…der "agent" der Firma sei und für sie arbeite. Das Finanzamt wies den Antrag ab mit der Begründung, dass keine gültige Unternehmerbestätigung beigebracht worden sei. Die Gültigkeit einer Bestätigung der Unternehmereigenschaft und der umsatzsteuerlichen Registrierung unter einer Steuernummer durch den Sitzstaat betrage grundsätzlich ein Jahr…
…einen Nichtunternehmer (Domizilfirma) handle. An der Adresse der Bw. seien über 20 Firmen ansässig. Es sei keine Unternehmerbestätigung der Hauptabteilung Mehrwertsteuer in Bern vorgelegt worden. Der Zustellbevollmächtigte sei ein österreichischer Speditionsunternehmer. Alle Transportaufträge würden von einem österreichischen Subunternehmer übernommen. Alle Transporte seien in Österreich begonnen…
…In seiner Begründung verwies er darauf, es sei keine gültige Unternehmerbestätigung (Bestätigung der Unternehmereigenschaft und der umsatzsteuerlichen Registrierung unter einer Steuernummer durch eine behördliche Bescheinigung des Sitz-/ Wohnsitzstaates) und außerdem keine Originalbelege (Rechnung) beigebracht worden. In der Beschwerde wurde darauf hingewiesen, dass eine Unternehmerbescheinigung bzw…
…verzichten. Die Nichtvorlage der Originalrechnungen ist demnach auch kein formaler Mangel, welcher im Wege eines Mängelbehebungsauftrages saniert werden kann. Die Anforderung der Originalbelege durch das Finanzamt im Wege eines Mängelbehebungsauftrages war daher nicht zulässig und folglich wirkungslos. Der Mängelbehebungsauftrag war nur hinsichtlich der Unternehmerbestätigung zulässig…
…eine beglaubigte Übersetzung, ansonstigen eine Bestätigung ***1***-englisch durch die do. Finanzverwaltung) * eine grundsätzlich vorzulegende "Unternehmerbestätigung" (§ 3a (3) der VO BGBL 1995/279 idF BGBl II 2010/389; keine Ansässigkeitsbescheinigung, sondern eine Unternehmerbestätigung, dass die Firma als Unternehmer zur Umsatzsteuer unter der Mehrwertsteuernummer .... erfasst sei…
…bekannt. In ihrem Antwortschreiben vom 07.10.2014 beantwortete die Bf. die Fragen wie folgt: ad a) keine Bekanntgabe ad b) die Unternehmerbestätigung des slowakischen Finanzamtes wurde beantragt und wird nachgereicht. ad c) nicht dezidiert beantwortet; ad d) Bauleistungen werden sowohl an Private also auch…
…insgesamt € 30.156,11 EUSt; weiters wurde noch Zoll vorgeschrieben. Mit Bescheid vom 21. November 2007 wurde dieser Vorsteuererstattungsantrag für 1-3/2007 abgewiesen mit der Begründung, dass eine gültige Unternehmerbestätigung nicht beigebracht worden sei. Die Einfuhrumsatzsteuerbescheide lauteten auf G. R. per Adresse Gasse2…
…erfolgt sei und die gesamte Angelegenheit Bezug eines Nachtrags zur Urkunde noch nicht abgeschlossen worden sei, dies sei 2007 somit erfolgt. Der Leistungsempfänger habe in Österreich keinen Betriebssitz oder eine Niederlassung. Auch habe bzw. hatte der Leistungsempfänger nichts mit der Führung des Hotels zu tun…
…sich nicht auf das günstigere EU-Recht beruft - die VO BGBl. II Nr. 383/2003 zur Anwendung kommt) und • der ausländische Unternehmer selbst keine (Telekommunikatons-)Dienstleistungen in Österreich erbringt - dh die VO BGBl. II Nr. 383/2003 nicht zur Anwendung gelangt. Bei jedem Sachverhalt sind…
…und bedurfte es insofern keiner Wiederaufnahme zur Richtigstellung. Mit Bescheiden vom 16.11.2016 nahm das Finanzamt diese Verfahren (ohne den Zeitraum 1-12/2015) wieder auf und begründete die Wiederaufnahmen durch Verweis auf die in der Begründung der Sachbescheide näher ausgeführten neu hervorgekommenen Tatsachen…
…Vorsteuern für oa. Zeitraum wurde jeweils fristgerecht Beschwerde eingebracht; es komme zu keiner Verlagerung des Leistungsortes nach Österreich auf Grund der VO BGBl II 2003/383 idF BGBl II 2009/221; um Vorsteuererstattung für 2009-2013 werde ersucht. Dazu wird nunmehr ergänzend ausgeführt, dass ausgehend…
…der Ansicht war, keine Umsätze in Österreich zu erzielen. Das Finanzamt erstattete zunächst die beantragten Vorsteuerbeträge mit Erstbescheiden betreffend die gegenständlichen Zeiträume. Ausgenommen ist der Zeitraum 1-3/2016 und 4-6/2016, hier kam es bereits mit Erstbescheiden vom 18.11.2016 zu einer…
…Rz. 629) § 3 Abs. 12 UStG 1994 enthält die Generalklausel. Kommt keine Spezialbestimmung zur Anwendung, ist für die Bestimmung des Leistungsortes der Ort maßgeblich, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt (das ist dort, wo sich die Leitung des Unternehmens befindet). Allerdings gibt es…
…aus dem Außenprüfungsbericht und der Niederschrift dazu. Die Bf. führte im Zusammenhang mit den Wiederaufnahmen aus, dass hier kein Neuerungstatbestand vorliege. Im Zuge der Einbringung des Antrages auf Vorsteuererstattung seien sämtliche Belege beigelegt worden. Dem Finanzamt seien sämtliche Unterlagen zur Würdigung des Sachverhalts vorgelegen und…
…seien. Es seien somit sämtliche Unterlagen für die Würdigung des Sachverhaltes von Anfang an offengelegt worden. Es sei auch zu keinen weiteren Rückfragen des Finanzamtes gekommen. Die Vorsteuern wurden erstattet. Was die Begründung hinsichtlich der Rabattvereinbarungen zwischen der Konzernmutter eines österreichischen Telekomunternehmens und der Bf…
…zur Mehrwertsteuer, § 12 Anm. 227). Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit.a UStG 1994 Leistungen, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben iSd § 20 Abs. 1 Z 1 bis Z 5 EStG 1988 bzw. §§ 8 Abs. 2 und…
… 6 Abs. 1 Z 26 UStG 1994 ist die Lieferung von Gegenständen, wenn der Unternehmer für diese Gegenstände keinen Vorsteuerabzug vornehmen konnte und die gelieferten Gegenstände ausschließlich für eine nach den Z 7 bis Z 25 steuerfreie Tätigkeit verwendet hat, unecht befreit. In welchen Fällen…
…von den §§ 20 und 21 Abs. 1 bis 5 UStG 1994 in einem eigenen Verfahren durchzuführen, wenn der Unternehmer im Erstattungszeitraum (unter anderem) im Inland keine Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 und Art. 1 UStG 1994 ausgeführt hat. Nach …
…Getränke und Schipässe (keine Rechnung betreffend externe Trainer). Dieser Antrag wurde seitens des Finanzamtes abgewiesen mit der Begründung, dass eine Erstattung der Vorsteuer grundsätzlich nur bei Vorlage der Originalbelege möglich sei und eine gültige Unternehmerbestätigung (Bestätigung der Unternehmereigenschaft und der umsatzsteuerlichen Registrierung unter einer Steuernummer…
…Normalsteuersatz von 20%. Die Zurverfügungstellungen von Strom, Telefon sowie Bettwäsche und Handtüchern sind keine unselbstständigen Nebenleistungen zur Vermietung und daher ebenfalls mit dem Normalsteuersatz zu besteuern. Die Orts- und Kurtaxe stellt einen durchlaufenden Posten dar (vgl. UStR 2000 Rz 657 ). § 10 Abs. 2 Z 4…