…Außerstreitstellung des Vorliegens der übrigen Haftungsvoraussetzungen (Seite 3 der Berufung) rechtzeitig berufen, weil es hinsichtlich sämtlicher Haftungsabgaben an für die Abgabenuneinbringlichkeit bei der primärschuldnerischen Gesellschaft kausalen schuldhaften Pflichtverletzungen des Rechtsmittelwerbers fehle. Bei den haftungsgegenständlichen Abgabenrückständen der Gesellschaft handle es sich im Wesentlichen um zwei Gruppen…
…Im Vorhaltsschreiben vom 12. April 2005 wurde der Rechtsmittelwerber daher unter Hinweis, dass es sich bei diesen Haftungsabgaben um vom bei der Gesellschaft angestellten SD hinterzogene handle, und der Geschäftsführer bei Agendenübertragung an einen Dritten im Haftungsverfahren nicht per se entschuldigt sei, zum Nachweis aufgefordert…
…wesentlich auch über die bei der Gesellschaft eingegangenen Haftrücklässe erfolgt ist. Im Zusammenhang mit den haftungsgegenständlichen Umsatzsteuern Oktober und November 1998 wird auch eingewendet, dass in diesen Haftungsabgaben selbst erklärte Umsätze enthalten wären, die bei der Gesellschaft aufgrund von Forderungsbestreitungen tatsächlich gar nicht eingegangen wären…
…ein Mandatswechsel stattgefunden habe und der neue Vertreter noch etwas Zeit zur Einarbeitung in den Akt benötige. Mit weiterem Schreiben vom 30.9.2019 überreichte der Beschwerdevertreter einen Vorlageantrag und beantragte die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat und die Aussetzung der streitgegenständlichen Haftungsabgaben…
Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs.3 lit.a leg.cit. eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn selbst zu berechnende Abgaben…
Dagegen wurde ein Vertrag mit der etx (einem dienst) vorgefunden, dessen Unterschrift mit dem beiliegenden Kassabeleg nicht ident ist (vgl. das vom Spezialvertreter der Beschwerdeführerin zitierte Erk des FG Berlin-Brandenburg, wonach bei Anhaltspunkten für Unregelmäßigkeiten eine erhöhte Sorgfaltspflicht des Unternehmers besteht) ; wobei der Kassabeleg…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 8 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dipl.-Tzt. VR Dr. Günther Litschauer und Franz Danninger als weitere Mitglieder…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache MV als Masseverwalter der Beschwerdeführerin A, (Bf.) über die Beschwerde vom 02.12.2014 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 10.11.2014, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 26…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden R1, den Richter R2 und die weiteren Senatsmitglieder L1 und L2 in der Beschwerdesache MV, als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen der Bf, über die Beschwerde vom 3. Dezember 2014 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1025-2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen 1. ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ALTHUBER SPORNBERGER & PARTNER Rechtsanwälte GmbH Doblhoffgasse 9 Tür Top 14, 1010 Wien, 2. ***Bf2***, ***Bf2-Adr*** vertreten durch ALTHUBER SPORNBERGER & PARTNER Rechtsanwälte GmbH…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer Dir. Wilhelm Kranzl und KR Manfred Grubauer als weitere Mitglieder des…
Die allfällige nachträgliche - aufgrund der hier im Speziellen gegebenen Aktenlage grundsätzlich denkmögliche - Konstatierung eines fortgesetzten Deliktes (zur Rechtsfigur eines solchen siehe z.B. die diesbezüglichen Ausführungen von Fellner, FinStrG, Anm 35 ff zu § 33; Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, Finanzstrafgesetz I5, Rz 30 ff zu § 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerden der A-GmbH, vertreten durch die Resultatio Steuerberatung GmbH, Gratweiner Straße 8, 8111 Gratwein-Straßengel, vom 07.05.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 23.03.2015 betreffend Haftung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R-1, die Richterin R-2 und die fachkundigen Laienrichter R-3 und R-4 in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Gerhard Bauer, Mahlerstraße 7, 1010 Wien, über die Beschwerde vom…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch SCHECK WT-UNION Steuerberatungs GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften in Wien betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für das Jahr 1994, Körperschaftsteuer für das Jahr 1995 sowie Haftung für Kapitalertragsteuer für den…
…die mit der Berufung thematisierte Verjährung betrifft, beträgt deren Frist bei der Einkommensteuer gemäß § 207 Abs. 2, erster Satz BAO fünf Jahre, bei der hinterzogenen Einkommensteuer gemäß § 207 Abs. 2, zweiter Satz BAO in der für die Streitjahre geltenden Fassung sieben Jahre. Gemäß § 208 Abs…
Dabei wurden laut Abgabenkonto (siehe die Abfrage vom 30. März 2015) die Vorauszahlungen an Umsatzsteuer zeitgerecht, allenfalls manchmal mit einigen wenigen Tagen Verspätung berechnet und entrichtet auch ebenso relativ fristgerecht der Abgabenbehörde die diesbezüglichen Voranmeldungen übermittelt (siehe z.B. die Voranmeldungszeiträume 01/00 fällig 15…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Christian Nemeth und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Holzhändler, nunmehr Pensionist, whft. XXX…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BXY FDI- GmbH, CC gegen den Bescheid des Finanzamtes CC betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum 1997 vom 10.10. 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…von E nicht von einem fortgesetzten Delikt auszu-gehen. Daraus folgt weiters, dass betreffend die verfahrensgegenständlichen hinterzogenen Umsatz-steuervorauszahlungen tatsächlich eine Verjährung der Strafbarkeit eingetreten ist. Ebenso reichte der Berufungswerber für die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Mai 1993 bis zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten (10. März 1993…