…nicht einmal der Höhe nach zu diesem Tage habe feststehen können. Die Voraussetzungen seien aber damit für einen Säumniszuschlag, nämlich das grobe Verschulden im Sinne der Entscheidung des UFS Innsbruck vom 9.1.2012, RV/0470-I/11, nicht erfüllt und die Vorschreibung eines Säumniszuschlages…
…217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Gemäß § 24 Abs. 3 KStG sind die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes 1988 über die Veranlagung und Entrichtung der Körperschaftsteuer sinngemäß anzuwenden. Gemäß…
…eingebracht und ergänzend ausgeführt, dass ein Irrtum über eine Wertgrenze, die eine andere Frist für die Abgabenfälligkeit auslöse, nicht als grobes Verschulden zu qualifizieren sei. Dazu komme noch, dass die Behörde selbst durch einen Programmierfehler im Online-System dazu beigetragen habe, dass die quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung…
…Gesamtbild der Jahre 2006 und 2007 zeigt, dass wiederholt Zahlungen einige Tage nach den vorgesehenen Terminen geleistet wurden, was bei dieser Häufung eben für ein grobes Verschulden des Bw. hinsichtlich der Wahrnehmung von Zahlungspflichten spricht, zumal das Vorbringen, die verspätete Zahlung sei durch Probleme mit…
…Februar 2006, in der vorgebracht wird, dass die Nachzahlungen auf Feststellungen der Betriebsprüfung zur Versagung der Anerkennung einer Vermietung beruhen. Es läge zudem kein grobes Verschulden vor, da während der Jahre 2003 und 2004 nicht ersichtlich gewesen sei, dass Vorsteuern rückgezahlt werden müssten. Zusätzlich sei…
…Säumniszuschläge gemäß § 217 Abs. 7 BAO, da sie an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe. Bei der um wenige Tage verspäteten Abgabe der UVA mit Guthaben mit gleichzeitiger Gegenverrechnung der lohnabhängigen Abgaben liege leichte Fahrlässigkeit vor, da die Mitarbeiterin der Meinung gewesen wäre, dass diese…
…wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab. Sie ging davon aus, dass die Beschwerdeführerin entgegen den Beschwerdeausführungen grobes Verschulden an der verspäteten Entrichtung der USt zu verantworten habe, da sie selbst im internationalen Warenhandel, sowohl im Binnenmarkt als auch mit Geschäftspartnern in Drittländern…
…konkreten Argumente und Belege, die in unserer Beschwerde vorgebracht wurden, überhaupt nicht gewürdigt, und stattdessen den Satz angeführt: "Kein grobes Verschulden kann nur dann anzunehmen sein, wenn der/die Abgabepflichtige in der Vergangenheit den abgabenrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.", welcher geeignet erscheint, gegebenenfalls die automationsunterstützte Verhängung…
…7 BAO erfüllt sind. Demnach sind Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als den Abgabepflichtigen an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Beschwerdeerledigungen haben grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Erlassung Bedacht zu nehmen. Daher können Anträge nach § 217 Abs. 7 – so…
… 217 Abs. 5 BAO gegeben (gewesen) sei. Insgesamt, so die Abgabenbehörde, liege daher der gegenständlichen Säumnis ein grobes Verschulden in Form einer auffallenden Sorglosigkeit (vgl. VwGH 12.5.1999, 99/01/0189) zugrunde, sodass der begehrten Herabsetzung bzw. der Nichtfestsetzung eines SZ nicht entsprochen werden…
…vielmehr zu schließen, dass ihn seiner Ansicht nach insbesondere deshalb, weil die Beschwerdevorentscheidung vom 04.12.2014 keine Fälligkeit enthielt, an der Säumnis kein grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO traf. Diese Ansicht teilt das Bundesfinanzgericht nicht. Mit seiner Meinung, ein nicht…
…es sich um einen regelmäßigen Zahlungstermin handeln, der für den Beschwerdeführer nicht überraschend sei. Somit sei davon auszugehen, dass den Beschwerdeführer ein grobes Verschulden trifft, da es für ihn zumutbar sei, die gesetzlich festgesetzten Termine und Fristen einzuhalten. Die erforderliche und zumutbare Sorgfalt sei nicht…
…Bf. bestehenden Guthaben) erst am 18.07.2018 beglichen wurde und auch keine die Fälligkeit aufschiebenden oder hemmenden Maßnahmen gesetzt wurden. Der Bf. hat allerdings im Vorlageantrag unter Berufung auf fehlendes grobes Verschulden an dieser Säumnis einen Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO gestellt. Derartige…
…mit zwei Vorgängen, die für die BF zum „Tagesgeschäft“ gehören, unterläuft einem sorgfältig agierenden Menschen auch nicht gelegentlich. Da somit aus Sicht des BFG durch die Kumulation der Fehler ein grobes Verschulden der BF vorlag, konnte dem Antrag der BF auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines…
… 217 Abs. 7 BAO auf Stornierung der verhängten Säumniszuschläge iHv insgesamt 4.745,45 €, weil das Unternehmen an der verspäteten Zahlung kein grobes Verschulden treffe. Die Zahlung sei zeitgerecht durch Überweisung von einem Konto der Raika vorgesehen gewesen, die Überweisung sei im Telebanking eingegeben…
…sei. Die Unkenntnis der Richtigkeit der Einkommensteuervorauszahlungen für das 4. Quartal 2016 bei nicht nachvollziehbarer Zustellung des Einkommensteuervorauszahlungsbescheides 2016 könne dem Abgabepflichtigen nicht als grobes Verschulden vorgeworfen werden. Darüber hinausgehend sei die Einkommensteuervorauszahlung für das 4. Quartal 2016 nach Vorschreibung (welche jedoch nicht nachvollzogen werden…
…entrichtet wurde. Mit Eingabe vom 30. September 2016 beantragte der Bf. unter Verweis auf § 217 Abs. 7 BAO die Nichtfestsetzung des beschwerdegegenständlichen Säumniszuschlages wegen mangelndem groben Verschulden. Begründend führte der Bf. aus, der Vorauszahlungsbescheid vom 20. Mai 2016 und die Benachrichtigung über die Fälligkeit des…
…worden. Dieser Umstand stelle klar, dass er die betreffende Einkommensteuervorauszahlung ohne Kenntnis von der Verhängung des Säumniszuschlages bezahlt habe. Ein bloßes Versehen bzw. ein Übertragungfehler sei jedenfalls nicht unter den Begriff "grobes Verschulden" des § 217 Abs. 7 BAO zu subsumieren. Zudem sei gemäß § 215 Abs…
…Abgabepflichtigen sind Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt." Der Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO kann auch in…
…96/15/0101, siehe Ritz, BAO-Kommentar 5 , § 308 RZ 15). Grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO ist ebenfalls in einem Verhalten zu sehen, wenn das unbeachtet blieb, was im gegebenen Fall jedermann hätte erkennen müssen und bei dem die erforderliche Sorgfalt…