2.8 Kleine Versicherungsvereine (§ 5 Z 8 KStG 1988) 2.8.1 Allgemeines Rz 196: Ein kleiner Versicherungsverein ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des VAG VAG (§§ 6268 ff VAG 2016), dessen Wirkungskreis örtlich, sachlich und dem Personenkreis nach eingeschränkt ist. Der Betrieb gilt…
…46 VAG 2016). Das VAG 2016 sieht die Begebung von Partizipationskapital nicht mehr vor; zur steuerlichen Behandlung von bereits begebenem Partizipationskapital siehe näher Rz 558. Rz 21: Die Rechnungslegung für große Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 63 Abs. 3 VAG …
…2.3 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Rz 452: Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit ermitteln ihren Gewinn gemäß § 5 EStG 1988, weil sie einer Rechnungslegungspflicht nach dem VAG 2016 unterliegen; im Falle von kleinen Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit gemäß § 6268 VAG 2016 besteht eine im Vergleich zu großen Versicherungsvereinen auf…
…mit Sitz im Inland sowie Trusts, trustähnliche Vereinbarungen und meldepflichtige ausländische Rechtsträger: offene Gesellschaften; Kommanditgesellschaften; Aktiengesellschaften; Gesellschaften mit beschränkter Haftung; Flexible Kapitalgesellschaften Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; kleine Versicherungsvereine; Sparkassen; Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen; (EWIV) Europäische Gesellschaften (SE); Europäische Genossenschaften (SCE); Privatstiftungen gemäß § 1 PSG…
…Kapitalgesellschaften (§ 34 AktG, § 2 GmbHG), große Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (§ 35 ff VAG 2016), Genossenschaften (§ 8 GenG) und Privatstiftungen (§ 7 PSG) durch Eintragung in das Firmenbuch. Kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (§ 68 ff VAG 2016) entstehen mit Erteilung der Konzession (§ 69 Abs. 2 VAG 2016); sie können…
…von Z 19: 1. offene Gesellschaften; 2. Kommanditgesellschaften; 3. Aktiengesellschaften; 4. Gesellschaften mit beschränkter Haftung; 5. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; 6. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; 7. kleine Versicherungsvereine; 8. Sparkassen; 9. Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen; 10. Europäische Gesellschaften (SE); 11. Europäische Genossenschaften (SCE); 12. Privatstiftungen gemäß § 1 PSG…
…auszudrücken, dass Versicherung auf Gegenseitigkeit betrieben wird. Die Satzung muss in Form eines Notariatsakts festgestellt werden. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind in das Firmenbuch einzutragen. Kleine Versicherungsvereine: Dabei handelt es sich um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Sitz im Inland, der die Voraussetzungen gemäß § 68 Abs…
…offene Gesellschaften; 2. Kommanditgesellschaften; 3. Aktiengesellschaften; 4. Gesellschaften mit beschränkter Haftung; 4a. Flexible Kapitalgesellschaften; 5. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; 6. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; 7. kleine Versicherungsvereine; 8. Sparkassen; 9. Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen (EWIV); 10. Europäische Gesellschaften (SE); 11. Europäische Genossenschaften (SCE); 12. Privatstiftungen gemäß § 1 PSG;…
…gemäß § 2 der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft ist, dann hat die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft eine Meldung gemäß § 5 Abs. 1 vorzunehmen. (4) Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 Z 6, kleine Versicherungsvereine gemäß § 1 Abs. 2 Z 7 und Sparkassen gemäß § 1 Abs. 2 Z…
…erst nach Auflösung aller sonstigen satzungsmäßigen und freien Rücklagen verwendet werden. Nach ihrer Auflösung ist die Rücklage neu zu bilden. (3) Bei kleinen Versicherungsvereinen sind der Risikorücklage 10 vH des Jahreserfolges so lange zuzuführen, bis sie 25 vH des satzungsmäßig vorgeschriebenen Betrages der Sicherheitsrücklage erreicht…
…der AG/Bw. - 2. Teil - Pensionseinrichtung lautet: ".. ab 01. Jänner 1940 unter der Bezeichnung "Pensionseinrichtung/alt" in eine Zuschusskasse in der Rechtsform eines kleinen Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit umgewandelt. ... Seit 01. November 1949 wurde das Pensionsinstitut nach den bisherigen Grundsätzen fortgeführt." Die vom Bw. zitierten Auszüge…
…Diese Vermögensübertragung entspricht der Verschmelzung durch Aufnahme. Der übertragende Versicherungsverein geht ohne Liquidation unter und die Mitglieder sind mit Aktien an der übernehmenden AG abzufinden. Zufolge § 63 Abs. 1 VAG steht diese Art der Vermögensübertragung auch kleinen Versicherungsvereinen im Sinne des § 62 ff VAG offen.…
…Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen selbst zu finanzieren. Einvernehmlich wird vereinbart, dass seitens der [Beschwerdeführerin] keine Nutzungsentgelt zu leisten ist. Die GmbH verzichtet im Fall der Beendigung dieser Vereinbarung bezüglich aller von ihr getätigten Investitionen auf Rückersatz von Investitionskosten, aus welchem Rechtsgrund auch immer. Gültigkeit: Diese…
…daher jedenfalls auch dann nach § 5 EStG 1988 zu Ende zu führen, wenn die Rechnungslegungspflicht iSd § 189 UGB weggefallen war und keine Fortführungsoption nach § 5 Abs. 2 EStG 1988 ausgeübt wurde. Rz 430c: Die Fortführungsoption ist für das Jahr auszuüben, in dem das Wirtschaftsjahr endet…
…abseit 1.1.2000 nicht mehr gegründet werden können. Diese fallen auf Grund ihrer Gewinnorientierung als abgabenrechtlich begünstigungsfähige Körperschaften aus. Vereine für Bank- und Kreditgeschäfte sowie Sparkassenvereine, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen und Pfandleihanstalten. Diese sind auf Grund ihrer ausschließlich erwerbswirtschaftlichen Ausrichtung nicht den abgabenrechtlich begünstigungsfähigen…
…einen eigenen Willen gehabt hätten bzw. hätten, habe sich die für beide Organgesellschaften maßgebliche Willensbildung sowohl vor als auch nach der Einbringung ausschließlich auf der Ebene der Trägergesellschaft A-AG vollzogen. Es könne daher keine Rede davon sein, dass die Bw. "durch den ... erwähnten Sacheinlagevertrag ..…
…der Berufung an den Berufungssenat unter Anberaumung einer mündlichen Verhandlung. In der mündlichen Verhandlung führte der steuerliche Vertreter der Bw. aus, entgegen der erstinstanzlichen Bescheidbegründung zur Frage Organschaft/atypisch stille Gesellschaft liege keine gesicherte Rechtslage vor (Kohler, SWK A I 1991, 277 und Kohlhauser / Drmola…
…in der Beschwerdevorentscheidung - von der GM162 sehr wohl eine Beschwerde gegen den Gruppenfeststellungsbescheid 2012 vom 29.7.2015 erhoben worden wäre und noch keine Rechtskraft eingetreten sei. Vorlagebericht Im Anschluss daran wurden die Beschwerdeakten dem Bundesfinanzgericht vorgelegt und vom Finanzamt als belangter Behörde im Vorlagebericht…
…3 und 4 sein. (3) Gruppenträger können sein unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, unbeschränkt steuerpflichtige Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes, unbeschränkt steuerpflichtige Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes, beschränkt steuerpflichtige in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der jeweils geltenden…
…Sowohl bis zum 31. Dezember 1992 als auch bis zum 31. Dezember 1993 sei keine nennenswerte Reduktion der Barvorlagen erfolgt. Für das Vorliegen von Dauerschulden sei in wirtschaftlicher Betrachtungsweise jener Zeitraum maßgebend, der der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals dient, wobei die Qualifizierung als…