…2 Abs. 3 Z 4 oder - einem früheren Rechtsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 5 bis 7, und zwar jeweils auch beim Rechtsnachfolger. Die nachträglichen Einkünfte bilden beim Rechtsnachfolger Einkünfte der Einkunftsart, die auch für den Erblasser maßgebend gewesen wäre (Doralt, EStG4, Tz…
…beigemessen, dass eine grundsätzlich dem Artikel 19 DBA-D zuzuordnende Pension in den Händen der Rechtsnachfolgerin lediglich nur deshalb anders zuzuordnen wäre. Dies entspricht auch dem Grundkonzept des § 32 Z 2 EStG 1988. Denn darnach sind nachträgliche Einkünfte beim Rechtsnachfolger unter der Einkunftsart zu erfassen…
…der die Bezüge und Vorteile erhält. Das kann bei einer Hinterbliebenenunterstützung aber nie der Verstorbene selbst sein, sondern eben nur die Hinterbliebenen im konkreten Fall also meine Mandantin, ohne dass dabei Raum für die Erfassung als „nachträgliche Einkünfte beim Rechtsnachfolger“ bliebe. Erfassung als Aufgabegewinn So…
…02.05.2019 zugeteilt. Strittig ist, ob eine im Jahr 1996 von der belangten Behörde vorgenommene Auflösung von Rückstellungen für Provisionen und Prozesskosten rechtsrichtig war und bejahendenfalls nachträgliche Einkünfte im Sinne von § 32 Z 2 EStG 1988 bei den Kommanditisten vorliegen. 1. Sachverhalt - Rechts- und…
…geltenden Fassung, gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 auch Einkünfte aus einem früheren Rechtsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 5 bis 7, und zwar jeweils auch beim Rechtsnachfolger. Nachträgliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen unter die Bestimmung § 2…
…verwiesen. Nach einer bei der Beschwerdeführerin im Jahre 2013 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung erfasste die Abgabenbehörde den Betrag von € 35.094,29 im Jahre 2009 als nachträgliche Betriebseinnahme und unterzog ihn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer. Dieser Sachverhalt gründet sich auf die von der…
…beim Rechtsnachfolger.“ Diese Bestimmung stellt klar, dass die Steuerpflicht nicht mit der Einstellung einer zu Einkünften führenden Tätigkeit endet. Auch nachträgliche Einkünfte sind zu erfassen; sie gehören zu der Einkunftsart, zu der die aufgegebene Tätigkeit gehört hat. Dies ergibt sich bereits aus dem Veranlassungsprinzip. Einkünfte…
…für derartige nachträgliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit auch auf den Rechtsnachfolger. Bei der Verteilung der Ablebensversicherung (EUR 28.549,52) handle es sich um eine Einkommensverwendung der Beschwerdeführerin, der bloße Wunsch des Verstorbenen stelle keinen zivilrechtlichen Titel dar, weshalb die Kinder nicht als Rechtsnachfolger in…
…Bw. insofern als unrichtig, als hinsichtlich nachträglicher betrieblicher Einkünfte beispielsweise Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen anzusehen seien und keinesfalls nach Beendigung der Tätigkeit zugeflossene Einnahmen, weil diese bei Aufgabe des Betriebes im Rahmen des Betriebsvermögensvergleiches als Forderungen einzustellen seien. Diese Bestimmung erfasse Vorgänge, die…
…7, | | und zwar jeweils auch beim Rechtsnachfolger. Nach Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt § 32 Z 2 leg. cit. klar, dass die Steuerpflicht nicht mit der Einstellung einer zu Einkünften führenden Tätigkeit endet. Auch nachträgliche Einkünfte sind zu erfassen und gehören zu der…
…Rechtsnachfolger kein laufender Arbeitslohn bezahlt wird, hat die Besteuerung von Bezügen auf Grund der vom Arbeitgeber beim verstorbenen Arbeitnehmer zu beachtenden Besteuerungsmerkmale zu erfolgen. Soweit solche Bezüge in die Veranlagung einzubeziehen sind, sind sie bei der Veranlagung der Einkommensteuer des verstorbenen Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Nachträgliche…
…nur in den persönlichen Beziehungen bzw. im Verwandtschaftsverhältnis zum damaligen Alleingesellschafter seines Dienstgebers gesehen werden. Die gegenständlichen Zahlungen sind der Privatsphäre zuzuordnen und sind daher einem Abzug als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus der Geschäftsführertätigkeit nicht zugänglich." 3. Dagegen wurde von der steuerlichen Vertretung…
…nach § 22 Z 4 iVm § 32 Z 2 EStG 1988 beim Rechtsnachfolger zu versteuern. Dies gelte sowohl für die Hinterbliebenenunterstützung und Bestattungsbeihilfe nach dem Tod eines aktiven Arztes als auch nach dem Tod des Empfängers einer laufenden Pensionsleistung aus dem Wohlfahrtsfonds. Mit Schriftsatz vom 3…
…2 Abs. 3 Z 4 oder - einem früheren Rechtsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 5 bis 7, und zwar jeweils auch beim Rechtsnachfolger." § 184 Abs. 1 BAO lautet: "Soweit die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie…
…zunächst den Veräußerungsgewinn. Der Betrag für die Übernahme der Abfertigungsverpflichtung ist beim Veräußerer aber wirtschaftlich einer Abfertigungszahlung entsprechend auf fünf Jahre verteilt abzusetzen (analog § 124b Z 68 lit. c EStG 1988). Im Falle der Veräußerung des ganzen Betriebes liegen nachträgliche negative Einkünfte iSd § 32 Abs…
… 25 Abs. 2 EStG 1988 ist es bei den Einkünften im Sinne des Abs. 1 unmaßgeblich, ob es sich um einmalige oder laufende Einnahmen handelt, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht und ob sie dem zunächst Bezugsberechtigten oder seinem Rechtsnachfolger zufließen. Erhält gemäß § 67 Abs…
…§ 7 und 8 EStG 1988) Buchwertfortführung: Aliquote Berücksichtigung der Jahres-AfA beim Rechtsvorgänger und Rechtsnachfolger (Rz 3132). Betriebliche Gebäudeinvestition des Mieters: Schätzungsmöglichkeit der Nutzungsdauer in Anlehnung an § 8 EStG 1988 (Rz 3124). Nichtabnutzbarer Praxiswert: Abschreibung auf 15 Jahre (Rz 3190). Teilwertabschreibung des Firmenwertes: Nachweis der…
…Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Frage, ob auch der Ablebensversicherungsanspruch als Teil der Hinterbliebenenunterstützung beim Rechtsnachfolger gemäß § 22 Z 4 EStG 1988 als Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu berücksichtigen ist, liegt nicht vor. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden und…
…2005/2006 bleibt daher kein Raum. Festzuhalten ist, dass die Privatnutzung der angemieteten Räumlichkeiten durch den Bf unter den festgestellten Umständen nichts an der Steuerpflicht der Einkünfte aus der fortgesetzten Vermietung bei den beiden Vermieterinnen (Gattin des Bf bzw. Vermieterin des Lagers in Z.) ändert.…
…oder - einem früheren Rechtsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 5 bis 7 und zwar jeweils auch beim Rechtsnachfolger. Nachträgliche Betriebsausgaben liegen nur insoweit vor, als die Aufwendungen mit der ehemaligen Tätigkeit in unmittelbaren wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Das Bestehen des so genannten "Veranlassungszusammenhanges" ist…