…steuerlichen Vertreter ist unzweifelhaft bekannt, dass er zur Vermeidung der Säumnisfolgen eine Berufung gegen den abweisenden Bescheid hätte einbringen müssen. Dieses Zusammentreffen von Fehlern im Ablauf zur Gewährung von Ratenzahlungen wird als grobe Fahrlässigkeit des Vertreters gewertet, das Vorbringen, der Bw. habe kein grobes Verschulden…
…des (jeweils) geltenden Sorgfaltsmaßstabes grundsätzlich an rechtskundige (gesetzliche oder gewillkürte) Parteienvertreter ein strengerer Maßstab anzulegen sein, als beispielsweise an rechtsunkundige bzw. mit derartigen Vorgängen eher unerfahrene Personen (vgl. etwa VwGH 8.8.1996, 96/14/0072). Während ein grobes Verschulden des (gewillkürten bzw. gesetzlichen) Vertreters…
…ein grobes Verschulden von ihm bzw. seinem steuerlichen Vertreter darstelle, noch dazu wenn durch das neue System der elektronischen Einbringung von Zahlungserleichterungen eine gewisse Gewöhnungsbedürftigkeit der Teilnehmer durch die rasche Erledigung (ein Tag) zu unterstellen sei. Bei der früheren "papiermäßigen" Methode wäre eine Erledigung des…
…ein strengerer Maßstab als an Personen anzulegen ist, die im Umgang mit Behörden unerfahren sind. Das grobe Verschulden des Vertreters ist dem Verschulden des Vertretenen gleichzusetzen (VwGH 25.11.1999, 99/15/0118). Zum Zweck der Rechnungslegung und den Erfordernissen einer ordentlichen Rechnung liegt umfangreiche…
…in den vorigen Stand), ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten sei (Verweis auf § 308 BAO zB Stoll, BAO, 2985 ff; Ritz, BAO, § 308 Tz 17). Dies gelte auch bei Verschulden des Boten (vgl. zB Ritz, BAO…
…Buchhaltung der GmbH erst seit Jänner 2009 von der Kanzlei des nunmehrigen steuerlichen Vertreters bearbeitet werde, sei es durch die "Umstellung von Einzelfirma in GmbH" zu einer von der Buchhalterin der GmbH verursachten Säumnis gekommen. Dieser Dienstnehmerin sei aber kein grobes Verschulden im Sinn des …
…übersteigendes Verschulden vorzuwerfen ist. Dem steuerlichen Vertreter musste als Steuerberater klar sein, dass eine telefonische Fristverlängerung durch das Finanzamt nicht genügte und lediglich eine Fristverlängerung durch Fristverlängerungsbescheid ausreichend gewesen wäre. Durch die kritiklose Hinnahme der Angaben seines nicht rechtskundigen Klienten über den Zeitpunkt des Ablaufes…
…liegt grobes Verschulden vor, wenn das Verschulden nicht mehr als leichte Fahrlässigkeit anzusehen ist (minderer Grad des Versehens). Eine nur leichte Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Wird ein Steuerpflichtiger vor der Abgabenbehörde durch einen Parteienvertreter vertreten…
…steuerlichen Vertretung festzuhalten, dass die zuständige Sachbearbeiterin höchst qualifiziert sei und von ihr bis dato keine Fehlleistungen begangen worden seien. Es liege somit bei einer Gesamtbetrachtung des Falles weder auf Seiten der Bf noch auf Seiten des steuerlichen Vertreters ein grobes Verschulden vor. II. Sachverhalt …
…steuerlichen Vertretung festzuhalten, dass die zuständige Sachbearbeiterin höchst qualifiziert sei und von ihr bis dato keine Fehlleistungen begangen worden seien. Es liege somit bei einer Gesamtbetrachtung des Falles weder auf Seiten der Bf noch auf Seiten des steuerlichen Vertreters ein grobes Verschulden vor. II. Sachverhalt …
…ist, ergibt sich aus den obigen Ausführungen, dass die Versäumung der Frist zur Stellung eines Antrages auf Wiederaufnahme aus dem Grund des Vorliegens einer abweichenden Vorfragenentscheidung sowohl auf ein grobes Verschulden des Bw. als auch auf ein grobes Verschulden des Vertreters des Bw. zurückzuführen ist…
…Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten (VwGH 26.04.2000, 2000/14/0006-0008). Dies gilt auch für Organe juristischer Personen (VwGH 08.10.1990, 90/15/0134). G ist seit dem Jahr X alleiniger handelsrechtlicher Geschäftsführer und 100%-Gesellschafter der W. GmbH. Ihm anzulastendes grobes Verschulden…
… 217 Abs. 7 BAO bei fehlendem groben Verschulden an der Säumnis stellt eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung Inanspruchnehmende hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen…
…7 BAO, den Säumniszuschlag mangels groben Verschuldens nicht festzusetzen. Sie habe am Nachmittag des 16. Jänner 2012 ihre steuerliche Vertreterin beauftragt, hinsichtlich der Umsatzsteuer 11/2011 in Folge eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses eine Stundung zu beantragen. Deren zuständige Mitarbeiterin mit den erforderlichen Berechtigungen für FinanzOnline sei…
…die Bw. im Hinblick auf das bisherige Verhalten ihres steuerlichen Vertreters mit der korrekten Erfüllung der übertragenen Aufgaben rechnen konnte, kann aus der - wie von der Abgabenbehörde erster Instanz selbst bezeichneten - irrtümlichen Vorgangsweise der Buchhaltungskraft des steuerlichen Vertreters ein grobes Verschulden der Bw. selbst im…
…ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das (grobe) Verschulden des Vertreters dem Verschulden des Vertretenen gleichzusetzen (VwGH 25.11.1999, 99/15/0118; 26.4.2000, 2000/14/0006-0008). Im Ansuchen gemäß § 217 Abs. 7 BAO wurden keine Gründe dargetan, die das grobe Verschulden der…
…Das (grobe) Verschulden des Vertreters ist dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten (VwGH vom 25.11.1999, 99/15/0118; VwGH vom 26.4.2000, 2000/14/0006-0008). Nach ständiger Rspr. des VwGH stellt die Unkenntnis einer neuen Gesetzeslage durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter keinen minderen…
…die Möglichkeit der Ortsabwesenheit eines Klienten wären vom steuerlichen Vertreter Maßnahmen zu setzen gewesen, dass die zu beachtenden Termine eingehalten werden, wird durch die oben dargestellten Ausführungen im Vorlageantrag entkräftet. Allerdings werden in der Berufungsvorentscheidung keine Gründe angeführt, die ein grobes Verschulden des steuerlichen Vertreters…
…Diese Meinungsverschiedenheit zwischen Finanzverwaltung und steuerlichem Vertreter basiert somit eindeutig auf einer unterschiedlichen Lösung einer Rechtsfrage. Ein grobes Verschulden des steuerlichen Vertreters bei Vertretung seiner anders lautenden Rechtsmeinung im Zeitpunkt der Fälligkeit der verfahrensgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten ist nicht zu ersehen. Der abweisende Bescheid war somit aufzuheben…
…13.9.1999, 97/09/0134) Keine leichte Fahrlässigkeit liegt jedenfalls dann vor, wenn jemand auffallend sorglos gehandelt hat (VwGH 15.6.1993, 93/14/0001). Das (grobe) Verschulden des Vertreters ist dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten (vgl. zu § 308 z.B. VwGH 25.11…