…April 1980, Zl. 3114/79, dann gerechtfertigt sein mag, wenn es (wegen fehlender Verlustvortragsmöglichkeit) zu einer konfiskatorischen Besteuerung der Ergebnisse aus einer schon abgeschlossenen Tätigkeit kommt. Auch im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. September 1992, 92/14/0083, ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes bei einer…
…den Jahren 2011 und 2012 eine Einkommensteuerzahlung von 83.421,00 € geleistet. Der Anfall einer Einkommensteuer in Höhe von 83.421,00 € für ein nicht erzieltes Einkommen stelle eine konfiskatorische Besteuerung dar, verstoße gegen Grundsätze des Systems der Einkommensbesteuerung (Leistungsfähigkeitsprinzip und objektives Nettoprinzip…
…in den Jahren 2011 und 2012 eine Einkommensteuerzahlung von 83.421,00 € geleistet. Der Anfall einer Einkommensteuer in Höhe von 83.421,00 € für ein nicht erzieltes Einkommen stelle eine konfiskatorische Besteuerung, verstoße gegen Grundsätze des Systems der Einkommensbesteuerung (Leistungsfähigkeitsprinzip und objektives Nettoprinzip)…
…er den Zinsenabzug gesetzlich zugelassen hat (Steuerreformgesetz 2005), trifft eben diese Argumentation im gegenständlichen Fall nicht zu und bewirkt eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte, konfiskatorische Besteuerung. Dieser Konflikt kann nur in Form einer teleologischen Reduktion system- und gesetzeskonform gelöst werden, indem im Rahmen des Gruppenbesteuerungsverfahrens …
…€ 11.500,00 seien für die Löhne der Angestellten der GmbH und sonstige Verbindlichkeit verwendet worden. Für die AG sei nichts mehr verblieben. Im Übrigen sei dem Ersuchen um Erläuterung der Bescheidbegründung nicht nachgekommen worden. Es liege auch konfiskatorische Besteuerung vor, da die Bw…
…diesen Fällen habe aber die allgemeine Rechtslage im Einzelfall zu Ergebnissen geführt, die eine der Absicht zuwiderlaufende Planwidrigkeit bedeuten oder auf eine konfiskatorische Besteuerung des Einkommens oder des Vermögens hinauslaufen würden (z.B. sachliche Unbilligkeit einer Umsatzsteuervorschreibung bei der Vermietung eines Hauses ab dem Jahr…
…Aktien dazu, dass sich die 27,5% der deutschen Kapitalertragsteuer mit seinem Grenzsteuersatz von 50% addierten. Der "nahezu konfiskatorische Steuersatz" betrage 70%! Selbst bei Nutzung der Rückvergütung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens verbleibe immer noch ein "dem Gleichbehandlungsgrundsatz in unserer Verfassung spottender" Steuersatz von 57,5%!…
…den Zielen des "Green Deal" der EU-Kommission sogar geeignet erscheint, Produzenten fossiler Energieträger besser zu stellen als Stromproduzenten im Bereich der erneuerbaren Energien. Regelungsgegenstand beider Gesetze ist die Besteuerung von "Zufallsgewinnen" im Energiesektor. Sowohl Stromerzeuger als auch fossile Energieträger profitieren von den gestiegenen Preisen…
…Working Paper-Reihe der AK Wien, 2022) auch darauf hin, dass der Union im Bereich der direkten Besteuerung prinzipiell keine umfassenden Regelungskompetenzen zukommen, sondern sie vielmehr auf Maßnahmen zur "Angleichung derjenigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten" beschränkt ist, "die sich unmittelbar auf die Errichtung oder…
…Dies wird schon darin deutlich, dass schon die Europäische Kommission im Rahmen des "REPowerEU"-Plans" Leitlinien für die Anwendung steuerlicher Maßnahmen auf übermäßige Gewinne erlassen hat und mehrere Mitgliedstaaten Regelungen zur Besteuerung von Übergewinnen (auch und gerade im Stromsektor) verabschiedet haben. Auch in der Ausgestaltung…
…Seite 26) scheinen vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Judikatur zum weiten rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Steuergesetzgebers bei der Auswahl der Besteuerungsgegenstände und des Steuersatzes an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Übergewinnbesteuerung des Stromsektors kaum Zweifel zu bestehen (im Unterschied zur strengeren Grundrechtsbindung der Ausgestaltung der Binnenstruktur einer…
…Seite 26) scheinen vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Judikatur zum weiten rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Steuergesetzgebers bei der Auswahl der Besteuerungsgegenstände und des Steuersatzes an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Übergewinnbesteuerung des Stromsektors kaum Zweifel zu bestehen (im Unterschied zur strengeren Grundrechtsbindung der Ausgestaltung der Binnenstruktur einer…
…Prinzip verlange den Abzug von zur Einkommensgenerierung notwendigen Aufwendungen von der Bemessungsgrundlage. Davon dürfe nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Die Besteuerung müsse sich daher am tatsächlich realisierten Einkommen orientieren. Die Orientierung an einem Gewinn sei unzulässig. Abweichungen von diesem "Leistungsfähigkeitsprinzip" seien nur dann zulässig…
…Prinzip verlange den Abzug von zur Einkommensgenerierung notwendigen Aufwendungen von der Bemessungsgrundlage. Davon dürfe nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Die Besteuerung müsse sich daher am tatsächlich realisierten Einkommen orientieren. Die Orientierung an einem Gewinn sei unzulässig. Abweichungen von diesem "Leistungsfähigkeitsprinzip" seien nur dann zulässig…
…Prinzip verlange den Abzug von zur Einkommensgenerierung notwendigen Aufwendungen von der Bemessungsgrundlage. Davon dürfe nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Die Besteuerung müsse sich daher am tatsächlich realisierten Einkommen orientieren. Die Orientierung an einem Gewinn sei unzulässig. Abweichungen von diesem "Leistungsfähigkeitsprinzip" seien nur dann zulässig…
…Prinzip verlange den Abzug von zur Einkommensgenerierung notwendigen Aufwendungen von der Bemessungsgrundlage. Davon dürfe nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Die Besteuerung müsse sich daher am tatsächlich realisierten Einkommen orientieren. Die Orientierung an einem Gewinn sei unzulässig. Abweichungen von diesem "Leistungsfähigkeitsprinzip" seien nur dann zulässig…
…Prinzip verlange den Abzug von zur Einkommensgenerierung notwendigen Aufwendungen von der Bemessungsgrundlage. Davon dürfe nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Die Besteuerung müsse sich daher am tatsächlich realisierten Einkommen orientieren. Die Orientierung an einem Gewinn sei unzulässig. Abweichungen von diesem "Leistungsfähigkeitsprinzip" seien nur dann zulässig…
…Prinzip verlange den Abzug von zur Einkommensgenerierung notwendigen Aufwendungen von der Bemessungsgrundlage. Davon dürfe nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Die Besteuerung müsse sich daher am tatsächlich realisierten Einkommen orientieren. Die Orientierung an einem Gewinn sei unzulässig. Abweichungen von diesem "Leistungsfähigkeitsprinzip" seien nur dann zulässig…
…Seite 26) scheinen vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Judikatur zum weiten rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Steuergesetzgebers bei der Auswahl der Besteuerungsgegenstände und des Steuersatzes an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Übergewinnbesteuerung des Stromsektors kaum Zweifel zu bestehen (im Unterschied zur strengeren Grundrechtsbindung der Ausgestaltung der Binnenstruktur einer…
…Seite 26) scheinen vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Judikatur zum weiten rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Steuergesetzgebers bei der Auswahl der Besteuerungsgegenstände und des Steuersatzes an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Übergewinnbesteuerung des Stromsektors kaum Zweifel zu bestehen (im Unterschied zur strengeren Grundrechtsbindung der Ausgestaltung der Binnenstruktur einer…