…der Beschwerdeführerin mit dem Abschluss des Bachelorstudiums eine Berufsausbildung abgeschlossen hatte und dass das mit September 2007 begonnene Masterstudium ein davon getrenntes neues Studium und eine neuerliche weitere Berufsausbildung darstellt." Im angeführten Erkenntnis vom 29.9.2011 leitete der Gerichtshof diese Rechtsansicht aus den Bestimmungen…
…Da meine Tochter ... im Jahre 2006 im Herbst das Biotechnologiestudium (langes Studium) vor ihrem 19. Geburtstag begonnen hat und innerhalb eines Jahres ins Medizinstudium gewechselt hat, (auch langes Studium) steht uns die Verlängerung der Familienbeihilfe zu." Mit Berufungsvorentscheidung vom 15. Dezember 2011 hat das Finanzamt…
…abgewiesen. Als Begründung wurde zusammenfassend darauf verwiesen, dass die Verlängerung des Familienbeihilfenanspruches bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur dann möglich ist, wenn das Kind das Studium bis zu dem Kalenderjahr, in dem es das 19. Lebensjahr vollendet hat, begonnen hat und die gesetzliche Studiendauer…
…Verlängerung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich, allerdings nur wenn folgende 3 Punkte erfüllt sind: - die gesetzlich vorgesehene Studiendauer der Studienrichtung mindestens zehn Semester beträgt UND - das Studium dieser Studienrichtung spätestens in dem Kalenderjahr begonnen wurde, in dem das 19. Lebensjahr vollendet wurde UND …
…Masterstudium (4 Semester) erst nach Absolvierung des Bachelorstudiums (6 Semester) absolviert werden könne. Es liege somit ein "langes" Studium vor. Es dürfe für den Anspruch der Familienbeihilfe keinen Unterschied machen, wie die jeweilige Studienrichtung organisiert sei und müsse bis zur Absolvierung des Mastergrades für alle…
…25. Lebensjahr. Als Grund hierfür gab sie im Formular "Langes Studium" an. Das Finanzamt wies den Antrag der Bw. mit Bescheid vom 30. Juni 2011 mit der Begründung ab, dass das Studium nicht in dem Kalenderjahr begonnen worden sei, in dem die Tochter das 19…
…ihren Vorlageantrag innerhalb der vorgegebenen Frist ein. Beweismittel: Gescannte Unterlagen und Beilagen Stellungnahme: Da ***A.*** im August 2022 das 24. Lebensjahr vollendet hat und es sich bei dem Medizinstudium um 2 eigenständige Studiengänge handelt (Bachelor- und Masterstudium) und die Voraussetzungen für das "lange Studium" gem. …
…25.8.2022 als unzulässig zurückgewiesen, da es sich bei dieser Mitteilung um keinen rechtsmittelfähigen Bescheid handle. Der Beschwerdevorentscheidung wurde folgender "Hinweis" angefügt: "Als langes Studium gelten Studien mit einer gesetzlichen Studiendauer von mindestens 10 Semester (wie z.B. die Diplomstudien Medizin an den Universitäten…
… UFS 20.09.2011, RV/2277-W/11. Es sind somit die Zeiten des Bachelorstudiums und die Zeiten des Masterstudiums nicht zusammenzuzählen, wodurch kein langes Studium iSd § 2 Abs 1 lit j sublit bb) vorliegt. Da die unter § 2 Abs 1 lit j sublit aa…
…Juni 2018 gewährt. Mit formlosem Schreiben vom 12. November 2018 beantragt die Bf die Familienbeihilfe für Zeiträume ab Juli 2018, weil ihr Sohn ein sogenanntes "langes Studium" betreibe, weshalb sie einen gesetzlichen Anspruch bis zum 25. Geburtstag im Juni 2019 ihres Sohnes habe. Diesen Antrag…
…Entscheidung des VwGH Bisher existiert keine höchstgerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes dazu, ob ein konsekutives Humanmedizinstudium als einheitliches "langes Studium" im Sinne des FLAG zu qualifizieren ist. Diese offene und rechtlich höchst relevante Frage betrifft nicht nur meine Tochter, sondern sämtliche Studierenden an reformierten medizinischen Fakultäten…
…weiterhin zustehen, da meine Tochter im achten Semester in Mindeststudienzeit Humanmedizin studiert und es sich bei diesem Studium sogar um das Paradebeispiel der Regierung für ein "langes Studium" (Mindeststudienzeit sind zwölf Semester) handelt. Meine Tochter hat ihr Studium im Oktober 2007 in Innsbruck begonnen. Davor…
…Familienbeihilfe schlechter gestellt würden als etwa Studierende in Graz oder Wien, die ein Diplomstudium der Humanmedizin betrieben. Wie bereits ausgeführt erachte auch das Bundesfinanzgericht das Medizinstudium insgesamt als ein "langes" Studium. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass es Absicht der Politik bzw…
…mit, dass bei seiner Tochter B. durch ihr langes Studium ein Verlängerungsgrund für die Gewährung der Beihilfe vorliegen würde. Das Finanzamt wies in weiterer Folge mit Bescheid vom 16.8.2011 die Weitergewährung der Familienbeihilfe für das genannte Kind dennoch "ab September 2011" ab. Begründend…
…Begründend stützt sich der Bf. auf diverse (Verlängerungs-)tatbestände des FLAG: 1) Der Studienwechsel sei bereits nach dem ersten Studienjahr erfolgt und daher kein schädlicher Studienwechsel. 2) Das Lehramtsstudium sei ein langes Studium, da die Studiendauer 12 Semester betrage. 3) Die Tochter habe ein Erasmus…
…2011/16/0086). Es sind somit die Zeiten des Bachelorstudiums und die Zeiten des Masterstudiums nicht zusammenzuzählen, wodurch kein langes Studium iSd § 2 Abs 1 lit j sublit bb FLAG 1967 vorliegt." Da damit auch im vorliegenden Fall eine der gesetzlichen Voraussetzungen (gesetzliche Studiendauer von…
…diese Rechtsansicht nicht auch für die Auslegung des § 2 Abs 1 lit j FLAG 1967 zu vertreten. Beim in Bachelor- und Masterstudium gegliederten Lehramtsstudium liegen somit zwei getrennte Studien und nicht ein langes Studium im Sinne des § 2 Abs 1 lit j sublit bb FLAG…
…ob ein so genannter "Verlängerungsgrund" vorliege. Dazu hat der Berufungswerber dem Finanzamt mitgeteilt, seine Tochter betreibe mit dem Studium der Humanmedizin ein so genanntes "langes Studium", weshalb ein "Verlängerungsgrund" vorliege. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid hat das Finanzamt den Antrag auf (Weiter-) Gewährung der Familienbeihilfe…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Grund der oben unter Punkt II.3 zitierten Rechtsprechung des VwGH und des BFG ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Verlängerung des Beihilfenbezuges bei Vorliegen eines "langen Studiums" bis zum 25. LJ des Kindes möglich ist…
…verbunden sind. Dies bedeutet somit, dass die darin normierten Voraussetzungen kumulativ vorliegen müssen. Strittig ist im Beschwerdefall ausschließlich, ob es sich beim (bereits abgeschlossenen) Bachelorstudium um ein eigenständiges Studium handelt, oder ob für die Berechnung, ob die gesetzliche Studiendauer zehn oder mehr Semester beträgt, auch…