefundene Postaufgabestempel auf dem Kuvert der Beschwerden…
…Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den vom Finanzamt elektronisch übermittelten Akten des Abgabenverfahrens. Den Feststellungen in der Begründung der angefochtenen Bescheide, dass die vom Bf angeführten Tatsachen für ihn nicht neu hervorgekommen sind, ist der Bf nicht entgegengetreten. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1…