…dem Abschluss des Studiums (im Jahr 1996) aus ärztlicher Sicht nicht absehbar, ob der Sohn je seinen Unterhalt selbst verschaffen werde können. Es ist letztlich aber nicht die medizinische Frage der erheblichen Behinderung, sondern die dauernde Unfähigkeit des Kindes, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…Dieser Bescheid erwuchs ebenfalls in Rechtskraft. 4) Den Berufungswerber betreffend liegen für den gegenständlichen Fall relevante Sachverständigengutachten bzw Bescheinigungen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen vor: a) 20. Jänner 2004: Grad der Behinderung 80% wegen traumatischer [Behinderung], keine Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…mehr erfolgt. Insofern ist auch der - gegenüber den vorangehenden Bescheinigungen - festgestellte geringere Grad der Behinderung erklärbar. Somit steht fest, dass der Grad der Behinderung des Sohnes der Beschwerdeführerin ab Juli 2017 40% beträgt und keine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vorliegt…
…und keine Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, feststellen. Von der Beschwerdeführerin wurden die getroffenen Diagnosen dem Grunde nach nicht in Frage stellt und gegen die ärztlichen Feststellungen keine konkreten und substantiierten Einwendungen erhoben. Es wäre aber alleine an der Beschwerdeführerin gelegen gewesen, sich…
…12.2004 zu gewähren. Zwischenzeitlich ist dem Patienten eine berufliche Umschulung auf eine an seine körperlichen und geistigen Fähigkeiten angepasste Situation aufzuerlegen, die dann auch dem Patienten Möglichkeiten der Berufsausübung vermittelt. Auch dieses Gutachten diagnostizierte keine dauernde Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen sondern…
…Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die Sachverständigengutachten vom 19.07.2014 bzw 06.11.2014 wurden als Grundlage für die Entscheidung herangezogen. Da eine rückwirkende Anerkennung des Gesamtgrades der Behinderung erst ab 01.07.2013 möglich ist und somit im gegenständlichen Fall keine…
…der Behinderung ohne jede Bedeutung ist, und würde er auch 100 % betragen. Besteht keine vor dem 21. (bzw. bei Berufsausbildung vor dem 25. Lebensjahr) eingetretene voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, steht weder Grund- noch Erhöhungsbetrag zu (FLAG Kommentar, Csaszar/Lenneis/Wanke…
…abbildet, begründen diese explizit keine dauernde Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Dies wird nachvollziehbar damit begründet, dass der BF ein langfristiges Arbeitsverhältnis (mit Beginn am 02.06.2009 und somit vor Vollendung des 21. Lebensjahres) am allgemeinen Arbeitsmarkt einging. Hier zeigt sich, dass…
…Grad der Behinderung noch mit 30% und keine dauernde Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen bei der Tochter der Bf. festgestellt worden war. Nach Retournierung eines Überprüfungsbogens betreffend die Anspruchsberechtigung der Familienbeihilfe forderte das Finanzamt mit Bescheid vom 7.12.2011 den der Bf…
…keine wesentliche Bewegungseinschränkung bei glaubhaften Beschwerden unter Belastung gegeben ist. Eine Nachuntersuchung in 3 Jahren ist erforderlich. Der(Die) Untersuchte ist voraussichtlich n i c h t dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die in diesem Gutachten erwähnte nächste Untersuchung wurde am 26…
…welches eingangs wörtlich wiedergegeben wurde, ist unzweifelhaft zu entnehmen, dass bei dem am Datum geborenen Bf. noch im November 2003 keine dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, festgestellt werden konnte. 4. Rechtliche Würdigung: Die auf den vorliegenden Beschwerdefall anzuwendende Verfahrensvorschrift des § 8 Abs…
…außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen", Anspruch auf Familienbeihilfe. Das Sachverständigengutachten des Bundessozialamtes vom 13.2.2017 bescheinigte dem Sohn der Bf. keine dauernde Unfähigkeit sich selbst den Lebensunterhalt zu verschaffen. Aus dieser Bestimmung lässt sich daher kein Familienbeihilfenanspruch ableiten. Die Bestimmung des §…
…2007/15/0151), dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern auch die Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes Nachweisverfahren eingeführt hat, bei dem eine für…
…Krankenhauses sowie eine Bestätigung der Kindesmutter, dass sie keine Unterhaltsleistungen erbringe. Das Finanzamt ersuchte das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen um Erstellung einer auf einem ärztlichen Sachverständigengutachten basierenden Bescheinigung über die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Daraufhin wurde ein ärztliches Gutachten…
…Behindertenwesen vom 20. Jänner 2014 würde der Grad der Behinderung zwar 50% betragen, es bestünde jedoch keine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Da Letzteres jedoch die (im vorliegenden Fall einzig denkbare) Voraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe wäre, sei der Antrag…
…bestünde keine Chance auf eine berufliche Tätigkeit. Seitens des Finanzamtes wird auf die Bindungswirkung der Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen verwiesen. Das Vorliegen einer erheblichen Behinderung wird nicht in Abrede gestellt, allerdings wird die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…also keine vor dem 21. Lebensjahr eingetretene Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, stehen weder der Grund-noch der Erhöhungsbetrag zu."). Weiters ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass für die gegenständliche Entscheidung ausschließlich dem Eintrittszeitpunkt einer dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…dem ersten stationären Aufenthalt des Bf, wahrscheinlich. Liegen keine Befunde vor dem Jahre 2013 vor, ist es dem Gutachter nicht möglich bereits davor eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, festzustellen, sofern kein Leidenszustand vorliegt, der eindeutig eine Erwerbsfähigkeit von Vornherein ausschließt…
…des 21. Lebensjahres eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, klar und ohne Möglichkeit eines Zweifels nachzuweisen (vgl Lenneis in Lenneis/Wanke, 2. Auflage (2020), § 8 II. Erhebliche Behinderung, Rz 32). Die Beschwerdeführerin konnte keine neurologischen Befunde aus dem Zeitraum 2015, bzw vor…
…eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, festzustellen, sofern kein Leidenszustand vorliegt, der eindeutig eine Erwerbsfähigkeit bereits von Vornherein ausschließt. Eine solche Erkrankung liegt im Beschwerdefall aber nicht vor. Somit steht der Bf. weder der Grund- noch der Erhöhungsbetrag an Familienbeihilfe zu…