…Argumentation übersieht der Berufungswerber, dass bei Teilung von mehreren wirtschaftlichen Einheiten nicht von einer Teilung des Grundstückes der Fläche nach, sondern nur von einer Vermögensauseinandersetzung schlechthin gesprochen werden kann. § 3 Abs. 2 GrEStG kann also auf die körperliche Teilung eines Grundkomplexes, der nach Bewertungsrecht in…
…obiter dictum Folgendes bemerkt: " Entgegen der von den Beschwerdeführern vertretenen Auffassung kann die Begünstigungsvorschrift des § 7 Abs. 1 GrEStG selbst auf die körperliche Teilung eines Grundkomplexes, der - wie in den vorliegenden Beschwerdefällen- nach dem Bewertungsrecht in zwei oder mehrere wirtschaftliche Einheiten zerfällt, nicht angewendet werden…
…also die Teilung des Grundstücks der Fläche nach (vgl Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 68 zu § 3 GrEStG). Die Begünstigung nach § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 setzt eine flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung) von Grundstücken voraus. Zu einer körperlichen Teilung kommt es nicht…
…also die Teilung des Grundstücks der Fläche nach (vgl Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 68 zu § 3 GrEStG). Die Begünstigung nach § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 setzt eine flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung) von Grundstücken voraus. Zu einer körperlichen Teilung kommt es nicht…
…also die körperliche Teilung eines Grundstückes zum Gegenstand, wobei jeder Miteigentümer jenen Teil in sein Alleineigentum erhält, welcher seinem bisherigen Miteigentumsanteil entspricht. Jeder Mehrerwerb gegenüber dem bisherigen Miteigentumsanteil ist steuerpflichtig. Für die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist die Teilung als Tauschgeschäft anzusehen und Bemessungsgrundlage der gemeine…
… 3 Abs. 2 GrEStG deshalb nicht vor, da eine körperliche Teilung nicht vorgenommen wurde, sondern lediglich die ideellen Miteigentumsanteile wechselseitig übertragen wurden. Es mangelt daher am Erwerb von Alleineigentum an bestimmten geteilten Grundstücksflächen anstelle von bisherigem Quoteneigentum an der Liegenschaft. In Anbetracht obiger Sach- und…
… 3 Abs. 2 GrEStG deshalb nicht vor, da eine körperliche Teilung nicht vorgenommen wurde, sondern lediglich die ideellen Miteigentumsanteile wechselseitig übertragen wurden. Es mangelt daher am Erwerb von Alleineigentum an bestimmten geteilten Grundstücksflächen anstelle von bisherigem Quoteneigentum an der Liegenschaft. In Anbetracht obiger Sach- und…
…dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist." Der Befreiungstatbestand zielt auf eine Realteilung, also auf die körperliche Teilung einer einzigen wirtschaftlichen Einheit ab. Voraussetzung ist allerdings, dass der Erwerber auch Miteigentümer des aufzuteilenden Grundstückes ist. Dies ist gegenständlich nicht…
…Werden hingegen mehrere wirtschaftliche Einheiten geteilt, so kann nicht von der Teilung eines Grundstücks der Fläche nach, sondern nur von einer Vermögensauseinandersetzung schlechthin gesprochen werden. § 3 Abs. 2 GrEStG kann daher auf die körperliche Teilung eines Grundkomplexes, der nach dem Bewertungsrecht in mehrere wirtschaftliche Einheiten…
…GrEStG ist daher auch eine Mehrheit von Grundbuchskörpern zu verstehen, wenn diese eine wirtschaftliche Einheit bilden (VwGH 1.9.1999, 98/16/0232). Nach dem Sprachgebrauch des Rechtslebens kann von einer körperlichen Teilung einer Sache nur dann gesprochen werden, wenn nur eine Sache, di iSd …
…GrEStG ist daher auch eine Mehrheit von Grundbuchskörpern zu verstehen, wenn diese eine wirtschaftliche Einheit bilden (VwGH 1.9.1999, 98/16/0232). Nach dem Sprachgebrauch des Rechtslebens kann von einer körperlichen Teilung einer Sache nur dann gesprochen werden, wenn nur eine Sache, di iSd …
…1 Z 1 GrEStG umfassten Erwerbsvorgang darstellt. Zu einer körperlichen Teilung einer einzigen wirtschaftlichen Einheit ist es nicht gekommen, es wurden im gegenständlichen Fall lediglich ideelle Miteigentumsanteile zweier wirtschaftlicher Einheiten im Tauschwege übertragen. Bei einem Tausch von Anteilen an Grundstücken liegen also bei den jeweiligen…
…1 Z 1 GrEStG umfassten Erwerbsvorgang darstellt. Zu einer körperlichen Teilung einer einzigen wirtschaftlichen Einheit ist es nicht gekommen, es wurden im gegenständlichen Fall lediglich ideelle Miteigentumsanteile zweier wirtschaftlicher Einheiten im Tauschwege übertragen. Bei einem Tausch von Anteilen an Grundstücken liegen also bei den jeweiligen…
…TZ 181 ff). Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH (zuletzt 17.04.1980, 98/79) kann § 3 Abs 2 GrEStG auf die körperliche Teilung eines Grundkomplexes, der nach dem Bewertungsrecht in mehrere wirtschaftliche Einheiten zerfällt, nicht angewendet werden und zwar auch dann nicht, wenn die einzelnen…
…GrEStG ist daher auch eine Mehrheit von Grundbuchskörpern zu verstehen, wenn diese eine wirtschaftliche Einheit bilden (VwGH 1.9.1999, 98/16/0232). Nach dem Sprachgebrauch des Rechtslebens kann von einer körperlichen Teilung einer Sache nur dann gesprochen werden, wenn nur eine Sache, di iSd …
…TZ 181 ff). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (zuletzt 17.04.1980, 98/79) kann § 3 Abs 2 GrEStG auf die körperliche Teilung eines Grundkomplexes, der nach dem Bewertungsrecht in mehrere wirtschaftliche Einheiten zerfällt, nicht angewendet werden und zwar auch dann nicht, wenn die einzelnen…
…TZ 181 ff). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (zuletzt 17.04.1980, 98/79) kann § 3 Abs 2 GrEStG auf die körperliche Teilung eines Grundkomplexes, der nach dem Bewertungsrecht in mehrere wirtschaftliche Einheiten zerfällt, nicht angewendet werden und zwar auch dann nicht, wenn die einzelnen…
…1 Z 1 GrEStG umfassten Erwerbsvorgang darstellt. Zu einer körperlichen Teilung einer einzigen wirtschaftlichen Einheit ist es nicht gekommen, es wurden im gegenständlichen Fall lediglich ideelle Miteigentumsanteile zweier wirtschaftlicher Einheiten im Tauschwege übertragen. Bei einem Tausch von Anteilen an Grundstücken liegen also bei den jeweiligen…
…das Bundesfinanzgericht nicht etwaige hypothetische Sachverhalte sondern immer die tatsächlich gegebenen Umstände rechtlich zu beurteilen. Die begehrte Befreiung nach § 3 Abs. 2 GrEStG kann auf die körperliche Teilung eines Grundkomplexes, der nach dem Bewertungsrecht - wie hier - in mehrere wirtschaftliche Einheiten zerfällt, nicht angewendet werden (vgl…
…von einer Teilung des Grundstückes der Fläche nach, sondern nur von einer Vermögensauseinandersetzung schlechthin gesprochen werden (vgl. VwGH 25.6.1964, Slg. 3108/F, verstärkter Senat und VwGH 10.1.1974, 1583/72). § 3 Abs. 2 GrEStG kann also auf die körperliche Teilung eines Grundkomplexes…