…Folge kurz: igE) zu verantworten hat, dies mit der Konsequenz, Erwerbsteuer im Rahmen der Fahrzeugeinzelbesteuerung entrichten zu müssen (Art. 20 Abs. 2 und Art. 21 Abs. 2 UStG-BMR). Voraussetzung für die Besteuerung des igE eines neuen Fahrzeuges ist, dass das Fahrzeug bei einer Lieferung…
…zum Ort des igE einzugehen. Demnach soll es der Steuertatbestand des igE von Gegenständen - so die Entscheidung - ermöglichen, die Umsatzsteuereinnahmen auf den Mitgliedstaat zu verlagern, in welchem der Endverbrauch der gelieferten Gegenstände erfolgt (Rn 22 des Urteils C-84/09). Bei neuen Fahrzeugen will der…
…der angesprochenen Voraussetzungen auszugehen ist. In einem weiteren Schritt ist sodann zu prüfen, ob auch der Endverbrauch des Fahrzeuges in Österreich stattgefunden hat und damit auch ein igE in Österreich bewirkt wurde. Dabei müssen alle objektiven tatsächlichen Umstände umfassend abgewogen werden (EuGH 18.11.2010…
…abzuändern, dass - die Vorschreibung für den zutreffenden Zeitraum der Entstehung der Steuerschuld mit "September 2005" erfolgt; - hinsichtlich der Höhe die 20%ige Umsatzsteuer zutreffend ausgehend vom Netto-Entgelt für das neue Fahrzeug in Höhe von € 23.625, sohin im Betrag von € 4.725…
… 5 Abs. 2 NoVAG nach wie vor der gemeine Wert aus den Eurotax-Bewertungen ableitbar ist, somit insbesondere beim Fahrzeugerwerb von Privatpersonen. Doch auch für die NoVA-Besteuerung von Fahrzeugen, die bei befugten KFZ-Händlern im Gemeinschaftsgebiet angeschafft wurden, ergeben sich aus der EUGH-Judikatur…
…20%ige Zuschlag EU-rechtswidrig sei. Diese Frage wurde bereits durch die Rechtsprechung des EuGH im Urteil vom 22.12.2010, Rs. C-433/09 geklärt. - Inhaltlich hat sich die bestehende Praxis dadurch nicht geändert - denn die USt wird aus dem Kaufpreis des Fahrzeuges heraus…
…Gebrauchtfahrzeuges aus einem anderen Mitgliedstaat durch eine Privatperson der Erhebung eines Zuschlags von 20 % auf eine Abgabe mit den Merkmalen der im Ausgangsverfahren streitigen Normverbrauchs-Grundabgabe entgegensteht. Für den Verwaltungsgerichtshof ist im Beschwerdefall nicht ersichtlich, warum diese Schlussfolgerungen nicht auch auf neue Fahrzeuge zutreffen sollten…
…StrNr, für einen FahrzeugX ausgehend von der Bemessungsgrundlage von € 47.317 die 20%ige Umsatzsteuer (Fahrzeugeinzelbesteuerung) iHv € 9.463,40 und davon einen 10%igen Verspätungszuschlag festgesetzt; dies mit der Begründung, es handle sich um ein neues Fahrzeug und sei die Umsatzsteuer gem…
…NoVA schon mal etwas gehört zu haben. Am 8. August 2013 erließ das zuständige Finanzamt einen Bescheid über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum 5/2013 und setzte die NoVa in der Höhe von EUR 1.051,40 und eine 20 %ige Abgabenerhöhung gem. …
…Gebrauchtfahrzeuges aus einem anderen Mitgliedstaat durch eine Privatperson der Erhebung eines Zuschlags von 20 % auf eine Abgabe mit den Merkmalen der im Ausgangsverfahren streitigen Normverbrauchs-Grundabgabe entgegensteht. Für den Verwaltungsgerichtshof ist im Beschwerdefall nicht ersichtlich, warum diese Schlussfolgerungen nicht auch auf neue Fahrzeuge zutreffen sollten…
…sei zwar im Falle der Einfuhr einer Gebrauchtfahrzeuges aus einem anderen Mitgliedstaat durch eine Privatperson nicht zulässig. Bei dem vom Bw importierten Fahrzeug handle es sich aber um ein Neufahrzeug, weshalb der 20 %-ige Zuschlag nicht rückzuerstatten sei. In der Begründung zur gegen diesen Bescheid…
…die 20%ige Umsatzsteuer mit € 3.780 vorgeschrieben. In der Begründung wurde - unter Darlegung der bezughabenden gesetzlichen Bestimmungen nach § 1 Z 3 Normverbrauchsabgabegesetz, § 82 Abs. 8 Kraftfahrgesetz, § 1 Meldegesetz und Art 1 Abs. 7 UStG - ausgeführt: Nach dem Gesetz sei bei Fahrzeugen mit ausländischem…
…die 20%ige Umsatzsteuer von € 3.840 vorgeschrieben. In der Begründung wurde - unter Darlegung der bezughabenden gesetzlichen Bestimmungen nach § 1 Z 3 Normverbrauchsabgabegesetz, § 82 Abs. 8 Kraftfahrgesetz, § 1 Meldegesetz und Art I Abs. 7 UStG - ausgeführt: Nach dem Gesetz sei bei Fahrzeugen mit ausländischem…
…ige Behinderung und (erstmals) die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel bescheinigt wurde. Mit Eintragung vom 25.04.2022 wurde Fr. ***Frau des Bf*** als gesetzliche Erwachsenenvertreterin für ihre Tochter in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis aufgenommen. Nach den Feststellungen der Abgabenbehörde ist außer dem beschwerdegegenständlichen Fahrzeug…
…bisher als innergemeinschaftlicher Erwerb behandelt und die nichtabzugsfähige Erwerbsteuer als Anschaffungskosten aktiviert worden. Das Fahrzeug wäre tatsächlich aber unter Anwendung der Differenzbesteuerung erworben worden. Steuerliche Auswirkungen | Zeitraum | 2017 | Umsatzsteuer U1 | | [070] innergem. Erwerbe | - 41.900,00 € | [072…
…Abbuchung beigelegt). Die vom Finanzamt aufgeführten Sachverhaltselemente für eine Standortvermutung in Österreich träfen zwar für den Bf. als Privatperson zu, begründeten jedoch keinesfalls den Standort für das Fahrzeug (geschäftlich). Bezüglich der Bestätigung des Finanzamtes ***5*** (mehr als 50% Privatnutzung) habe der Bf. von diesem…
…Rn 22 des Urteils C-84/09). Bei neuen Fahrzeugen will der Unionsgesetzgeber (vgl. Art. 2 Abs. 1 Buchst. b Ziff. ii der Richtlinie 2006/112/EG) insbesondere im Hinblick auf deren leichte Transportierbarkeit (und auf deren Wert) auch den Erwerb durch Privatpersonen besteuert wissen…
…maßgebend sei. Inhaltlich wiederholte das Finanzamt seine Ausführungen im o.a. Vorhalt und führte aus, dass nach dem Kauf des Audis eine eindeutig mehr als 10%-ige unternehmerische Nutzung vorliegt, weshalb die Lieferung als für das Unternehmen ausgeführt gilt. Damit war Erwerbsteuer vorzuschreiben. 2. Beschwerde…
…für den Jahresabschluss den 30. April. Am Eröffnungsstichtag 31.7.2006 verfügte sie abgesehen von dem zur Hälfte eingezahlten Stammkapital über kein weiteres Vermögen. Damit war die Bf als 100%ige Tochter der WP-GmbH gegründet. (FB-Auszug zum Stichtag 1.9.2006, FN-x…
…StrNr2, für den Zeitraum April 2004 für das Fahrzeug Porsche Cayenne ausgehend von der Bemessungsgrundlage € 47.270,10 1. die 16%ige NoVA in Höhe von € 7.563,22 bzw. unter Anrechnung der mittlerweile entrichteten NoVA von € 3.611,67 eine Nachzahlung…