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19 171 Treffer309 msnur geltende Fassungen
UZK-IAArtikel 59 Nachträgliche Überprüfung der Ursprungszeugnisse für Erzeugnisse, für die besondere nichtpräferenzielle Einfuhrregelungen gelten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die nachträgliche Überprüfung und teilen alle ihnen bekannten Umstände mit, die auf die Unrichtigkeit der Angaben in dem Ursprungszeugnis schließen lassen oder seine Echtheit in Frage stellen. (3) Die in Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b genannte Behörde teilt den Zollbehörden die Ergebnisse der Überprüfungen…

UFSZ2L ZRV/0278-Z2L/02Rechtswirkungen der Überprüfung der Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.01.2006

…die diese Unterlagen oder dieses Material aus geschäftlichen Gründen in Besitz haben. Die Zollbehörden können auch eine Überprüfung der Waren vornehmen, sofern diese noch vorgeführt werden können. Ergibt die nachträgliche Prüfung der Anmeldung, dass bei der Anwendung der Vorschriften über das betreffende Zollverfahren von unrichtigen…

BFG RV/4200128/2012Änderung der Einreihung nach Überlassung der Ware
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.09.2015

…Begründung wird in dieser Beschwerde im Wesentlichen vorgebracht, die von der Abgabenbehörde vorgenommene von der Zollanmeldung abweichende Einreihung des Reises in die Warennummer 1006 3098 10 sei unzutreffend und ohne physische Überprüfung der Ware nachträglich nicht zulässig. Die Bezeichnung in der Rechnung reiche nicht aus…

UFSZ3K ZRV/0200-Z3K/10Keine Beendigung des Nichterhebungsverfahrens und (noch) kein Entziehen einer im Zolllagerverfahren befindlichen Ware bei Anmeldung eines aliud in der anschließenden Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr; Verfahrenseinstellung nach amtswegiger Löschung gemäß § 40 FBG
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.06.2013

…Oktober 2008 beantragt wurde, nicht vorgenommen werden. Die Zollbehörden können jedoch nach Artikel 78 Absatz 1 ZK nach der Überlassung der Waren von Amts wegen oder auf Antrag des Anmelders eine Überprüfung der Anmeldung vornehmen. Ergibt die nachträgliche Prüfung der Anmeldung, dass bei der Anwendung…

BFG RV/7200092/2013Nachträgliche buchmäßige Erfassung in Folge der Vorlage unrichtiger Präferenznachweise, festgestellt durch Verifizierung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.11.2015

…A Nr. DE91208A P9 vom 26. November 2009 Formblatt A Nr. DE91208A P10 vom 3. Dezember 2009 vorgelegt worden. Eine nachträgliche Überprüfung dieser Präferenznachweisese habe ergeben, dass die betreffenden Waren keine Ursprungserzeugnisse iSd autonomen Begünstigung seien, die die Europäische Union gemäß Art. 68 bzw. 69…

BFG RV/6200006/2015Überprüfung einer Zollanmeldung nach Art 78 ZK
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.05.2021

…§ 279 Tz 10, mit Hinweisen auf die Judikatur). Im Spruch des angefochtenen Bescheides lehnte das Zollamt eine nachträgliche Überprüfung der genannten Zollanmeldung gemäß Art. 78 ZK ab. Damit ist auch die Entscheidungsbefugnis des Bundesfinanzgerichtes auf diese "Sache" beschränkt. Dem Bundesfinanzgericht ist es daher etwa verwehrt…

BFG RV/6200005/2015Abweisung eines Antrages gemäß Artikel 78 ZK auf nachträgliche Änderung der Vertreterindikation in Zollanmeldungen (direkte statt indirekte Vertretung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.03.2020

…von der Bf im Antrag vom 21.12.2013 vorgebrachten Gründe nicht geeignet sind, um eine nachträgliche Überprüfung bzw Berichtigung von Zollanmeldungen vorzunehmen und die belangte Behörde den Antrag daher zu Recht abgewiesen hat.   Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die…

UP-800010. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien29.06.2020

…die Verwendung und die nachträgliche Überprüfung von Ursprungszeugnissen gelten entsprechend für aus einem ÜLG nach Ceuta und Melilla ausgeführte Erzeugnisse und für im Rahmen der bilateralen Kumulierung aus Ceuta und Melilla in ein begünstigtes Land ausgeführte Erzeugnisse. (2) Ceuta und Melilla gelten als ein Gebiet…

UP-81018. Sonstige Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien31.03.2026

…Bestimmungen über die Ausstellung, die Verwendung und die nachträgliche Überprüfung von Ursprungszeugnissen gelten sinngemäß für aus einem begünstigten Land nach Ceuta und Melilla ausgeführte Erzeugnisse und für im Rahmen der bilateralen Kumulierung aus Ceuta und Melilla in ein begünstigtes Land ausgeführte Erzeugnisse. Die spanischen Zollbehörden…

UZK-DAUnterabschnitt 3 Regeln für die Kumulierung und die Verwaltung von Lagerbeständen an Vormaterialien im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

…Absatz 1 genannte Be- oder Verarbeitung hinausgeht. Die Artikel 41 bis 52 dieser Verordnung und dieArtikel 108 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 Vorschriften über die nachträgliche Überprüfung von Ursprungsnachweisen gelten sinngemäß für Ausfuhren aus der Union in ein begünstigtes Land im Rahmen der bilateralen Kumulierung.

UZK-IAArtikel 58 Übermittlung von Informationen im Rahmen der Verwaltungszusammenarbeit in Bezug auf besondere nichtpräferenzielle Einfuhrregelungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…und Anschriften der Regierungsbehörden, bei denen eine nachträgliche Überprüfung von Ursprungszeugnissen gemäß Artikel 59 zu beantragen ist. Die Kommission übermittelt den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die obengenannten Angaben. (2) Übermittelt ein Drittland der Kommission die in Absatz 1 genannten Angaben nicht, so verweigern die zuständigen…

UZK-IAArtikel 77 Nachweis des Unionsursprungs für die Zwecke der bilateralen Kumulierung und der ermächtigten Ausführer
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

…die Verwendung und die nachträgliche Überprüfung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A gelten sinngemäß für Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und - mit Ausnahme der Vorschriften über die Ausstellung - für Erklärungen auf der Rechnung. (4) Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten können jeden im Zollgebiet der Union ansässigen Ausführer (im Folgenden…

UP-820010. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien18.01.2021

…Ceuta und Melilla gelten als ein Gebiet. (4) Die Ausführungen dieser Arbeitsrichtlinie über die Ausstellung, die Verwendung und die nachträgliche Überprüfung von WVB EUR.1 gelten sinngemäß für Ursprungserzeugnisse Ceutas und Melillas. (5) Die spanischen Zollbehörden gewährleisten die Durchführung dieses Abschnitts in Ceuta und Melilla.

BFG RV/5100636/2022Keine steuerfreie Behandlung von Tages- und Nächtigungsgeldern ohne ausreichende Nachweise
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.08.2026

…geteilten Kontrolle durch Arbeitgeber und Finanzverwaltung zugrunde, als dem Arbeitgeber im Rahmen der (Abrechnung der Reise und der) Lohnsteuerberechnung bereits die Ermittlung und Überprüfung der Daten jeder einzelnen Dienstreise obliegt, während der Steuerverwaltung nur eine nachträgliche Überprüfung zukommt. Der Arbeitgeber hat den ungleich besseren Zugang…

BFG RV/7200093/2013Nachforderung einer Zollschuld nach einem Verifizierungsverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.04.2018

…freien Verkehr) mit Präferenzcode 200 (also unter Beantragung der Präferenzbegünstigung) angemeldet. Als Präferenznachweis seien die in den Bescheiden angeführten Präferenzzeugnisse vorgelegt worden. Eine nachträgliche Überprüfung dieser Präferenznachweise habe ergeben, dass die betreffenden Waren keine Ursprungserzeugnisse iSd autonomen Begünstigung seien, die die Europäische Union gemäß Art…

BFG RV/5200018/2014Erstattung gemäß Art. 236 ZK nach Berichtigung einer Versandanmeldung gemäß Art. 78 ZK
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.04.2017

…Wesentlichen mit der Begründung, dass die Bestimmung des Artikels 78 ZK dazu diene, Unkorrektheiten in der Zollanmeldung im Nachhinein zu berichtigen und insbesondere die Zollbehörde berechtige, nachträgliche Überprüfungen der Zollanmeldungen vorzunehmen. Diese Bestimmung ziele darauf ab, Unrichtigkeiten hinsichtlich des maßgeblichen Zollwertes, der Tarifierung und ähnliche…

BFG RV/5200015/2014Erstattung gemäß Art. 236 ZK nach Berichtigung einer Versandanmeldung gemäß Art. 78 ZK
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.04.2017

…Wesentlichen mit der Begründung, dass die Bestimmung des Artikels 78 ZK dazu diene, Unkorrektheiten in der Zollanmeldung im Nachhinein zu berichtigen und insbesondere die Zollbehörde berechtige, nachträgliche Überprüfungen der Zollanmeldungen vorzunehmen. Diese Bestimmung ziele darauf ab, Unrichtigkeiten hinsichtlich des maßgeblichen Zollwertes, der Tarifierung und ähnliche…

BFG RV/7200102/2013Bescheidaufhebung wegen Festsetzungsverjährung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.01.2017

…freien Verkehr) mit Präferenzcode 200 (also unter Beantragung der Präferenzbegünstigung) angemeldet. Als Präferenznachweis seien die u.a. Präferenzzeugnisse vorgelegt worden. Eine nachträgliche Überprüfung dieser Präferenznachweise habe ergeben, dass die betreffenden Waren keine Ursprungserzeugnisse iSd autonomen Begünstigung seien, die die Europäische Union gemäß Art. 68 bzw…

BFG RV/7200116/2013Festsetzung der Zollschuld auf Grund eines negativen Verifizierungsverfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.07.2015

…unter Beantragung der Präferenzbegünstigung) angemeldet. Als Präferenznachweis sei das Präferenzzeugnis Formblatt A Nr. XXX vom 26. November 2009 vorgelegt worden. Eine nachträgliche Überprüfung dieses Präferenznachweises habe ergeben, dass die betreffenden Waren keine Ursprungserzeugnisse iSd autonomen Begünstigung seien, die die Europäische Union gemäß Art. 68 bzw…

BFG RV/7200074/2013Festsetzung einer Zollschuld wegen unrichtiger Präferenznachweise
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.07.2015

…freien Verkehr) mit Präferenzcode 200 (also unter Beantragung der Präferenzbegünstigung) angemeldet. Als Präferenznachweis seien die u.a. Präferenzzeugnisse vorgelegt worden. Eine nachträgliche Überprüfung dieser Präferenznachweise habe ergeben, dass die betreffenden Waren keine Ursprungserzeugnisse iSd autonomen Begünstigung seien, die die Europäische Union gemäß Art. 68 bzw…