RIS AI
388 Treffer553 msnur geltende Fassungen
BFG RV/3100376/2016Der gemeine Wert eines Baurechtes entspricht dem gemeinen Wert des bebauten oder unbebauten Grundstückes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.11.2016

…unbewegliche Sache. Das Baurecht steht damit als solches dem Grundstück gleich bzw. ist ein (wie nach § 2 Abs. 2 Z 1 GrEStG) grundstücksgleiches Recht. Auch nach § 51 Abs. 2 Bewertungsgesetz 1955 gilt das Baurecht als Grundstück und zählt daher zum Grundvermögen. Nach § 56 Abs. 1…

UFSW RV/0973-W/05Umsatzsteuerliche Behandlung der Verpachtung von Fischereirechten
geltende FassungUFS-EntscheidungenVorlagebeschluss (EuGH)24.10.2006

…3.748,22 €) ermittelten Pachterlöse seien dem Normalsteuersatz mit der Begründung zu unterziehen, dass es sich hierbei nicht um die nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 steuerfreie Verpachtung eines grundstücksgleichen Rechtes handle. Das Finanzamt Waldviertel erließ den Feststellungen der Außenprüfung folgend im gemäß § 303 Abs…

UFSW RV/2685-W/09Fischereirechte als grundstücksgleiche Rechte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2010

…EuGH sei dabei von einer "sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück" ausgegangen. Im Berufungsfall seien jedoch die - bereits in der Berufung angeführten - Abgrenzungskriterien der EuGH-Entscheidung Walderdorff maßgebend. Überdies habe der EuGH zur Frage, ob Fischereirechte grundstücksgleiche Rechte darstellen, noch nicht Stellung genommen. E…

BFG RV/1100211/2012Umfang der Steuerpflicht bei der Verpachtung einer Eigenjagd durch eine Agrargemeinschaft in der Rechtsform einer Körperschaft öffentlichen Rechts
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2015

…UStG 1994 im Sinne des Gemeinschaftsrechtlich zu interpretieren sind, kommt diese Steuerbefreiung wie oben ausgeführt im Beschwerdefall nicht zur Anwendung. Dass ein Jagdrecht auch kein grundstücksgleiches Recht ist, wurde ebenfalls schon weiter oben ausgeführt. Die Verpachtung der Jagdpacht unterliegt daher dem Normalsteuersatz. Schadenersatz? Die Frage…

UFSL RV/0125-L/02Abschreibung einer Apothekenkonzession, Wiederaufnahme aufgrund einer geänderten Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2003

…sich bei der in den Bilanzen der Berufungswerberin angeführten Apothekengerechtigkeit um eine "radizierte" im Grundbuch eingetragene handelt, welche ein grundstücksgleiches Recht begründet hat. Dies ist ein Umstand, welcher der Abgabenbehörde beim antragsgemäßen Erlassen der ursprünglichen Abgabenbescheide (Feststellung der Einkünfte und Gewerbesteuer 1986 mit Bescheiden datiert…

UFSK RV/0329-K/10Fischereirecht als Berechtigung, auf die die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes über Grundstücke Anwendung finden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.05.2011

…11/2006, S. 397). Im Sinne einer einheitlichen Betrachtung müsse daher sowohl im Bereich der Ertrags- als auch des Umsatzsteuerrechtes das Fischereirecht als grundstücksgleiches Recht angesehen werden und unterliege die Verpachtung desselben daher - entgegen der Auslegung in Rz. 889 UStRl 2000 - der unechten Umsatzsteuerbefreiung des §…

EStR 2000 Rz 6676–667722.4.4.8 Freigrenze, nachträgliche Einkünfteminderung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…anderen Einkünften in diesem Veranlagungsjahr ausgeglichen werden. Die endgültige Steuerbelastung von 18.000 Euro (bei Anwendung des Spitzensteuersatzes) entspricht somit dem 30-prozentigen Steuersatz für die verbliebenen Einkünfte iHv 60.000 Euro. Beispiel 4: A erwirbt 2010 ein grundstücksgleiches Recht (Baurecht) um 80.000 Euro…

EStR 2000 Rz 510–519Geringwertige Wirtschaftsgüter
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…werden kann und somit stets dem rechtlichen Schicksal des Eigentums am Grund und Boden folgen muss (VwGH 11.12.1990, 90/14/0199; VwGH 16.11.1993, 90/14/0077). Auf Grund der fehlenden selbständigen Übertragbarkeit stellt ein Jagdrecht kein grundstücksgleiches Recht im Sinne des …

EStR 2000 Rz 6654–665522.4.4 Ermittlung der Einkünfte
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…B liegt bezüglich seines Hälfteanteils Neuvermögen vor, bei A handelt es sich bei seinem Hälfteanteil um Altvermögen. Bei Grund und Boden, Gebäuden und grundstücksgleichen Rechten handelt es sich um selbständige Wirtschaftsgüter. Ab dem In-Kraft-Treten des 1. StabG 2012 ist die Einheitstheorie auf bebaute…

EStR 2000 Rz 6620–662222.4 Private Grundstückveräußerungen (§ 30 EStG 1988 idF 1. StabG 2012, §§ 30a, 30b und 30c EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…3140a); dazu zählen auch Gebäude auf fremdem Grund und Boden (zB Kleingartenhäuser im wirtschaftlichen Eigentum des (Unter-)Pächters, Superädifikate). Grundstücksgleiche Rechte (siehe Rz 6622). Aufwendungen, welche die Nutzbarkeit des Grundstücks erst ermöglichen (zB Anlegerbeiträge für die Aufschließung des Grundstücks durch Straßen oder Gehsteige), sind als…

UFSW RV/1025-W/081. Keine Steuerfreiheit eines Jagdpachtrechtes iSd § 6 Abs. 1 Z 16 UStG1994 2. Kein begünstigter Steuersatz bei Einräumung eines Jagdpachtrechtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2008

…Nutzungsrechten an Grund und Boden ebenso wie der Eigenverbrauch jedoch von der Umsatzsteuer befreit. Die Jagdpacht stelle auch kein selbstständiges, grundstücksgleiches Recht wie das Fischereirecht dar, sondern könne durch den Grundeigentümer jederzeit durch Vertrag begründet werden. Die 6. Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG verpflichte die Mitgliedstaaten…

BFG RV/6100635/2016Einstufung der Zahlungen für die Ablöse eines Wohnrechtes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.10.2018

…Verzicht auf ein Wohnungsrecht grundsätzlich zu Einkünften aus Leistungen führe, da es sich bei dem im Grundbuch eingetragenen Recht um ein höchstpersönliches Recht und kein Wirtschaftsgut handle. Das Wohnungsgebrauchsrecht sei kein grundstücksgleiches Recht im Sinne des § 30 EStG und sei damit nicht von diesen Tatbeständen…

UFSW RV/3534-W/08Umsatzsteuerliche Behandlung der Verpachtung von Fischteichen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2013Teil 1/2

…303, bezüglich des Fischereirechtes anderer Ansicht sind. Ruppe führt in der angesprochenen Kommentarstelle aus, dass das Jagdrecht nicht als grundstücksgleiches Recht anzusehen ist, weil Jagdrechte nach österreichischem Landesrecht nur noch obligatorisch eingeräumt zu werden vermögen. Fischereirechte können demgegenüber an fremden Liegenschaften weiterhin in Form von…

UFSW RV/2735-W/07Umsatzsteuerliche Behandlung der Verpachtung von Fischereirechten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2009

… 6 Abs. 1 Z 16, Anm 29) würde übersehen, dass das UStG 1994 mit der Erweiterung gerade die von Grund und Boden unabhängigen, jedoch grundstücksgleichen Rechte erfasse. Zuletzt gibt Ruppe aber zu Bedenken, dass offen sei, ob diese Auffassung bzw. die "Erweiterung der Befreiung" insoweit…

BFG RV/7100414/2014Bewertung eines Baurechtes, wenn die Restlaufzeit noch mehr als 50 Jahre beträgt und Anwendbarkeit der Grundsteuerbefreiung für eine Fachhochschule, wenn die Gebietskörperschaft weder Eigentümer noch Benutzer der Liegenschaft ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.11.2019

…November 2013 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab: "Gemäß § 56 BewG sind Grundstücke, die mit Baurechten oder sonstigen grundstücksgleichen Rechten belastet sind, wie bebaute oder unbebaute Grundstücke zu bewerten. Beträgt die Dauer des Baurechtes in dem für die Bewertung maßgebenden Zeitpunkt noch 50…

BFG RV/2100826/2017Unzulässigkeit einer Bescheidberichtigung nach § 293b BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.12.2021

…Rahmen einer Grundstücksveräußerung erfolgte Verkauf des Wasserrechts mit dem begünstigten Steuersatz nach § 30a EStG 1988 zu besteuern ist. Das Finanzamt X (FA) beurteilt das Wasserrecht nicht als "grundstücksgleiches Recht" iSd zivilrechtlichen Grundstücksbegriffs, sondern ordnet den Verkauf des Wasserrechts den gewerblichen Einkünften des Bf aus dem…

UFSW RV/3534-W/08Umsatzsteuerliche Behandlung der Verpachtung von Fischteichen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2013Teil 2/2

…angesprochene Erkenntnis) aus, dass Gegenstand des Übertragungsaktes nicht die Nutzung eines Grundstückes gewesen ist. Die Frage, ob das Fischereirecht selbst als grundstücksgleiches Recht anzusehen ist, war jedoch nicht Gegenstand des Verfahrens. In einem weiteren Erkenntnis vom 8.02.1963, 126/62, wurde über die umsatzsteuerrechtliche…

UFSI RV/0018-I/07Bewertung eines unentgeltlich zugewendeten Baurechtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2007

…veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu haben. Es entsteht durch bücherliche Eintragung als Last des Grundstückes und gilt nach dem Gesetz als unbewegliche Sache. Das Baurecht steht damit als solches dem Grundstück gleich bzw. ist ein grundstücksgleiches Recht. Gemäß…

UFSI RV/0019-I/07Bewertung eines unentgeltlich zugewendeten Baurechtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2007

…veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu haben. Es entsteht durch bücherliche Eintragung als Last des Grundstückes und gilt nach dem Gesetz als unbewegliche Sache. Das Baurecht steht damit als solches dem Grundstück gleich bzw. ist ein grundstücksgleiches Recht. Gemäß…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu haben. Es entsteht durch bücherliche Eintragung als Last des Grundstückes und gilt nach dem Gesetz als unbewegliche Sache. Das Baurecht steht damit als solches dem Grundstück gleich bzw. ist ein grundstücksgleiches Recht. Gemäß…