2.6 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Rechtsträger (§ 5 Z 6 KStG 1988) 2.6.1 Betroffene Körperschaften Rz 177: Alle Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 KStG 1988 können grundsätzlich zu den begünstigten Rechtsträgern im Sinn des § 5 Z 6 KStG 1988 gehören. Eine…
…mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern. Außerdem seien mit dem Abgabenänderungsgesetz 1997 mit Wirkung ab 10. Jänner 1998 auch Änderungen im Bereich der Befreiungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Rechtsträger dadurch erfolgt, dass der Inlandsbezug im § 34 BAO weggefallen sei, sodass auch inländische oder ausländische…
…Begünstigungsvoraussetzungen Rz 6: Die in verschiedenen Abgabengesetzen enthaltenen Befreiungen und sonstigen abgabenrechtlichen Begünstigungen bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (im fFolgenden als begünstigte Zwecke bezeichnet) stehen der jeweiligen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (im folgenden Rechtsträger genannt) dann zu, wenn sie die in den …
…Jugendfürsorge) oder aber für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 bis 47 BAO zu verwenden ist (also zumindest eine abstrakte Vermögensbindung für abgabenrechtlich begünstigte Zwecke gegeben ist). Soll das Restvermögen auf einen konkret bestimmten Rechtsträger übergehen, muss es sich bei diesem um…
…das Restvermögen bei den operativen Körperschaften wieder mildtätigen Zwecken zuführen will. Soweit sich der Bw. in seinen Ausführungen darauf bezieht, dass er nur 8 Arbeitstage Zeit hatte, seine Statuten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anzupassen, erkennt der Unabhängige Finanzsenat nicht den Zusammenhang zur hier vorliegenden Rechtsfrage…
…Erfüllung der gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke eingestellt sein. b) Die genannten Zwecke dürfen nicht anders als durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erreichbar sein. c) Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb darf zu abgabenpflichtigen Betrieben derselben oder ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb treten, als dies bei…
…Vereinszweckes das vorhandene Vermögen an den gemeinnützigen und mildtätigen Verein "D" oder an die "E". Die E ist eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft. Als solche ist sie keine Körperschaft öffentlichen Rechts. Die Förderung einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft durch einen anderen Rechtsträger stellt keine Förderung kirchlicher Zwecke einer gesetzlich…
…können gem. § 3 Abs. 1 Z 16 lit. c EStG steuerfrei behandelt werden, wenn sie von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO gewährt werden. Über die Beschwerden der ***R*** als Arbeitgeberin der Bf. hat das Bundesfinanzgericht mit Erkenntnis vom 31.1.2024, RV…
…"soweit" Körperschaften bestimmten, konkret umschriebenen mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecke dienen (vgl. VwGH 28.5.2019, Ra 2018/15/0030). Wird ein Rechtsträger nur teilweise auf den taxativ aufgezählten Gebieten tätig, steht, soweit Körperschaften mildtätigen oder konkret umschriebenen gemeinnützigen Zwecken dienen, eine partielle Abgabenbefreiung zu. 4…
…Rz 173: Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (siehe Rz 136 bis 143) einer begünstigte Zwecke verfolgenden Körperschaft ist dann entbehrlicher Hilfsbetrieb, wenn er sich als Mittel zur Erreichung der gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke darstellt, ohne unmittelbar (siehe Rz 153 und 154) dem definierten begünstigten Zweck zu dienen…
…begünstigten Personenkreis gehören, liegt als Anlage 1. dieser Satzung bei und bildet einen integrierenden Bestandteil derselben. 2) Der mildtätige Zweck soll nah dem Willen der Stifterin A insbesonders durch folgende Maßnahmen erreicht werden. a) die Gewährung von Kranken-, Genesungs- und Kuraufenthalten auf den gewidmeten Liegenschaften; …
…vorzulegen. In den Vorhaltsbeantwortungen behauptete der Vertreter wiederum, dass der Verein nach der Satzung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken diene und legte eine Kopie der ersten Seite der Satzung bei. Da bereits Bescheide von anderen Finanzämtern ergangen seien…
…Hilfe bedürfen. Um diese Tätigkeit weiter zu optimieren, errichten die Stifter hiermit die....Bw.....(in der Folge kurz "Privatstiftung"). 1.3. Die Privatstiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke, um obdachlosen Menschen ein Zuhause, Geborgenheit und Wärme zu bieten.... 2.3. Die Privatstiftung…
…2.1 Stiftungen nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz bzw. nach den entsprechenden Landesgesetzen Rz 13: Diese Stiftungen sind Rechtsträger, deren Vermögen durch privatrechtlichen Widmungsakt des Stifters zur Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Aufgaben bestimmt ist. Ihr Entstehen hängt von der Genehmigung der zuständigen Stiftungsbehörde (zuständiges…
…ermittelt werden, so sind allerdings nur die Komplementäre subsidiäre wirtschaftliche Eigentümer, da nur diese vertretungsbefugt sind. Bei einer GmbH & Co KG sind sowohl die KG als auch die GmbH meldepflichtige Rechtsträger, da beide Gesellschaften für sich betrachtet juristische Personen mit einer eigenen Firmenbuchnummer sind. Bei…
…Haftentlassene oder Suchterkrankte arbeitstherapeutisch beschäftigt und berufs- und sozialpädagogisch betreut werden, um diese auf eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Stehen die vomBeschäftigungsbetriebe von begünstigten Rechtsträger unterhaltenen Betriebe nach Art der bspw. in Gastronomiebetrieben veräußerten Waren bzwn zur Erfüllung des Vereinszwecks stellen grundsätzlich einen unentbehrlichen…
…Gesetzes hervor. Mit dem Hinweis auf die "Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO" wollte der Gesetzgeber lediglich eine weitere Auflistung, was diese Zwecke sind, vermeiden. Genauso wie "gemeinnützige Rechtsträger" der Förderung "gemeinnütziger Zwecke" dienen, so dienen Kirchen, wie…
…Adr., vertreten durch Vertreter , über die Beschwerde vom 06.11.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 16.10.2014, K 92/14, betreffend Abweisung eines Antrages auf Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides für mildtätige, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-Einrichtungen gem. § 4a Abs. 2 Z…
…Bestimmung des § 40 BAO sind die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke durch die Körperschaft selbst und unmittelbar zu fördern. Dies ist nicht der Fall, wenn die begünstigten Zwecke über selbständige Rechtsträger oder Wirtschaftskörper gefördert werden. Das Unmittelbarkeitsprinzip ist auch dann nicht erfüllt, wenn zwar Idealziele…
…Zur Begründung führte es aus, die Bw. könne als ARGE keine steuerlichen Begünstigungen für gemeinnützige Rechtsträger in Anspruch nehmen. Gemäß § 34 BAO stünden Begünstigungen, die in den einzelnen Abgabenvorschriften für Betätigungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke gewährt würden, nur Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen zu…