…0135 verwiesen. Danach ist eine Frist von 60 Kalendermonaten ständigen Aufenthaltes im Bundesgebiet durch einen vier Monate dauernden Auslandsaufenthalt unterbrochen. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates bewirkt eine rund 11/2 Jahre dauernde Unterbrechung des (ständigen) Aufenthaltes in Österreich jedenfalls einen Neubeginn des Fristenlaufes nach § 3…
…Anspruch auf Familienbeihilfe auch nach dem 31.12.2005, wenn sie eine rechtmäßige unselbständige Erwerbstätigkeit in Österreich ausüben bzw. über einen mindestens sechzig Kalendermonate bestehenden dauernden Aufenthalt in Österreich verfügen. Es ist somit § 3 FLAG 1967 "alt" in der Fassung vor 2006 anzuwenden. Ihre Einreise…
…2 FLAG gilt Abs. 1 nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten. Der Bw. hat im zweitinstanzlichen Verfahren nachgewiesen, dass er die 60-Monats-Frist jedenfalls bereits zum 1. Februar 2002 erfüllt hat. Da auch die Kinder E. und…
…ein 60-monatiger Aufenthalt im Bundesgebiet noch nicht gegeben gewesen ist, entspricht jedoch nicht der Rechtslage. Die Gewährung von Familienbeihilfe ist von materiellen Voraussetzungen abhängig, zu denen die österreichische Staatsbürgerschaft des Anspruchsberechtigten oder bei deren Fehlen u.a. ein dauernder Aufenthalt über 60 Kalendermonate im…
…vor, so können Kosten für Familienheimfahrten nur vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Als vorübergehend wird bei einem verheirateten oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Steuerpflichtigen mit mindestens einem Kind ein Zeitraum von zwei Jahren angesehen werden können. Da in Ihrem Fall die Voraussetzungen nicht zutreffen…
…teilweise Folge gegeben. Die Abgabe wurde mit € 700 festgesetzt (bislang € 1.746,00). Die Höhe des festgesetzten Verspätungszuschlages zur Normverbrauchsabgabe wurde ebenfalls abgeändert (€ 70 bislang € 174,60). Im Übrigen wurden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen und die angefochtenen Bescheide abgeändert; die…
…2 FLAG 1967 in Folge eines mindestens 60 Kalendermonate dauernden Aufenthalts in Österreich einen Familienbeihilfenanspruch begründen. Dies, da es nur auf den tatsächlichen ständigen Aufenthalt im Sinne von § 26 Abs. 2 BAO ankommen, und nicht auf eine Berechtigung zum dauernden Aufenthalt. Sie sind am 22…
…damit, dass gemäß § 3 Abs. 2 FLAG 1967 idgF Personen, die nicht österreichische Staatsbürger seien, nach einem mindestens 60 Kalendermonate dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet, sowie Staatenlose und Flüchtlinge iSd Art 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juni 1951, BGBl. Nr. 55…
…wenn - sie sich seit mindestens 60 Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten oder - wenn sie als Flüchtling anerkannt sind oder - wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, wobei das Dienstverhältnis über mindestens drei Monate aufrecht…
…nicht für Personen, die sich seit mindestens 60 Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten. Im Erkenntnis vom 12. Oktober 2009, Zl. 2009/16/0208, hat der Verwaltungsgerichtshof klargestellt, dass der Begriff des ständigen Aufenthaltes in § 3 Abs. 2 idF des Pensionsharmonisierungsgesetzes dem gewöhnlichen Aufenthalt iSd § 26…
…2 FLAG in der im Streitzeitraum geltenden Fassung ausschließlich darauf ankam, ob der tatsächliche ständige Aufenthalt im Inland mindestens 60 Kalendermonate gedauert hat. Nicht entscheidend war es, ob dieser Aufenthalt rechtmäßig war. Auch der polizeilichen Meldung kommt nur Indizcharakter zu. Somit kann ein Anspruch auf…
…Bestimmung § 3 Abs 2 FLAG 1967 in der alten Fassung legt fest, dass Anspruch auf Familienbeihilfe auch Personen haben, die sich seit mindestens 60 Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten. Ein ständiger Aufenthalt ist dann gegeben, wenn sich jemand unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass…
…Auseinandersetzung mit der entscheidungsmaßgeblichen Frage, ob das Asylverfahren des Antragstellers am 31.12.2005 anhängig war und ob ein - nach dann anzuwendender Rechtslage (vgl dazu im Folgenden) erforderlicher - seit mindestens 60 Kalendermonaten andauernder tatsächlicher Aufenthalt des Beschwerdeführers im Österreichischen Bundesgebiet vorliegt, sodass auch das Ermittlungsverfahren…
…wurde § 3 Abs. 2 FLAG geändert und lautete dann: "(2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens 60 Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde." Mit Art. 12 des Fremdenrechtspakets 2005…
…3 FLAG 1967 in der Fassung vor der durch das Pensionsharmonierungsgesetz vorgenommenen Änderung besteht Anspruch auf Familienbeihilfe bei einem ständigen Aufenthalt in Österreich von mindestens 60 Kalendermonaten oder einer unselbständigen rechtmäßigen Beschäftigung von zumindest drei Monaten. Da die Asylverfahren Ihrer Kinder auf Grund der späteren…
…wurde § 3 Abs. 2 FLAG geändert und lautete dann: "(2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens 60 Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde." Mit Art. 12 des Fremdenrechtspakets 2005…
…wurde § 3 Abs. 2 FLAG geändert und lautete dann: "(2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens 60 Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde." Mit Art. 12 des Fremdenrechtspakets 2005…
…wurde § 3 Abs. 2 FLAG geändert und lautete dann: "(2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens 60 Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde." Mit Art. 12 des Fremdenrechtspakets 2005…
…wurde § 3 Abs. 2 FLAG geändert und lautete dann: "(2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens 60 Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde." Mit Art. 12 des Fremdenrechtspakets 2005…
…Krankenversicherung im Bundesgebiet bezogen haben, könnte ein Anspruch auf Familienbeihilfe nur bestehen, wenn sich die Berufungswerberin im Dezember 2005 bereits mindestens 60 Kalendermonate in Österreich aufgehalten hätte. Da die 60-Monate-Frist gegenständlich aber erst mit August 2008 erfüllt ist, besteht gemäß § 3 FLAG 1967…