…mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienen. Davon abweichend kann auch nur der unternehmerisch genutzte Teil dem Unternehmen zugeordnet werden (außer die Geringfügigkeitsgrenze von 10% wird nicht erreicht) bzw. ein gemischt genutzter Gegenstand zur Gänze dem nichtunternehmerischen Bereich zugeordnet werden. Ordnet der Unternehmer nur den tatsächlich unternehmerisch…
…Voraussetzung für eine Zuordnung ist, dass der Gegenstand zu mindestens 10% für unternehmerische Zwecke genutzt wird (§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994). Ordnet der Unternehmer zulässigerweise eine sowohl unternehmerisch als auch privat genutzte Anlage insgesamt seinem Unternehmensvermögen zu, ist die Vorsteuer aus den Anschaffungs…
…Voraussetzung für eine Zuordnung ist, dass der Gegenstand zu mindestens 10% für unternehmerische Zwecke genutzt wird (§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994). Ordnet der Unternehmer zulässigerweise eine sowohl unternehmerisch als auch privat genutzte Anlage insgesamt seinem Unternehmensvermögen zu, ist die Vorsteuer aus den Anschaffungs…
…lit. a UStG 1994 gelten Lieferungen und sonstige Leistungen sowie die Einfuhr von Gegenständen als für das Unternehmen ausgeführt, wenn sie für Zwecke des Unternehmens erfolgen und wenn sie zu mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienen. Maßgeblich sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Leistungsbezuges (Ruppe/Achatz4, …
…Unternehmen ausgeführt, wenn sie für Zwecke des Unternehmens erfolgen. Nach lit. b gelten abweichend von lit. a Lieferungen und sonstige Leistungen, die nicht im Zusammenhang mit Gebäuden stehen, nur dann als für das Unternehmen ausgeführt, wenn sie zu mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienen. Gemäß lit…
…für Zwecke des Unternehmens erfolgt. Im Hinblick auf die EuGH-Rechtsprechung ist damit gemeint, dass jeder - somit auch ein geringfügiger - Zusammenhang zwischen der Leistung und dem Unternehmen grundsätzlich das Recht auf vollen Vorsteuerabzug vermittelt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Leistung zu mindestens 10 % unternehmerischen Zwecken…
…für Zwecke des Unternehmens erfolgen und wenn sie zu mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienen. Nach der Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998 (FeuerpolO) und dem Landesfeuerwehrgesetz 2001 (LFG) haben die Gemeinden im Rahmen der Hoheitsverwaltung die entsprechenden Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden vorzunehmen. Zu diesem Zweck…
…Voraussetzung für eine Zuordnung ist, dass der Gegenstand zu mindestens 10% für unternehmerische Zwecke genutzt wird (§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994). Ordnet der Unternehmer zulässigerweise eine sowohl unternehmerisch als auch privat genutzte Anlage insgesamt seinem Unternehmensvermögen zu, ist die Vorsteuer aus den Anschaffungs…
…Voraussetzung für eine Zuordnung ist, dass der Gegenstand zu mindestens 10% für unternehmerische Zwecke genutzt wird (§ 12 Abs. 1 Z 1). Ordnet der Unternehmer zulässigerweise eine sowohl unternehmerisch als auch privat genutzte Anlage insgesamt seinem Unternehmensvermögen zu, ist die Vorsteuer aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten…
…Voraussetzung für eine Zuordnung ist, dass der Gegenstand zu mindestens 10% für unternehmerische Zwecke genutzt wird (§ 12 Abs. 1 Z 1). Ordnet der Unternehmer zulässigerweise eine sowohl unternehmerisch als auch privat genutzte Anlage insgesamt seinem Unternehmensvermögen zu, ist die Vorsteuer aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten…
…Voraussetzung für eine Zuordnung ist, dass der Gegenstand zu mindestens 10% für unternehmerische Zwecke genutzt wird (§ 12 Abs. 1 Z 1). Ordnet der Unternehmer zulässigerweise eine sowohl unternehmerisch als auch privat genutzte Anlage insgesamt seinem Unternehmensvermögen zu, ist die Vorsteuer aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten…
…Voraussetzung für eine Zuordnung ist, dass der Gegenstand zu mindestens 10% für unternehmerische Zwecke genutzt wird (§ 12 Abs. 1 Z 1). Ordnet der Unternehmer zulässigerweise eine sowohl unternehmerisch als auch privat genutzte Anlage insgesamt seinem Unternehmensvermögen zu, ist die Vorsteuer aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten…
…Voraussetzung für eine Zuordnung ist, dass der Gegenstand zu mindestens 10% für unternehmerische Zwecke genutzt wird (§ 12 Abs. 1 Z 1). Ordnet der Unternehmer zulässigerweise eine sowohl unternehmerisch als auch privat genutzte Anlage insgesamt seinem Unternehmensvermögen zu, ist die Vorsteuer aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten…
…auf den ig Erwerb zum Vorsteuerabzug. Maßgebend ist somit in erster Linie, ob die erworbenen Gegenstände für Zwecke des Unternehmens bestimmt sind. Ist der innergemeinschaftlich erworbene Gegenstand zu mindestens 10% für unternehmerische Zwecke bestimmt, steht der Vorsteuerabzug zur Gänze zu. Die nichtunternehmerische Verwendung führt in…
…für Zwecke des Unternehmens erfolgen und wenn sie zu mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienen. Nach der Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998 (FeuerpolO) und dem Landesfeuerwehrgesetz 2001 (LFG) haben die Gemeinden im Rahmen der Hoheitsverwaltung die entsprechenden Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden vorzunehmen. Zu diesem Zweck…
…180/2004, würden Lieferungen und sonstige Leistungen sowie die Einfuhr von Gegenständen als für das Unternehmen ausgeführt gelten, wenn sie für Zwecke des Unternehmens erfolgten und zu mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienten. Diese Regelung gelte nunmehr ganz allgemein, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Anschaffung…
…auch die 10 %-Regelung möglichst eingeschränkt angewandt werden. Sie darf nur insoweit angewendet werden, als dies für die mit dieser Regelung verfolgte Zielsetzung der Vereinfachung unbedingt erforderlich ist. Dies bedeutet, dass die Prüfung des Ausmaßes der unternehmerischen Nutzung von mindestens 10 % für Zwecke des Vorsteuerabzuges…
…zu mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dient, wobei (hier) dahin gestellt sein kann, wann eine Mitteilung iSd § 12 Abs. 2 UStG erfolgt ist. Die Bw. ist der Ansicht, dass ein Vorsteuerabzug von 17,56% zu gewähren sei. Das Finanzamt ist der Meinung, dass die unternehmerische Nutzung…
…und sonstige Leistungen sowie die Einfuhr von Gegenständen gelten als für das Unternehmen ausgeführt, wenn sie für Zwecke des Unternehmens erfolgen. Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten Lieferungen, sonstige Leistungen und Einfuhren, die nicht zu mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienen. Hievon bestehen folgende Ausnahmen…
…sie zu mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienen. Nach § 12 Abs.2 Z.1b leg. cit. kann der Unternehmer Lieferungen oder sonstige Leistungen sowie Einfuhren nur insoweit als für das Unternehmen ausgeführt behandeln, als sie tatsächlich unternehmerischen Zwecken dienen, sofern sie mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienen…